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Mangelbegriff des Mietrechts und Rechte des Mieters bei dessen Vorliegen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Mietrechtlicher Mangelbegriff:
Der Begriff des Mangels im Mietrecht ist nicht ohne weiteres mit dem im Baurecht identisch. Ein Mangel liegt demnach in der Regel nur dann vor, wenn
- der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht (im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Wohnung einen Herd hat, tatsächlich hat sie aber keinen) oder
- der Standard nicht erreicht wird, den der Mieter erwarten darf (Mieter zieht in einen Neubau, der über keinerlei Trittschallisolierung verfügt) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 25. September 2014 – 67 S 198/14 – juris.
Die Ausgangslage:
Bestreitet der Mieter den Eigenbedarf, muss der Vermieter ihn beweisen. Das ist manchmal nicht so einfach, wenn der Vermieter die Wohnung für sich nutzen will und keine Familienangehörigen hat. Wen soll er als Zeugen benennen? Für solche Fälle sieht die Prozessordnung eine Parteieinvernahme des Vermieters nach § 448 ZPO oder seine Parteianhörung nach § 141 ZPO vor.
Der Fall:
Der Vermieter hatte in der Zwangsversteigerung eine Wohnung ... weiter lesen
§ 577 BGB wird hier analog angewandt. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04. April 2011– 1 BvR 1803/08 –, juris).
Die Ausgangslage:
Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB. Dem Wortlaut nach umfasst die Vorschrift nur Fälle der Begründung von Wohnungseigentum. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Bewohner eines Ein- oder ... weiter lesen
• Eigentümer und Vermieter müssen nicht identisch sein. Maßgeblich ist der Mietvertrag.
• Ob bei Eheleuten beide Mieter geworden sind, bestimmt sich nach dem Kopf (Rubrum) des Mietvertrages. Sind dort beide aufgeführt, unterzeichnet aber nur einer, werden beide Ehegatten Mietvertragspartei.
• Bei Mietverträgen, die vor dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, waren automatisch beide Eheleute Mieter, auch wenn nur einer von beiden den Mietvertrag abgeschlossen hat.
• Auch der ausgezogene Mieter bleibt Mieter im Rechtsinne. Er schuldet dem Vermieter weiterhin die Miete und haftet für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag. ... weiter lesen
Grundsätzlich kann der Mieter vom Vermieter vorab die Kosten für die Beseitigung der Mängel verlangen. Dies gilt allerdings nur für solche Maßnahmen, die zur Mängelbeseitigung auch geeignet sind. BGH, Urteil vom 21. April 2010 – VIII ZR 131/09 –, juris, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin Ausgangslage: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Mieter gemäß § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Mängeln der Mietsache, den Mangel der Mietsache selbst beseitigen (lassen) und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist. Zur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2016 – 8 U 10/15.
Vorsicht bei Mietminderung im Gewerberaummietrecht
Im Gewerberaummietrecht sollte man als Mieter grundsätzlich sehr vorsichtig mit einer Minderung sein. Häufig ist nämlich das Minderungsrecht im Mietvertrag durch entsprechende Klauseln stark eingeschränkt. Vom Mieter wird demnach oftmals verlangt, die volle Miete unter Vorbehalt weiter zu zahlen und zunächst gerichtlich feststellen zu lassen, ob und in welcher Höhe ein Recht zur Minderung besteht. Das gilt ... weiter lesen
Tod des Mieters: Mit wem wird das Mietverhältnis weitergeführt? Wer hat ein Eintrittsrecht? Wie können Erben oder der Vermieter selbst das Mietverhältnis beenden? Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und Essen
Beim Tod des Mieters stellt sich die Frage, ob das Mietverhältnis mit dritten Personen fortgesetzt wird. Hier sind verschiedene Konstellationen denkbar, die nachfolgend dargestellt werden:
1. Weitere Mieter sind vorhanden.
Unproblematisch ist der Fall, soweit es weitere Mieter gibt:
§ 563a BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den überlebenden Mietern
(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Eigenbedarfskündigungen beschäftigen die Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof regelmäßig. Der BGH hat sich auch schon mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt ist, wenn der Vermieter eine Wohnung als Zweitwohnung nutzen möchte. Dies sei zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB benötige. Gestritten wurde daraufhin fleißig darüber, wann genau ein Vermieter denn eine Wohnung als Zweitwohnung wirklich benötige. Zu dem Thema hat das Landgericht nun erneut den BGH befragen wollen. Der hat sich ... weiter lesen
Eine vom früheren Vermieter ausgesprochene Eigenbedarfskündigung kann auch vom Erwerber der Immobilie weiterverfolgt werden. Voraussetzung ist, dass der Kündigungsgrund in der Person des Erwerbers, also des neuen Vermieters, fortbesteht. Wird zwischenzeitlich versucht zu veräußern, entfällt der Selbstnutzungswunsch. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Itzehoe (LG Itzehoe, Beschluss vom 20. Dezember 2013 – 9 S 31/13 –, juris) .
Wenn der Vermieter nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung das streitgegenständliche Objekt veräußert, tritt der ... weiter lesen
Bauarbeiten, die den Mietgebrauch stören, führen zu einer Minderung der Miete. Wird der Wohnkomfort baubedingt durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Baugerüste und andere Unannehmlichkeiten eingeschränkt, kann der Mieter für den Zeitraum der Bauarbeiten günstiger wohnen. Minderungsquoten von 50 bis 75 % sind bei Bauarbeiten keine Seltenheit.
Dies gilt grundsätzlich für alle Bauarbeiten, gleich ob sie im selben Wohngebäude oder in der Nachbarschaft ausgeführt werden. Entscheidend ist, ob sich der Lärm oder die Erschütterung auf die Wohnqualität auswirkt.
Hiervon plant die Bundesregierung eine gesetzlich bestimmte Ausnahmereglung. Wie kürzlich bekannt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Lex Edathy reloaded: immer noch katastrophal
Nun kommt also die Lex Edathy. Sie enthält leider trotz diverser Änderungen immer noch unkalkulierbare Risiken für jeden von uns, besonders aber für professionelle Fotografen. Der Gesetzestext ist viel zu schwammig formuliert. Jeder von uns muss künftig befürchten, sich strafbar zu machen. Auf Privatpartys wird man nicht mehr fotografieren können. Das Gesetz wird ein gutes Beispiel dafür werden, dass Gesetze, die unter Panik-Einfluss entstehen, mehr Schaden anrichten können, als sie Nutzen bringen. ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5.3.2008, Az. VIII ZR 37/07) gehört auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung zum normalen Mietgebrauch. Wenn hierdurch die Wände und Türen in den Zimmern vergilben, kann der Vermieter keinen Schadensersatz fordern. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof, ob dies auch in solchen Fällen gilt, wo die Spuren des Rauchens schon nach relativ kurzer Zeit nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen (zweimaliges Weißen der Wände und Streichen der Türen) beseitigt werden können.
Sollte der Zigarettenrauch in die über dem Raucher gelegene Wohnung eindringen und den Mitmieter belästigen, kommt eine Minderung seiner ... weiter lesen