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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
Keine generelle Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Unternehmenssanierung Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Bauindustrie. Antragsteller ist der für ihren Hamburger Betrieb gebildete Betriebsrat. Nach einer Betriebsvereinbarung vom 23. September 1992 war jedem Arbeitnehmer des Hamburger Betriebs zum Ausgleich der mit der bargeldlosen Zahlung des Arbeitsentgelts verbundenen Kosten und des Zeitaufwandes eine Pauschale in Höhe von 4,50 DM zu zahlen. Im Jahr 2000 schloß die Arbeitgeberin im Zuge der Sanierung des Unternehmens mit dem Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über unternehmensweit vorzunehmende Leistungskürzungen. Dazu gehörte u. a. die Aufhebung der Kontoführungspauschale, auch für den Betrieb Hamburg. ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgerichts zu den Möglichkeiten einer Kündigung eines Orchestermusikers Stellung genommen. Will der Arbeitgeber das Orchester verkleinern, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Der Kläger, ein Hornist, war seit 20 Jahren als Orchestermusiker bei der Beklagten beschäftigt. Wegen der Kürzung bisheriger Subventionen entschloss sich der Arbeitgeber das Orchester durch Streichung aller Hornistenstellen zu verkleinern und das verbliebene Rumpforchester je nach Bedarf zu ergänzen. Der klagende Hornist erhielt deshalb die Kündigung und setzte sich vor dem ... weiter lesen
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ Ohne Arbeit kein Lohn “. Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten hat. Infiziert mit Symptomen Arbeitnehmer , die mit dem Coronavirus infiziert sind und Symptome zeigen sind krank. Die Entgeltfortzahlung findet aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus § 3 Abs. 2 EFZG statt. Krank ist, derjenige bei dem ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt. Nachweislich Infizierte mit Symptomen und solche, die noch nicht getestet wurden, aber unter Symptomen leiden, sind krank im Sinne von § 3 Abs. 1 EfZG. Infiziert ohne Symptom Bei ... weiter lesen
Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie bald verboten (Fall Tönnies)? geplantes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit: Das neue Gesetz soll ab 1. Januar 2021 in der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen und ab 1. April 2021 auch die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) verbieten. Es dürfen dann nur noch Arbeitnehmer des eigenen Betriebes für diese Arbeiten eingesetzt werden. Für Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten, also kleinere und mittlere Unternehmen, soll es Ausnahmen geben. Mit dieser Neuregelung soll verhindert werden, dass die Betriebe keine eigenen Mitarbeiter einsetzen sondern ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dem Urteil liegt die Feststellung zu Grunde, dass eine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Vergütung an den vorherigen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots nicht bestehe. Das Urteil könnte eine enorme Bedeutung für Arbeitnehmer haben. In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen Arbeitnehmer wegen einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom vorherigen Arbeitgeber freigestellt werden. Einige Arbeitnehmer nehmen dann anscheinend ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr als ein halbes Jahr beschäftigt worden ist. Kündigung im Kleinbetrieb: Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter), ist der Arbeitgeber weitgehend frei, wen ... weiter lesen
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese im Betrieb nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2013, Aktenzeichen - 7 ABR 91/11 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern mit der Begründung verweigert, dass der Einsatz nicht nur vorübergehend geplant sei. Der Arbeitgeber hatte nach § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragt. Anders als in den Vorinstanzen, hatte der Antrag vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Zum rechtlichen Hintergrund: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen: Viele Arbeitnehmer sind im Fall einer Kündigung nicht mehr daran interessiert, für den Arbeitgeber tätig zu werden, wollen aber zumindest an eine Abfindung kommen. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit des Arbeitnehmers ergeht. Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung wegen Krankheit? Kündigungsgrund für Frage der Abfindung nicht entscheidend Für die Frage, ob der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommt, ist der Kündigungsgrund des Arbeitgebers in der Regel nicht entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, ob das ... weiter lesen
Dem Kläger steht nach der Versorgungsordnung eine Betriebsrente zu, die zusammen mit der gesetzlichen Sozialrente 70 % seines ruhegeldfähigen Einkommens nicht übersteigen darf. Während des Arbeitsverhältnisses war die Ehe des Klägers geschieden worden. Bei dem Versorgungsausgleich war auf seine frühere Ehefrau ein Teil der von ihm bis dahin erdienten gesetzlichen Rentenanwartschaft übertragen worden. Nach Eintritt in den Ruhestand erhielt der Kläger von seiner früheren Arbeitgeberin eine Betriebsrente, bei deren Berechnung sie die tatsächlich an den Kläger ausgezahlte gesetzliche Rente zugrunde legte. Nachdem über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden war, übernahm der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) die Zahlung der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.08.2020 zum Aktenzeichen 5 Ca 1353/20 die fristlose Kündigung eines Verwaltungsmitarbeiters für unwirksam befunden, der zwei Bürgern, die Wohngeldanträge gestellt hatten, zinslose Darlehen aus seinem Privatvermögen gewährt hat. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 4/2020 vom 25.08.2020 ergibt sich: Der Kläger ist seit dem Jahr 2016 als Verwaltungsangestellter bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt. Seit dem Jahr 2018 ist er in der Wohngeldsachbearbeitung tätig. Einen Wohngeldantrag aus August 2019 bearbeitete der Kläger bis Dezember 2019 nicht. Die Antragstellerin erkundigte sich mehrfach nach dem ... weiter lesen
In meinen Artikeln hatte ich bereits mehrfach betont, wie wichtig es ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung oder nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses Klage einzureichen. Fast ebenso wichtig ist es auch, innerhalb dieser Frist die richtigen Anträge zu stellen – aber eben nur fast, wie das Urteil des BAG vom 15.05.2012, 7 AZR 6/11 zeigt. In diesem Fall hatte ein nicht anwaltlicher vertretener Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist Entfristungsklage eingereicht mit dem Antrag, dass seit dem 31.05.2007 ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses bestehe. Ein solcher Feststellungsantrag ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig. Der Arbeitsrichter oder auch ... weiter lesen