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§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden. Die Beklagte ist ... weiter lesen
Wenn es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermehrten Entlassungen kommt, stellt dies für die Betroffenen meist einen einen erheblichen Schock dar. Dies ist auch durchaus verständlich, da der Arbeitsplatz meist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Betroffenen und Ihre Familienangehörigen darstellt. Aber was ist nach einer Kündigung zu tun? Zunächst ist es wichtig, dass die Betroffenen keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manchmal legt der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vor und bittet um Unterzeichnung. Dies sollte unbedingt unterlassen werden, ohne zuvor rechtlichen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeholt zu haben. Wenn in dem Betrieb mehr als 10 Angestellte ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.09.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 136/19 ein Verfahren betreffend unwirksame Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige bis zum 31.03.2022 ausgesetzt, weil der beklagte Insolvenzverwalter zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden beim BVerfG erhoben hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 31/2020 vom 10.09.2020 ergibt sich: Das BAG am 13.02.2020 (6 AZR 146/19 u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28.11.2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind. Der ... weiter lesen
• Das zusätzliche Urlaubsgeld ist vom Urlaubsentgelt abzugrenzen. • Das Gesetz enthält keine Regelungen zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Jedoch gibt es diesbezügliche Vereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. • Weiter kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung bestehen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld mehrfach zahlt, ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft entstehen soll. • Ungleichbehandlungen beim Urlaubsgeld dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen. • Sachliche Gründe ... weiter lesen
Kirchliche Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang Der Kirchenkreis betrieb einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst wurde 1999 auf die zu diesem Zweck gegründete Beklagte, eine dem Diakonischen Werk von Westfalen angehörende gemeinnützige GmbH übertragen. Die Klägerin war seit 1991 bei dem Kirchenkreis als Pflegekraft angestellt; kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag war auf das Arbeitsverhältnis der BAT-KF in der für den Arbeitgeber jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Der BAT-KF wurde und wird von der hierfür zuständigen "Arbeitsrechtlichen Kommission" auf gliedkirchlicher Ebene als kirchliche Arbeitsrechtsregelung nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (gleichlautend für die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Vulkanausbruch auf Island könnte zu erheblichen Einschränkungen im europäischen Flugverkehr führen. Arbeitnehmer, die dadurch verspätet aus dem Urlaub zurückkehren, dürfen aber nicht auf Kulanz ihrer Chefs hoffen, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft . Zwar könne der Arbeitnehmer nichts dafür, wenn aufgrund von Naturgewalten Flüge stunden- oder sogar tagelang Verspätung haben – der Arbeitgeber aber ebenso wenig, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) . Die Kölner Rechtsanwältin erklärt die möglichen Folgen: „ Entweder wird der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. April 2012, Az.: 28 Ca 17989/11. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Ausgangslage: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit zu beantragen. So geschah dies auch im vorliegenden Fall: die Arbeitnehmerin, tätig in leitender Position, beantragte die Verringerung ihrer Arbeitszeit und musste dies, nachdem eine Einigung mit ihrem Arbeitgeber gescheitert war, vor Gericht durchsetzen. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass für Führungskräfte nach dem betrieblichen Konzept Teilzeitarbeit nicht vorgesehen sei. Der Arbeitnehmer hat gegen den ... weiter lesen
Verträge können wegen Drohung angefochten werden, wenn eine Partei zur Abgabe der betreffenden Willenserklärung durch Drohung bestimmt wurde, § 123 BGB. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Richter einen Kläger oder Beklagten bedroht, damit er einen Vergleich schließt. Das hat Bundesarbeitsgericht in dem zugegebermaßen bizarren Urteil vom 12.05.2010, AZ 2 AZR 544/08 bestätigt. In dem entschiedenen Fall erhielt ein Personalreferent eine verhaltensbedingte Kündigung. Hiergegen ging er vor und gewann in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz wurde der Rechtsstreit dann durch einen Vergleich beendet. Zuvor hatten sich die Parteien außergerichtlich über einen Vergleich ... weiter lesen
Neben dem Dauerarbeitsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag eine gängige Form ein Arbeitsverhältnis vertraglich zu fixieren. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist an besondere Bedingungen, beispielsweise die Schriftform gebunden. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist neben der Kündigung ein eigener Beendigungstatbestand für einen Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu einem dauerhaften Arbeitsvertrag, der nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann, ist ein befristeter Arbeitsvertrag von vornherein zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Er bedarf daher keiner Kündigung. Teilzeit- und Befristungsgesetz Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur aufgrund der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteilen vom 14.08.2019 zum Aktenzeichen 2 Ca 2698/19 und vom 18.09.2019 zu den 2 Ca 2696/19, 2 Ca 2697/19 und 2 Ca 2699/19 zu Arbeitsverhältnissen rund um die TV-Serie „Lindenstraße“ entschieden. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Köln Nr. 2/2019 vom 20.09.2019 ergibt sich: Die „Lindenstraße“ läuft zwar noch bis Anfang nächsten Jahres im Fernsehen, bereits jetzt beschäftigt deren Ende aber das Arbeitsgericht Köln. Die Kläger waren jeweils befristet für mehrere Folgen der Serie – zum Teil seit mehr als 20 Jahren – durchgängig bei der Geißendörfer Film- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen