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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Drohende Entlassungen bei Siemens: Aktuellen Medienberichten zufolge (z. B. Handelsblatt vom 07.11.2017) sind in der Kraftwerkssparte von Siemens massive Einschnitte geplant, die mit Kündigungen verbunden sein könnten. Was ist betroffenen Mitarbeitern in einer solchen Situation zu raten? Angebot von Aufhebungsverträgen: Bei Kündigungen können Arbeitgebern immer Fehler passieren. Den einfacheren Weg stellen deshalb Aufhebungsverträge dar, die Mitarbeitern von Unternehmen, die einen Stellenabbau betreiben, oftmals angeboten werden. Um die Unterzeichnung verlockend zu machen, werden im Rahmen solcher ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Führungskräften oder außertariflichen Angestellten ist keine konkrete Arbeitszeit vereinbart. Die Arbeitsvertragsparteien gehen stillschweigend davon aus, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin ohnehin weit mehr als 40 Stunden pro Woche für das Unternehmen tätig sein wird. Aber ist es auch denkbar, dass die Arbeit nur in wenigen Stunden erledigt wird, so dass der Arbeitsplatz zur Halbtagsstelle mutiert? Dieser Auffassung war eine Referentin „Gas Market Analytics“, die bei einem Energieunternehmen für fast EUR 8.000,00 brutto monatlich als außertarifliche Angestellte beschäftigt war. In ihrem Arbeitsvertrag war in Bezug auf die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat zum Aktenzeichen 17 Sa 1038/18 erneut über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zu entscheiden. Aus der Pressemitteilung des Landgerichts Hamm ergibt sich: Die Kündigung hat die Sparkasse Herne einer nunmehr 54-jährigen, seit dem Jahr 1991 dort beschäftigten Kassiererin am 19. April 2016 ausgesprochen. Der Grund: Die Kassiererin hatte in einem von der Bundesbank per Geldboten angelieferten Geldkoffer im Mai 2015 statt Bargeld in Höhe von 115.000,00 € in 50-Euro-Scheinen angeblich nur je eine Packung Waschpulver und Babynahrung vorgefunden. Aufgrund begleitender Umstände, wie der Unversehrtheit von Koffer und Plombe bei der Übergabe, ... weiter lesen
• Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden. • Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen an den Berechtigten zu vermeiden. So soll dieser z.B. nicht gleichzeitig Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld beziehen. • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Anspruch auf andere Sozialleistungen, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Erwerbsminderungsrente o.ä., hat. • Der Anspruch ruht weiterhin, wenn der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder zu erhalten hat, z.B. dann wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält. Erhält der Arbeitslose ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht soll entschieden haben, dass dem Verzicht eines Arbeitnehmers auf seine Urlaubsansprüche nichts entgegensteht. Einzig bei Vorliegen einzelvertraglicher Abreden, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen, müsse man anders entscheiden. Nach dem BurlG (Bundesurlaubsgesetz) stehen Arbeitnehmern Abgeltungsansprüche zu, wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch ... weiter lesen
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTzG setzt ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert. Richtet sich die Dauer der bisherigen Arbeitszeit nach der tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, ist die bei Abschluss des Altersteilzeitarbeitsvertrags geltende Stundenzahl für die gesamte Dauer der Altersteilzeit maßgebend. Die Vereinbarung einer variablen, vom jeweiligen Verhältnis zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten abhängige Arbeitszeit ist ausgeschlossen. Wird die Arbeitszeit der Vollbeschäftigten während der Laufzeit des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erhöht, so erhöht sich daher die mit den Arbeitnehmern in ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint. Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen
• Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit. • Um Elternzeit gewährt zu bekommen, muss das jeweilige Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt wohnen, überwiegend die Betreuung und Erziehung des Kindes vornehmen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten. • Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Hierbei kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Der Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen. • Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris. Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
Eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben, unter anderem im Hinblick auf das Arbeitszeugnis und das Arbeitslosengeld . Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was genau eine verhaltensbedingte Kündigung ist und wann sie gerechtfertigt ist. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält und dadurch das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer wiederholt unpünktlich ist, Arbeitsanweisungen nicht befolgt oder gegen Betriebsvereinbarungen verstößt. Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der ... weiter lesen
• Nach dem Berufsbildungsgesetz zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. • Zwar wird im Berufsbildungsgesetz die berufliche Fortbildung an verschiedenen Stellen erwähnt, tatsächlich aber nicht geregelt. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Berufsausbildung finden daher keine Anwendung auf Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. • Für die Maßnahmen der Fortbildung sind daher Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen maßgeblich soweit diese vorhanden, und auf den Arbeitnehmer anwendbar sind. In der Regel schließen ... weiter lesen