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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beleidigungen und negative Äußerungen als Kündigungsgrund: Dass Arbeitnehmer sich in der Öffentlichkeit negativ über den Arbeitgeber äußern oder diesen beleidigen, sei aus bei einem spontanen Wutausbruch oder aufgrund von tiefgreifenden Differenzen, kommt immer wieder vor. Hier sind auch besonders die sozialen Netzwerke ein gefährlicher Faktor. Ein Post, in dem man sich über den Arbeitgeber beschwert, ist schnell geschrieben und veröffentlicht. Was viele Arbeitnehmer nicht bedenken, ist, dass sich solche Äußerungen dann später gut beweisen lassen. Man riskiert also ... weiter lesen
Focus online berichtet am 6.12.2011, dass Vattenfall die Entscheidung über die Zukunft von 900 Stellen in Berlin und Hamburg bis zum Jahresende vertagt hat. Entschieden wird darüber, ob die Jobs des Kundenservices ausgelagert werden, oder ob es innerhalb des Unternehmens zu einem Stellenabbau kommt. Im Zusammenhand derartiger Umstrukturierungen kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Was ist den hiervon betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Hat ein Arbeitnehmer die Kündigung erhalten, sollte er sich fragen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Wer sein Arbeitsverhältnis weiterführen, oder zumindest eine möglichst hohe Abfindung erstreiten möchte und zudem eine ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1988 im Hotelbetrieb der Beklagten als Spülerin beschäftigt. Sie unterzeichnete am 28. Januar 2002 im Büro des Geschäftsführers einen von der Beklagten vorbereiteten Aufhebungsvertrag, nach dem ihr Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2002 enden sollte. Am 7. März 2002 widerrief sie ihre Erklärung. Sie habe sich bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in einer "Überrumpelungssituation" befunden. Mit ihrer Klage hat sie zuletzt noch geltend gemacht, ihr Widerruf sei nach § 312 BGB nF (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) wirksam. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht dem Verbraucher bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 25.11.2019 zum Aktenzeichen 8 Ca 335/18 entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Führungskraft wirksam war, da die Arbeitgeberin sich insoweit auf den Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung in Bezug auf die Vernichtung einer Festplatte im Zusammenhang mit der drohenden Aufdeckung des Diesel-Skandals stützen kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 25.11.2019 ergibt sich: Der Kläger, eine Führungskraft im Management, hatte die Feststellung der Unwirksamkeit insgesamt dreier jeweils fristlos, hilfsweise fristgemäß ausgesprochener Kündigungen und Zahlung von Arbeitsentgelt begehrt, die ... weiter lesen
Verdachtskündigung und Suspendierung Der Kläger war seit 1983 bei der beklagten Bank zuletzt als Kundenberater gegen ein Monatsbruttogehalt von 6.000,00 DM tätig. Am 30. Juli 1998 mahnte die Beklagte den Kläger ab, weil er es im Zusammenhang mit einem Betrugsfall entgegen betriebsinterner Vorschriften versäumt hatte, einen vorgelegten EC-Scheck über 92.000,00 DM vor der Barauszahlung einem Autorisierten zur zweiten Unterschrift vorzulegen. Wegen dieses Sachverhalts schlossen die Parteien Ende August 1998 einen Aufhebungsvertrag zum 31. März 1999 unter unwiderruflicher bezahlter Freistellung des Klägers sowie Zahlung einer Abfindung von 106.000,00 DM. Am 23. September 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, ... weiter lesen
Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, rechtzeitig das geschuldete Gehalt zu zahlen. Das monatlich zu zahlende Gehalt ist in der Regel nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, d.h. der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Zur Zahlung auffordern und Frist setzen Der Arbeitnehmer hat zunächst die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung aufzufordern und auch eine Frist zur Zahlung zu setzen. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tattoos und Piercings in einigen Branchen unerwünscht In einigen Sparten ist sichtbarer Körperschmuck wie Tattoos und Piercings relativ eindeutig nicht erwünscht. Doch was kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in dieser Hinsicht wirklich vorschreiben bzw. verbieten? Grundsätzlich Privatsache des Arbeitnehmers Grundsätzlich ist das Erscheinungsbild und damit auch das Tragen von Piercings und Tattoos die Privatangelegenheit von Arbeitnehmern. Dennoch ergeben sich für Arbeitgeber in verschiedener Hinsicht Gründe dafür, diese zu verbieten. Verbot bei Gefahr für ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die bisherige Rechtsprechung zur Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhte auf der vom Senat ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Übernahme von öffentlichem Amt grundsätzlich kein Kündigungsgrund: Arbeitgeber können in der Regel keine Kündigung darauf stützten, dass der Arbeitnehmer ein öffentliches Amt oder Ehrenamt ausübt. Wer sich politisch als Mandatsträger etwa im Gemeinderat engagiert, ist darüber hinaus sogar oftmals ausdrücklich gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch Mitgliedschaft in unliebsamer Partei taugt nicht als Kündigungsgrund: Auch wegen der Mitgliedschaft in einer politischen Partei können Arbeitnehmer ... weiter lesen
• Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen ... weiter lesen