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Experten-Ratgeber
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Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens. Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Zweifel an der richtigen Software Version haben, da diese erst im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt wurden. Auf unsere Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhielten wir zunächst folgendes Schreiben: ...zu dem Einspruch Ihres Mandanten vom 16.08.2010 wurde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt, ... weiter lesen
Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken und die Straßen teilweise vereist sind, bleiben Unfälle meist nicht aus. Auch wenn glücklicherweise größere Personenschäden ausbleiben, so kommt es doch immer häufiger zu Problemen bei der anschließenden Schadensregulierung mit den Versicherungen. Leider ist vermehrt zu erkennen, dass die Versicherungen nicht unerhebliche Abschläge auf die Schadenersatzforderungen machen. Der Geschädigte fühlt sich in einer solchen Situation meist zu Recht ungerecht behandelt. Zum einen ist er häufig schuldlos in einen Unfall verwickelt worden und nun wird er bei der Regulierung durch die gegnerische Versicherung erneut zum Opfer. ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer aus reiner Nächstenliebe einen schwer Betrunkenen nach Hause fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem Fahruntüchtigen unter Umständen keinen Schadensersatz leisten. In einer solchen Hilfsaktion könne ein stillschweigender Haftungsverzicht des Alkoholisierten zu Gunsten des Fahrers gesehen werden, entschied das Landgericht Saarbrücken und bestätigte damit ein gleich lautendes Urteil der ersten Instanz. In der Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) übermittelt wurde, wollte der spätere Kläger nach einem Zechgelage stark angetrunken nach Hause fahren. Sein Bekannter - der spätere Beklagte - konnte ihn mit großer Mühe von diesem ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Dem ?Flachländer? droht wegen der generellen milderen Witterung das Gespür für Schnee und Eis abhanden zu kommen. Auch und gerade deswegen sollte er in Skigebieten Vorsicht walten lassen. Denn dort hat er mit Glätte zu rechnen. Wer gleichwohl als Fußgänger ausrutscht, hat relativ schlechte Aussichten, hierfür jemanden haftbar machen zu können. So wies das Landgericht Coburg am 30. April 2007 (AZ: 22 O 858/06) eine Klage einer Fußgängerin gegen eine Gemeinde auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.700 Euro ab. In Skigebieten sind die Kommunen nicht verpflichtet, Bereiche, die sich außerhalb der Bebauung mitten im Skigebiet befinden, zu räumen oder zu streuen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft. Die Klägerin und ihr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Jemand, der innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschreitet, muss nicht unbedingt mit einem Fahrverbot rechnen, da nicht automatisch von einem "Vorsatz" ausgegangen werden kann. Vielmehr ist dann lediglich wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu verurteilen, wenn keine gesicherten Anhaltspunkte für einen Vorsatz gegeben sind. Allein die Erheblichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung reicht hierfür nicht aus. Dieses Urteil vom 23. Februar 2001 des Amtsgerichts Lahr (AZ 4 OWi 9 Js 12880 AK 487/00) teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit. Nach Ansicht des Gerichts kann auch bei wesentlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Fahrverbot ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit. Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
Zur Verhinderung eines Fahrverbots kann in geeigneten Fällen die Geltendmachung eines sogenannten „Augenblicksversagens“ sein. Bei nur leicht fahrlässiger Begehungsweise der Ordnungswidrigkeit liegen die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nicht vor. Unter einem Augenblicksversagen versteht man eine momentane Unaufmerksamkeit, die auch einem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer passieren kann. Der Bußgeldkatalog enthält Regelbeispiele für Verkehrsverstöße, die unter anderem auch für bestimmte Delikte Fahrverbote enthalten. Dabei setzt die Verhängung eines Fahrverbots voraus, dass die Zuwiderhandlung unter grober oder ... weiter lesen
FRANKFURT/MAIN (DAV). Bei einer Probefahrt mit einem persönlich unbekannten Kaufinteressenten gilt für Autobesitzer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Entpuppt sich nämlich der ?Käufer? als Autodieb und fährt mit dem Wagen davon, muss sich der Eigentümer möglicherweise grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen und bekommt den Schaden nicht von seiner Kasko-Versicherung erstattet. Dies teilten die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mit. Sie verwiesen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main. In dem Fall war der Autobesitzer mit dem vermeintlichen Interessenten auf eine Probefahrt gegangen und auf halber Strecke für einen Fahrerwechsel bei laufendem Motor ausgestiegen. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst in einem Fall (BGH, Az.: IV ZR 97/11 ) zu entscheiden, indem dem der spätere Kläger nach einem Ausweichmanöver aus der Rechtskurve einer Landstraße abkam und mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum prallte. In der Folge ließ er sein beschädigtes Fahrzeug abschleppen und sich selbst von einem Bekannten abholen, allerdings ohne die Polizei oder das Straßenbauamt als Geschädigte aufgrund des beschädigten Baumes zu informieren. Aufgrund dessen wurde gegen den Kläger ein strafrechtliches Verfahren wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB eingeleitet, welches jedoch später eingestellt wurde. In einem zivilrechtlichen ... weiter lesen
Schweinfurt/Berlin (DAV). Normalerweise kann man nach Unfällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. Der Unfallverursacher muss zwar die Kosten übernehmen, allerdings gilt: Er darf nur den „Normaltarif“ vereinbaren und keinen teureren Unfallersatztarif. Eine Ausnahme gilt in seltenen Fällen – beispielsweise wenn bei Selbständigen akuter Termindruck die Preisrecherche verhindert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 20. März 2009 (AZ: 23 O 313/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige ... weiter lesen
NEUSTADT/WEINSTRASSE (DAV). Wer volltrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert nicht nur seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Gegen ihn kann von der zuständigen Behörde auch ein Radfahr-Verbot verhängt werden. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Der Betroffene in dem Fall hatte einen Blutalkoholpegel von 2,02 Promille, als ihn die Polizei aus dem Verkehr holte. Daraufhin entzog ihm die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis und ordnete an, er solle sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Weil er ein Fahrzeug - sein Fahrrad - mit mehr als 1,6 ... weiter lesen