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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Im Gewerberaummietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlich weitergehend beschränkt werden, als dies im Wohnraummietrecht zulässig ist.
Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt.
Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ... weiter lesen
Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die ... weiter lesen
Kann die Miete auch gemindert sein, wenn der Schimmel nicht toxisch ist?
Ob eine Mietkürzung wegen Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung auch im Fall von nicht giftigem Schimmel in Frage kommt, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich bewertet. Die Rechtsprechung hat auch keine allgemeingültigen Vorgaben darüber entwickelt, wann eine bestimmte Schimmelpilzkonzentration als toxisch einzustufen ist.
Beispielsweise urteilte das Landgericht Lübeck am 15.1.2002 (Aktenzeichen: 6 S 161/00), dass sogar ein Recht auf fristlose Kündigung bestand, weil konkrete Verdachtsmomente vorlagen, die eine Gefährdung der Mieter vermuten ließen. Nicht relevant war für die Lübecker Richter, dass es ... weiter lesen
Tod des Mieters: Mit wem wird das Mietverhältnis weitergeführt? Wer hat ein Eintrittsrecht? Wie können Erben oder der Vermieter selbst das Mietverhältnis beenden? Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und Essen
Beim Tod des Mieters stellt sich die Frage, ob das Mietverhältnis mit dritten Personen fortgesetzt wird. Hier sind verschiedene Konstellationen denkbar, die nachfolgend dargestellt werden:
1. Weitere Mieter sind vorhanden.
Unproblematisch ist der Fall, soweit es weitere Mieter gibt:
§ 563a BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den überlebenden Mietern
(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2015, AZ: VIII ZR 297/14 :
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 mwN) . Die beim Thema Eigenbedarfskündigung sehr vermieterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verführt Vermieter zunehmend dazu, es mit der Begründung der Eigenbedarfskündigung und der Darlegung des ... weiter lesen
Liegen Mängel der Mietsache vor, treffen den Vermieter umfassende Pflichten. Außerdem ist möglicherweise der Mietzins gemindert. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass der Vermieter hohe Kosten aufwenden muss, um die Mietsache instandzusetzen und während der Zeit, insbesondere während der Beeinträchtigungen im Mietgebrauch durch die Bauarbeiten, überhaupt keine oder eine verminderte Miete erhält.
a. mietrechtlicher Mangelbegriff
Der mietrechtliche Mangelbegriff ist nicht ohne weiteres mit dem baurechtlichen Mangel identisch. Ein Mangel liegt regelmäßig (nur) dann vor, wenn
• der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten ... weiter lesen
Eine vom früheren Vermieter ausgesprochene Eigenbedarfskündigung kann auch vom Erwerber der Immobilie weiterverfolgt werden. Voraussetzung ist, dass der Kündigungsgrund in der Person des Erwerbers, also des neuen Vermieters, fortbesteht. Wird zwischenzeitlich versucht zu veräußern, entfällt der Selbstnutzungswunsch. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Itzehoe (LG Itzehoe, Beschluss vom 20. Dezember 2013 – 9 S 31/13 –, juris) .
Wenn der Vermieter nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung das streitgegenständliche Objekt veräußert, tritt der ... weiter lesen
Abgrenzung zum Pachtvertrag:
Im Gewerberaummietrecht spielt gelegentlich die Abgrenzung zum Pachtvertrag eine Rolle. Der Pachtvertrag ist in § 581 Abs. 1 BGB geregelt. Bei dem Pachtvertrag geht es dem Mieter, zusätzlich zu den im Gewerberaummietvertrag verfolgten Interessen, um das sogenannte Fruchterzielungsinteresse. Und Pachtobjekte haben regelmäßig die Beschaffenheit, Eigenart, Einrichtung und Ausstattung, um als unmittelbare Quelle für Erträgnisse zu dienen.
Für die Abgrenzung ist entscheidend, ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Überlassung zusätzlicher Geschäftswerte neben der Überlassung der Räume eine annähernd gleichwertige Rolle ... weiter lesen
Musik während der Ruhezeit berechtigt Nachbarn unter Umständen zu Mietminderung. Lärm von einem Spielplatz hingegen nicht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 15. März 2011 – 65 S 59/10 –, juris).
Das Landgericht Berlin hat sich in dieser Entscheidung mit der Mietminderung wegen verschiedenartiger Lärmbeeinträchtigungen auseinandergesetzt. Hinsichtlich der Störungen der Ruhezeit kam das Gericht zu einer Mietminderung. Der Mitmieter muss nicht hinnehmen, dass ein anderer Mieter abends und in der Mittagszeit in einem Mehrfamilienhaus musiziert. Ganz anders ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Beim Immobilienkauf im Wohnraummietrecht ist es häufig von maßgeblicher Bedeutung, ob das Objekt vermietet ist oder freisteht. Auch wenn das Objekt vom Erwerber nicht selbst genutzt werden soll, kann ein möglicherweise seit längerer Zeit bestehender Vertrag mit einem Altmieter die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie erheblich einschränken. Hier ist also eine genaue Beachtung der Unterschiede notwendig.
1. Erwerb von vermieteten Objekten
„Kauf bricht nicht Miete“ ist der Grundsatz, der im gesamten Mietrecht gilt.
§ 566 Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der ... weiter lesen
Wass muss ich beachten, wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe, mit der Absicht es selber zu nutzen?
Folgende Konstellationen sind denkbar: - Eigentumserwerb in der Zwangsvollstreckung - Eigentumserwerb außerhalb der Zwangsvollstreckung Eigentumserwerb in der Zwangsvollstreckung Wenn der neue Eigentümer die Immobilie durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erwirbt, kann er die von dem Schuldner selbst bewohnte Immobilie sofort kraft des vollstreckbaren Zuschlagbeschlusses für die eigene Nutzung räumen lassen. Gegenüber dem Mieter der Immobilie hat der Ersteher einer Immobilie in der Zwangsvollstreckung ein Sonderkündigungsrecht.
Beim Sonderkündigungsrecht des Erstehers ... weiter lesen
Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze:
1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt" ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf - in angemessenem Umfang - die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten.
2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell - unter Erlaubnisvorbehalt - untersagt, ist so auszulegen, dass der Mieter nur für das Halten von größeren Tieren eine Erlaubnis benötigt.
3. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur das ... weiter lesen