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Der Bundesgerichtshof ( VI ZR 30/17 zur Presserklärung ) hat in einem Grundsatzurteil sntschieden, dass die Ärztebewertungsplattform Jameda verpflichtet ist, Profile von Ärzten zu löschen, deren Daten ohne Einwilligung des betroffenen Arztes in dem Bewertungsportal aufgenommen wurde. Da Jameda kostenpflichtige Prolfile anderer Ärzte neben dem Basisprofil des Zwangseingetragenen Arztes einblendet handele es sich bei Jameda nicht mehr um ein reinen neutralen Informationsvermittler, sodass im Ergebnis das Recht des Plattformbetreibers auf Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 I GG) hinter dem Recht der betroffenen Ärztin auf Informationelle Selbstbestimmung zurückzutreten hat (Art. 2 ... weiter lesen