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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Teilweise überprüfen Arbeitgeber in der Praxis nicht ganz genau, von wann bis wann ein Arbeitnehmer für sie tätig wird. Je nach Art der Tätigkeit, z. B. bei Außendienstmitarbeitern, soll dann der Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit dokumentieren. Wer hierbei falsche Angaben macht und wissentlich mehr Stunden angibt als er tatsächlich geleistet hat, begeht einen Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers und muss eine fristlose Kündigung befürchten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.10.2016 ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber können eine Massenentlassung nicht durch Änderungskündigungen umgehen. Wird nach einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, so zählt dies bei der Schwelle zur Massenentlassung mit, urteilte am Mittwoch, 11. November 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-422/14). Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber die Arbeitsagentur und frühzeitig auch den Betriebsrat informieren. Der Betriebsrat kann gegebenenfalls Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan verlangen. Als Massenentlassung gilt in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten bereits die Entlassung von ... weiter lesen
KURZINFO: Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
Sind Sie nach überstandener Probezeit vor Kündigungen geschützt? Die unterschiedliche Bedeutung von Probezeit und Kündigungsschutz ist oft unklar. Daher eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Regelungsbereichen. Die Probezeit regelt nach deutschem Arbeitsrecht eine Zeit in der das Arbeitsverhältnis mit einer, gegenüber der sonstigen Kündigungsfrist, verkürzten Frist beendet werden kann. Die Kündigungsfrist selbst kann sich aus dem Gesetz, aber auch einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Probezeitkündigungsfrist von 2 Wochen vor. In der Regel wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Wird die Probezeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.07.2017 – 10 Sa 491/17. Zahlreiche Arbeitnehmer verfügen über ein Profil bei der Plattform Xing, über das man vor allem berufliche Kontakte knüpfen und pflegen kann. Die Nutzung solcher sozialen Medien spielt auch im Arbeitsrecht immer wieder eine Rolle, speziell wenn es auf dieser Grundlage zu einer Kündigung kommt. Teilweise sind die Urteile aus der Rechtsprechung hier erschreckend lebensfremd. Xing-Profil einer Schwangeren: In einem aktuellen Fall vor dem Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein so genanntes Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Der Arbeitgeber hat dabei mit Zustimmung und Beteiligung des Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen und Hilfen neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, der im Hinblick auf sein konkretes Krankheitsbild weniger beanspruchend ist, oder aber dass ihm technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Warum eine gewünschte Kündigung? Die Situation kommt in der Praxis tatsächlich gar nicht so selten vor: der Arbeitnehmer ist in seinem Job unzufrieden und möchte sich eine neue Herausforderung suchen. In dieser Situation würde ihm eine Kündigung des Arbeitgebers durchaus gelegen kommen. In der Regel kann er dann nämlich noch eine Abfindung herausholen und auch die sonstigen ausstehenden Ansprüche (z. B. Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung) mit dem Arbeitgeber abklären. Eigene Kündigung des Arbeitnehmers nachteilig Der Arbeitnehmer könnte natürlich ... weiter lesen
kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen, so das BAG in einem Urteil vom 14.05.2013. Die Beklagte kündigte am 26.11.2008 das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr als Lader beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30.06.2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29.06.2010 in einem Vergleich unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30.06.2009 aufgelöst worden ist, die Beklagte an ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2019 zum Aktenzeichen 6 AZR 329/18 entschieden, dass Schwerbehinderte im bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 164 Abs. 4 SGB IX von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen können – jedoch ohne Beschäftigungsgarantie. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 22/19 ergibt sich: Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch ist dann ... weiter lesen
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens kann für viele Arbeitnehmer ein einschüchterndes und beunruhigendes Erlebnis sein. Es kann das Gefühl auftreten, dass der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht und dass die berufliche Zukunft gefährdet ist. Doch es ist wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeutet. Hier sind einige Schritte, die Arbeitnehmer ergreifen können, um angemessen auf eine Abmahnung zu reagieren: Ruhe bewahren: Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten oder überstürzt zu handeln, nachdem man eine Abmahnung erhalten hat. Nehmen Sie sich Zeit, die Situation zu überdenken und in Ruhe zu analysieren, was genau ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden. Die Beklagte ist ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin erfaßt die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer elektronisch. Der Betriebsrat hat Zugriff auf das Zeiterfassungssystem. Nachdem es bei einzelnen Arbeitnehmern zu Überschreitungen der zulässigen Höchstarbeitszeit gekommen war, wandte sich der Betriebsrat an das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Dieses stimmte mit der Arbeitgeberin Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Verstößen ab. In der Folgezeit schaltete der Betriebsrat das Amt erneut ein und übermittelte ihm Ausdrucke aus der elektronischen Zeiterfassung. Diese enthielten Namen und tatsächlich geleistete Arbeitszeiten der einzelnen Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin sah die Weitergabe als unzulässig an. Der Betriebsrat hat daraufhin beantragt ... weiter lesen