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Vermietet ein Vermieter ein Objekt zur Nutzung als Büro und stellt sich nach Anmietung heraus, dass er für eine solche Nutzung keine Genehmigung hat, kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (BGH, Urteil vom 6.8.2008, Az. XII ZR 67/06). Erstmalig stellt der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung klar, dass die Anfechtung auch noch nach Übergabe der Mietsache möglich ist. Der Mieter schuldet hier für die Zeit der Nutzung einen Wertersatz. Dieser berechnet sich nach der ortsüblichen Miete für vergleichbare Objekte. Fachanwaltstipp Mieter: Stellen Sie nach Überlassung der Mietsache fest, dass Sie hinsichtlich einzelner Eigenschaften des Mietobjekts vom ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Tierhaltung in Mieträumen. Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt“ ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf – in angemessenem Umfang – die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem ... weiter lesen
Die DIN 1946-6: Lüften von Wohnungen sorgt für Schlagzeilen. Nach dieser DIN-Norm muss ein bestimmter Luftaustausch in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern vorliegen. Der Grund: Bei zu geringem Luftaustausch droht gesundheitsschädliche Schimmelbildung. Die DIN-Norm sieht vor, dass ein bestimmter „Luftvolumenstrom“ in den Räumen zirkulieren muss. Notfalls muss ein künstlicher Spalt zwischen Fenster und Fensterrahmen geschaffen werden. Was aber, wenn die Wohnung aufwändig mit hochisolierenden Doppel- oder Dreifachglasfenstern ausgestattet wird? Was, wenn die Luft in der Wohnung deswegen nach nur wenigen Stunden stickig wird? Die DIN-1946-6: Lüften von Wohnungen hat juristische ... weiter lesen
Zur Minderung des Mietzinses, wenn der Vermieter dem Mieter vertragswidrig keine Mülltonne zur Verfügung stellt Kurzfassung Eine fehlende Mülltonne kann den Mieter berechtigen, die Miete um 5 % zu mindern. Voraussetzung: es muss vertragliche Pflicht des Vermieters sein, die Abfallentsorgung zu ermöglichen. Und das ist der Fall, wenn die Nebenkostenzahlungen des Mieters auch die Gebühren für Müllabfuhr beinhalten. Diesen Hinweis erteilte jetzt die Berufungskammer des Landgerichts Coburg in einer Mietstreitigkeit. Worauf sich Vermieter und Mieter auf einen entsprechenden Abzug einigten. Bei einer Monatsmiete von 2.500,- DM und neun Monaten summierte sich der auf immerhin 1.125,- DM. Eine Mülltonne wäre für den Vermieter ... weiter lesen
Ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf muss sich bei einheitlichen Mischmietverhältnissen nur auf die Wohnräume beziehen. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2015 (VIII ZR 14/15) ein Beitrag von Philipp Modrach , wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Ausgangslage: Bei der Einstufung eines Mietverhältnisses in ein Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis kann es durchaus dazu kommen, dass der Vertragsgegenstand ein einheitliches Mischmietverhältnis ist. Das bedeutet, dass die Nutzung der Mietsache teils zu Wohnzwecken und teils gewerblich, zum Beispiel durch den Betrieb eines Ladengeschäfts, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen In Mietverhältnissen über Gewerberäume ist das Minderungsrecht des Mieters oft beschränkt. Während ein Ausschluss des Minderungsrechts in der Regel unwirksam ist, sind Klauseln, die die Mietminderung von bestimmten Formalien abhängig machen, von den Gerichten als wirksam anerkannt. So ist zum Beispiel die Klausel „Eine Minderung der Mietzahlungen ... ist nur möglich bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen“ nicht nach § 307 BGB unwirksam (KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2015 – 8 W 45/15 –, juris) . Miete immer unter ... weiter lesen
In Deutschland kann grundsätzlich jeder eine Immobilie erwerben. Einschränkungen bei der Person des Immobilienerwerbers, wie sie bisweilen in anderen Staaten existieren, sind in der Deutschland grundsätzlich nicht vorhanden. Ausländische Staatsbürger oder ausländische Firmen können grundsätzlich genauso, wie deutsche oder andere EU-europäische Personen oder Firmen, in grundsätzlich unbeschränkter Zahl Immobilien erwerben. Der Grundstückserwerber muss voll geschäftsfähig sein. Ein beschränkt geschäftsfähiger oder ein Geschäftsunfähiger kann aber – genauso, wie bei anderen Verträgen – beim Grundstückserwerb wirksam ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Mai 2014 – 9 S 30/14 –, juris. Ausgangslage: Wenn der Mieter gegenüber dem Vermieter oder gegenüber dessen Beauftragten, wie zum Beispiel Hausmeistern und Mitarbeitern der Hausverwaltung, oder zum Beispiel gegenüber Verwandten handgreiflich wird, steht die fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses schnell im Raum. Die Gerichte kennen hier regelmäßig kein Pardon. Hintergrund: es ist keinem Vermieter zumutbar, sich der Gefahr künftiger Körperverletzung auszusetzen. Eine andere Bewertung kann ... weiter lesen
In einem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung geschlossen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermietet war. Nach § 570b BGB a.F. steht dem Mieter in diesem Fall, wenn das Wohnungseigentum - wie hier - nach der Überlassung der Wohnung an ihn begründet wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Nachdem der Mieter auf dieses Recht hingewiesen worden war, setzte sich die beklagte Wohnungsbaugesellschaft, die sich schon vorher für die Wohnung interessiert hatte, mit ihm in Verbindung. Beide kamen überein, daß der Mieter sein Vorkaufsrecht zunächst ausüben und die aus dem Vorkaufsrecht erworbenen Ansprüche sodann an die Beklagte abtreten ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat heute in einer Entscheidung seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietsache bekräftigt. Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin in Berlin-Mitte. Einen Teil der Wohnungen vermietet die Klägerin als Ferienwohnungen an Touristen. Die Beklagten minderten die Miete um 20 %, da es durch die Vermietung an Touristen zu erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz komme. Wegen des aufgelaufenen Mietrückstands kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mit den Beklagten fristlos, hilfsweise fristgemäß. Nach der Kündigung zahlten die Beklagten unter Vorbehalt einen Betrag ... weiter lesen
• Im Gewerbemietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen weitgehend beschränkt werden. • Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt. • Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ankündigt. • Leistungsverweigerungs- ... weiter lesen