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• Eine Mietsicherheit (Kaution) wird nur geschuldet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. • Im Wohnraummietrecht darf die Kaution nicht höher sein als drei Monatskaltmieten ohne Nebenkostenvorauszahlungen. • Der Vermieter ist im Wohnraummietrecht kraft Gesetztes verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. • Der Vermieter muss die Kaution spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache und Beendigung des Mietverhältnisses abrechnen, darf aber einen angemessenen Teil für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen bis zum Ende des Folgejahres zurückhalten. • Wird das Grundstück verkauft, muss der neue ... weiter lesen
Der Vermieter darf nicht die auf die Instandsetzung entfallenden Kosten umlegen. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2014, VIII ZR 88/13.
Ausgangslage:
Wenn der Vermieter modernisiert, darf er die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umlegen. Nicht umlegen darf er die Instandsetzungskosten. Umstritten ist immer wieder, was das konkret für den jeweiligen Prozess, für die Darlegungs- und Beweislast und die Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung bedeutet.
Der Fall:
Eine Vermieterin hatte verschiedene Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und je nach Baufortschritt insgesamt fünfmal ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Tierhaltung in Mieträumen. Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt“ ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf – in angemessenem Umfang – die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem ... weiter lesen
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Bescheinigung ortsüblich sei. In Berlin ist das wohl so, da nahezu alle großen Vermieter eine entsprechende Bescheinigung verlangen. Doch wer hat schon Zeit und Lust, sich mit seinem Vermieter über diese Frage vor Gericht zu streiten. In der Regel wird die Bescheinigung sofort gebraucht. Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden (so ... weiter lesen
• Man unterscheidet zwei Arten von Optionen. Die Begründungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei ein bestimmtes Mietverhältnis (erstmalig) in Kraft zu setzen. Die Verlängerungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu verlängern. • Bei einer Begründungsoption behält sich eine Partei die Entscheidung vor, ob und wann der Mietvertrag in Kraft gesetzt wird, z.B. weil noch behördliche Genehmigungen für die Aufnahme des Gewerbebetriebes fehlen oder noch Umbaumaßnahmen vorzunehmen sind. • Die Vereinbarung einer Option, mit der eine Vertragsbindung von mehr als einem Jahr ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht:
Heute: Teil 1 – Instandsetzung und Mietminderung
1. Instandsetzung (Beseitigung der Mängel, deren Ursachen und deren Folgen)
Der Vermieter ist nach § 535 Abs. 1 Satz 1 dazu verpflichtet, die Mietwohnung frei von Mängeln zu halten. Entsteht im Laufe der Mietzeit ein Mangel, kann der Mieter daher vom Vermieter die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Grundsätzlich gehört die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu den Aufgaben des Vermieters. Ob und mit welchen Formulierungen er diese Verpflichtung auf den Mieter übertragen kann, ist seit Jahren Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof bereits vor einem Jahr im Rahmen eines Hinweisbeschluss (Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135) die grundlegende Frage entschieden, ob bei einer zu Mietbeginn vom Vermieter unrenoviert übergebenen Wohnung eine Übertragung der ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
3. Reichweite der Anbietpflicht
Die Frage der Reichweite der Anbietpflicht ist unter zwei Aspekten relevant. Zum einen ist die Frage, ob der Vermieter in räumlicher Sicht jede in seinem Bestand befindliche freie Wohnung anbieten muss oder nur Wohnungen zum Beispiel im Haus, im Stadtbezirk oder in der Stadt? Zum anderen ist die Frage relevant unter dem Gesichtspunkt inwieweit Wohnungen angeboten werden müssen, die entweder viel teurer, viel größer, viel kleiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 14.3.2014, VZR 218/13.
Ausgangslage:
Wenn das Hauptmietverhältnis wirksam beendet ist, hat der Vermieter auch gegen den Untermieter einen Räumungsanspruch. Zieht der Untermieter nicht aus, kann der Vermieter vom Untermieter Nutzungsentschädigung verlangen. Dies umfasst in der Regel die bisherigen Miete bzw., wenn diese höher ist, auch die Miete für vergleichbaren Wohnraum in ortsüblicher Höhe. Daneben kann der Vermieter auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen. Das kann für den Untermieter teuer werden, insbesondere wenn ... weiter lesen
Der u.a. für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat klargestellt, daß der Mieter einer Wohnung der – im Regelfall zu erteilenden – Erlaubnis des Vermieters bedarf, wenn er seinen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen will. Diese Frage war bisher in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
Gegenstand des Rechtsstreits war die Feststellungsklage einer Frau, die ihren Lebensgefährten in die von der Beklagten gemietete Wohnung aufgenommen hatte. Die beklagte Vermieterin war ohne Mitteilung der persönlichen Daten des Lebensgefährten der Klägerin nicht bereit, der Mitbenutzung der Mietwohnung durch den Mann zuzustimmen. Die Mieterin hatte deshalb auf Feststellung geklagt, daß sie berechtigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Pressemitteilungen zufolge hat das Bundeskartellamt die angestrebte Übernahme der Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen durch den bisherigen Marktführer Vonovia gebilligt. Damit würde der Konzern einen Bestand von rund 500.000 Mietwohnungen haben. Im Moment wehrt sich die Deutsche Wohnen noch gegen eine Übernahme, die Entscheidung treffen nun die Aktionäre. Was wurde eine Übernahme für die Mieter der „Deutsche Wohnen” bedeuten? Dazu einige Tipps.
1. Keine Änderungen durch Wechsel des Vermieters
Der neue Vermieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem ... weiter lesen
Beleidigungen und Drohungen seitens des Mieters gegenüber der Hausverwaltung haben unmittelbare Kündigungsrelevanz, weil den Vermieter dieser gegenüber eine Schutzpflicht trifft. Die Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" überschreitet die Grenze des Zumutbaren, ebenso wie die Bezeichnung der Hausverwalterin als "grenzdebil" (AG München v. 24.06.2022 - 461 C 19994/21).
Der Fall : Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage, weil der Mieter die Hausverwaltung in einem Brief als "grenzdebil" bezeichnet hatte und der Brief mit der Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" endete. ... weiter lesen