Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Wegberg zum Schwerpunkt „Mietrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien


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• Im Gewerbemietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen weitgehend beschränkt werden. • Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt. • Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ankündigt. • Leistungsverweigerungs- ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: keine „automatische“ Unwirksamkeit bei Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14.
Die Ausgangslage:
Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs kann eine solche Eigenbedarfskündigung unter Umständen rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn der Vermieter den Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er zumindest erwägt, denselben Wohnraum demnächst selbst zu nutzen. Der Vermieter darf in solchen Fällen dem Mieter die mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Mietminderung:
§ 536 BGB gibt dem Mieter das Recht zur Mietminderung, soweit die Tauglichkeit der Mietsache für den vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt ist. Mieter sollten allerdings sehr vorsichtig sein, was die Höhe der Mietminderung angeht. Die Rechtsprechung des BGH ist sowohl im Hinblick auf die Frage, ob eine Minderungsrecht besteht, wie auch hinsichtlich dessen Höhe alles andere als mieterfreundlich. Wer sich in der Höhe vertut, riskiert unter Umständen eine Kündigung. Denn sämtliche Irrtümer, auch solche von Beratern des Mieters, muss dieser ... weiter lesen
Mieter droht neunjährigem Nachbarskind damit, ihm den Penis abzuschneiden – fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens wirksam. Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 26. März 2015 – 33 C 3506/14 (30) , juris.
Ausgangslage:
Mieter, die Vermieter oder von diesem beauftragte Personen, wie Hausverwalter, Hausmeister oder Objektbetreuer, mit Straftaten drohen, müssen zumeist mit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, in jedem Fall aber einer ordentlichen, rechnen.
Keine unmittelbare Pflichtverletzung gegenüber dem Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Seit Jahren rudert der Bundesgerichtshof um das Thema Schönheitsreparaturen herum und hat nun wieder einmal ein paar neue Urteile gesprochen. Die Urteile bespreche ich wiederum an anderer Stelle. Fakt ist, über Jahre hinweg ist das Thema spannend und bleibt das Thema spannend. Rechtssicherheit sieht anders aus. Wieder werden Juristen an den Klauseln in den Mietverträgen basteln und hoffen, dass sie, beziehungsweise ihre Mandanten damit ein paar Jahre außergerichtlich oder in den Instanzgerichten durchkommen, bis der BGH dann auch diese Klausel kippt. Oder sie vielleicht auch nicht kippt. Oder sie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Ruhestörungen bzw. Lärm gehören zu den häufigsten Störungen, denen Mieter ausgesetzt sind, und wohl auch zu den anstrengendsten. Das sollte aber nicht dazu führen, dass Mieter die Nerven verlieren und dann falsch darauf reagieren. Es gibt einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten.
1. Ansprüche ausmachen
Wenn der Mietgebrauch durch Lärmbelästigungen beeinträchtigt wird, können für Mieter Ansprüche gegen verschiedene Personen bzw. Gesellschaften gegeben sein. Welche Ansprüche das im Einzelnen sind, ist abhängig davon, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, zum Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. August 2015 – 5 U 1057/15.
Viele Gewerberaummietverträge in der Praxis vorzeitig kündbar:
Viele befristete Gewerberaummietverträge bieten den Vertragsparteien nur eine begrenzte Sicherheit, was die Dauer anbelangt. Dies ist besonders schmerzlich, wenn von der einen oder anderen Seite in das Objekt erhebliche Investitionen im Vertrauen auf den Fortbestand des Mietverhältnisses bis zu einem gewissen Datum getätigt werden. Umso unverständlicher ist es, wie sorglos von Mietern und Vermietern mit der Schriftform in der Praxis ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Heizkosten sollen möglichst immer verbrauchsabhängig berechnet werden. Bei Fehlern in der Erfassung der Energiemengen ist in Mehrfamilienhäusern daher nicht automatisch ein personen- oder flächenbezogener Schlüssel anzuwenden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 10. Februar 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 329/14).
Im Streitfall waren die Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit unterschiedlichen Geräten ausgestattet: manche mit Wärmezählern, die direkt den Wärmeverbrauch messen, andere mit sogenannten Heizkostenverteilern, durch die sich letztlich nur ein Anteil am Gesamtverbrauch berechnen lässt. ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters kann Eigenbedarf zumindest dann begründen, wenn ein besonders enger Kontakt besteht
(BGH, Beschluss vom 03. März 2009 – VIII ZR 247/08 –, juris) Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage
Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs unter anderem dann kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für seine Familienangehörigen benötigt. Hier stellt sich die Frage, wer Familienangehörige im Sinne des Gesetzes ist? Der Bundesgerichtshof geht in ständiger ... weiter lesen
Muss der Vermieter auf die Notwendigkeit eines geänderten Heiz- und Lüftungsverhaltens extra hinweisen?
Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München 1 (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach einen zwei- bis dreimaligen Stoßlüften (fünf Minuten bei weit geöffnetem Fenster) ... weiter lesen
Wann darf der Vermieter auch nach Ablauf der Frist nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB über die Betriebskosten abrechnen? Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Bislang galt im Wohnungsmietrecht der eigentlich unerschütterliche Grundsatz, dass der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen durfte. Eine Nachforderung, die aufgrund einer nach Ende des dem Abrechnungszeitraum folgenden Jahres den Mieter erreichte (also eine Betriebskostenabrechnung für 2010 nach dem 31.12.2011), war immer unwirksam. Daher die Panik der Hausverwaltungen, die ... weiter lesen
Mehrere Mieter eines Mietobjekts haften gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann sich aussuchen, wen er auf Mietforderungen in Anspruch nimmt.
In einem aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Urteil vom 16.12.2009, XII ZR 146/07) wurde noch einmal klargestellt, dass ein Gläubiger grundsätzlich frei wählen kann, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will. Eine Ausnahme hiervon besteht nur in engen Grenzen, wenn das Vorgehen als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
Beispielsfall: Mieter A und B eines Mietobjekts zahlten jeweils die Hälfte der Miete an den Vermieter. A zahlte regelmäßig, B zahlte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr. Der ... weiter lesen