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Bei Schimmel in der Wohnung verstehen die Mieter keinen Spaß. Besonders, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, haben die Eltern berechtigte Sorge, dass der Schimmel in der Wohnung die Gesundheit der Bewohner schädigt. Natürlich zeigen die Mieter den Schimmelschaden sofort an und fordern zur Beseitigung auf. Was aber, wenn die Hausverwaltung keinen Handlungsbedarf sieht? Was, wenn der zuständige Sachbearbeiter gerade in Urlaub ist, oder die Angelegenheit nur verzögert bearbeitet wird? Manch ein Mieter kündigt fristlos und zieht aus Sorge, dass die Kinder krank werden, aus der Wohnung aus. Der Vermieter stellt fest, dass keine toxischen Stoffe nachweisbar sind und klagt auf Zahlung rückständiger ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so der ... weiter lesen
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß die gesetzliche Frist von längstens zwölf Monaten zur Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters vom Vermieter auch mit einer Abrechnung gewahrt werden kann, in der ein anderer Umlageschlüssel verwendet und angegeben wird, als dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es handelt sich dabei um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der später korrigiert werden kann und muß. Nach Ablauf der Frist ist allerdings eine Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen.
In dem zu entscheidenden Fall war im Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen vorgesehen. Der Vermieter hatte ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein alter Grundsatz gilt nicht mehr: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung renovieren. Diese Zeiten sind vorbei. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes sind ca. 70 Prozent aller Klauseln über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss renovieren und das sogar schon im bestehenden Mietverhältnis. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schönheitsreparaturen beantwortet. 1. Was sind Schönheitsreparaturen? Schönheitsreparaturen sind nur die Instandsetzungsarbeiten, die ihre Ursache in der ... weiter lesen
Des Mieters bester Freund ist nicht selten sein Haustier. Hunde und Katzen, Vögel und Meerschweinchen bevölkern zu hunderttausenden die Wohnungen deutscher Wohnanlagen. Doch was für den einen eine Bereicherung seines Alltags ist, ist für den anderen eine Belastung. Hundegebell und Taubenkot stellen hierzulande ein alltägliches Ärgernis dar. Für den Tierfreund bedeutet es einen tiefen Einschnitt in seine Persönlichkeitssphäre, wenn der Vermieter ihn auffordert, seine Hunde unter Androhung einer Kündigung aus der Wohnung zu entfernen. Was ist also zu tun, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung zwar erlaubt, der Mieter aber eine Vielzahl seiner geliebten Tiere halten will? Wie ist die ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung – wichtige Hinweise zu Formalien für Vermieter (Serie – Teil 5)
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 5 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
5. Was ist bei der Formulierung von Eigenbedarfskündigungen für Vermieter zu beachten?
In der Folge soll auf die wichtigsten Bestandteile und erforderlichen Angaben im Rahmen der Eigenbedarfskündigung eingegangen werden.
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Karlsruhe (jur). Der Austausch gemieteter Rauchwarnmelder in einer Wohnung mit vom Vermieter gekauften neuen Geräten ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Denn der Austausch mit gleichwertigen Geräten führt nicht zu einem höheren Gebrauchswert der Wohnung und ist damit nicht als Modernisierungsmaßnahme anzusehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 30. Juni 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII 213/21). Dies gelte auch dann, wenn der Vermieter die Warnmelder zuvor nur gemietet und später durch den Kauf neuer Geräte ersetzt hat, betonten die Karlsruher Richter.
Im konkreten Fall hatte die klagende Vermieterin 2012/2013 in einer vermieteten Wohnung in Halle Rauchwarnmelder einbauen lassen. Die Geräte ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Mieter sind sich oftmals der Risiken, die eine Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung mit sich bringt, gar nicht bewusst. Mindert man die Miete zu sehr, kann eine fristlose Kündigung der Wohnung drohen. Ein tropfender Wasserhahn allein berechtigt noch nicht einfach so zur Minderung. Auch was die Höhe der berechtigten Mietminderung angeht, unterliegen Mieter nicht selten Fehlvorstellungen. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht nur geringfügig ist, besteht zwar Minderungsrecht, dennoch sind Gerichte im Hinblick auf die Höhe der Minderung deutlich zurückhaltender als der Mieter.
Dabei gibt es ... weiter lesen
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute (erneut) über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel in Mietvertragsformularen entschieden.
Die Beklagte war Mieterin einer Wohnung der Klägerin, einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft. Nach dem von der Klägerin verwendeten Mietvertragsformular hat der Mieter die Schönheitsreparaturen auszuführen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Klägerin zum Mietvertrag (AVB) enthalten unter anderem folgende Regelungen:
"Nr. 5 Erhaltung der überlassenen Räume
(2) Die vom Mitglied gemäß § 3 Abs. 8 des Vertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Dauer des Vertrages ohne besondere ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Bei Mängeln der Gewerbemietsache hat der Gewerbemieter unter Umständen das Recht, den Gewerbemietvertrag nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen. Doch Vorsicht! Zunächst berechtigt nur ein besonders schwerwiegender Mangel zu einer fristlosen Kündigung des Gewerbemietvertrages. Hierzu berechtigt etwa eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung, die Vorenthaltung des Gebrauchs der Gewerbeflächen, oder ein schwerer Wasserschaden. Der Gewerbemieter muss das Mietverhältnis rechtzeitig kündigen. Eine fristlose Kündigung muss zeitnah zu dem ... weiter lesen
Berlin/Berlin (DAV). Mietverträge beinhalten oft eine Regelung, wonach der Mieter die Miete nicht mit eigenen Ansprüchen gegenüber dem Vermieter verrechnen kann: ein sogenanntes Aufrechnungsverbot. Solche Regelungen sind häufig nicht wirksam, erklären die Mietrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Oftmals steht hier das Recht dem Mieter zur Seite, wie aus in einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 11. September 2014 (AZ: 8 U 77/13) hervorgeht.
Der Mieter war mit dem Zustand der Räumlichkeiten nicht einverstanden und hatte neben der Beseitigung der Mängel auch eine Mietminderung geltend gemacht. Der Vermieter berief sich auf das im Vertrag festgelegte ... weiter lesen
• Im Gewerbemietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen weitgehend beschränkt werden. • Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt. • Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ankündigt. • Leistungsverweigerungs- ... weiter lesen