Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Wenzenbach zum Schwerpunkt „Mietrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Wenzenbach / Mietrecht

Rechtsanwälte und Kanzleien

Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Ein Wechsel des Vermieters kann verschiedene Gründe haben. Der ursprüngliche Eigentümer kann die entsprechende Wohnung veräußert haben oder aber er ist verstorben. In solchen Fällen ändert sich für Mieter eigentlich wenig. Dennoch gibt es einige grundlegende Tipps, die beachtet werden sollten.
Fortsetzung des Mietverhältnisses: Ob nun der Erwerber im Falle des Verkaufs oder die Erben im Falle des Todes des bisherigen Vermieters, das Mietverhältnis wird mit diesen fortgesetzt. Der Mieter kann also seine Forderungen gegen den alten Vermieter auch gegenüber dem neuen ... weiter lesen
Das Ende der Quotenabgeltungsklausel bei der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter im Wohnraummietvertrag? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 – VIII ZR 352/12 –, juris).
Die Ausgangslage:
Bei Ende des Mietverhältnisses verlangt der Vermieter regelmäßig Schönheitsreparaturen vom Mieter. Häufig vergessen wird dabei, dass die Verpflichtung zu Durchführung von Schönheitsreparaturen an sich originäre Verpflichtung des Vermieters ist. Nur wenn die Übertragung im Mietvertrag wirksam auf den Mieter ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos gekündigt hatte. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter die fristlose Kündigung darauf gestützt, dass das Jobcenter die Miete für die Mieter trotz Abmahnung immer wieder verspätet gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass dem Mieter ein etwaiges Verschulden des Jobcenters nicht zuzurechnen sei. Dem Mieter sei zugute zu halten, dass er wegen seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Leistungen des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Mai 2014 – 9 S 30/14 –, juris.
Ausgangslage:
Wenn der Mieter gegenüber dem Vermieter oder gegenüber dessen Beauftragten, wie zum Beispiel Hausmeistern und Mitarbeitern der Hausverwaltung, oder zum Beispiel gegenüber Verwandten handgreiflich wird, steht die fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses schnell im Raum. Die Gerichte kennen hier regelmäßig kein Pardon. Hintergrund: es ist keinem Vermieter zumutbar, sich der Gefahr künftiger Körperverletzung auszusetzen.
Eine andere Bewertung kann ... weiter lesen
Muss der Vermieter auf die Notwendigkeit eines geänderten Heiz- und Lüftungsverhaltens extra hinweisen?
Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München 1 (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach einen zwei- bis dreimaligen Stoßlüften (fünf Minuten bei weit geöffnetem Fenster) ... weiter lesen
Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind ein aktuelles Thema für Mieter und Vermieter. Aus Mietersicht ist sie der "wunde Punkt" des eher mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mehr Immobilienkäufe führen regelmäßig auch zu einem Anstieg von Eigenbedarfskündigungen. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung beantwortet.
1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? 2. Wann gilt eine Sperrfrist? 3. Form und Frist der Eigenbedarfskündigung beachtet? 4. Freie Alternativwohnung angeboten? 5. Liegt ein Härtefall zugunsten des Mieters vor?
1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? Eigenbedarf ist gegeben, wenn der Vermieter seine Wohnung für sich, ... weiter lesen
Trotz Kenntnis von geplanten Baumaßnahmen bei Vertragsschluss hat der Mieter ein Minderungsrecht, wenn ihm die besondere Intensität der später durchgeführten Baumaßnahmen nicht bekannt war. In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, Az. 8 U 194/06) war dem Mieter bereits bei Anmietung der Mietsache bekannt, dass in der Straße, in der die Mieträume lagen, eine U-Bahn gebaut werden sollte. Später waren die Bauarbeiten aber so intensiv, dass die gesamte Straße gesperrt wurde, so dass ein ungehinderter Zugang zu den Mieträumen wegen dort aufgestellter Baucontainer nicht mehr möglich war. Der Mieter war auf Kundenverkehr angewiesen, ... weiter lesen
Mieter kann Mietminderung geltend machen, wenn der Vermieter die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit nicht getroffen hat. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Gießen, Urteil vom 02. April 2014 – 1 S 199/13 –, juris.
Die Ausgangslage:
Eine Standardsituation in deutschen Mietwohnungen: Der Vermieter nutzt staatliche Anreize zur Wärmedämmung der Wohnung. So werden die vorhandenen Fenster gegen Isolierglasfenster ausgetauscht. Dadurch verändert sich das gesamte Klima der Wohnung nachhaltig. Der kältesten Stellen sind nun häufig nicht mehr die Fenster, sondern irgendwelche ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mieter von Eigentumswohnungen besser vor verspäteten Betriebskosten-Nachforderungen geschützt. Um Versäumnisse der Hausverwaltung müssen sich die Vermieter zeitnah kümmern, urteilte der BGH am Mittwoch, 25. Januar 2017 in Karlsruhe (Az.: 10 ABR 43/15). Nur dann kann er den Vermieter auch noch später als nach einem Jahr mit einer Abrechnung belasten.
Laut Gesetz haben Vermieter für ihre Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit, bei einer Abrechnung nach Kalenderjahren also bis Ende des Folgejahres. Für Häuser mit Eigentumswohnungen wird die Abrechnung üblich von der Hausverwaltung erstellt und dann von der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung richtig zu heizen und zu lüften. Wenn er dies nicht tut, kann er für einen Schimmelschaden verantwortlich sein oder zumindest eine Mitschuld daran tragen. Die Konsequenz: Wenn sich herausstellt, dass falsches Heizen und Lüften alleinige Ursache für einen Schimmelschaden ist, ist die Miete wegen Schimmels nicht gemindert. Wenn der Mieter bereits Teile der Miete einbehalten hat, droht eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche gegen den Vermieter sind nicht durchsetzbar. Selbst wenn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ende des Jahres bekommen die meisten Wohnungsmieter ihre Betriebskostenabrechnungen. Da die Kosten generell meistens steigen, sind regelmäßig erhebliche Nachzahlungen für die Vergangenheit zu entrichten. Darüber hinaus enthält die Betriebskostenabrechnung oft auch eine Erhöhung der Vorauszahlungen für die Zukunft. Sprich die Miete erhöht sich insgesamt.
Warum kommen die Betriebskostenabrechnungen regelmäßig zum Jahresende?
Hintergrund ist, dass am 31.12. eines jeden Jahres der Abrechnungszeitraum endet. Ein Jahr später endet dann jeweils die Frist ... weiter lesen
Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Mietsache, der Einsparung von Energie oder Wasser oder der Schaffung neuen Wohnraums. Der Mieter muss solche Maßnahmen nur dulden, wenn der Vermieter ihm diese in Textform drei Monate zuvor mitgeteilt hat. Hierbei muss der Vermieter die Art der beabsichtigten Maßnahme sowie die voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen.
Praxistipp: Der Vermieter sollte die Maßnahmen so genau wie möglich mitteilen. Am besten ist es, wenn unter Zuhilfenahme einer Grundrisszeichnung die einzelnen Maßnahmen so detailliert wie möglich beschrieben werden. ... weiter lesen