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(Stuttgart) Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar. Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.05.2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts 25.04.2015 – Az. 1 BvR 2314/12 - entschieden. Die Gesetzesauslegung durch ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/22 vom 20.12.2022 ergibt sich: Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und ... weiter lesen
Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll? Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern. Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Wird ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen Unternehmen durch Aufnahme verschmolzen, ist das übernehmende Unternehmen nicht derselbe Arbeitgeber wie das übertragende Unternehmen. Denn der übertragende Rechtsträger erlischt nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG mit der Eintragung der Verschmelzung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Arbeitsvertrag zwischen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Krankheit als solche kein Kündigungsgrund Die Krankheit eines Arbeitnehmers an sich ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit daran gehindert sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, also arbeitsunfähig sein. Der Arbeitgeber kann dann unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Belastungen kündigen, die sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer seine Leistung überhaupt nicht mehr bzw. dauerhaft wegen lang anhaltender Krankheit oder wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht erbringen kann. Negative ... weiter lesen
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16.01.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 7 AZR 312/16. Der Kläger war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 7. Juli 2012, der eine Befristung zum 30. Juni 2014 und eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei uns mehren sich die Fälle, bei denen Arbeitnehmer berichten, dass Ihnen der Arbeitgeber mit der Begründung „Einführung des Mindestlohnes“ gekündigt hat. In einem Fall wurde dem Arbeitnehmer sogar erklärt, der Arbeitgeber müsse kündigen, da er sich sonst strafbar mache. Unwirksamkeit der Kündigungen Kündigungen mit einer solchen Begründung dürften regelmäßig unwirksam sein. Die Kündigung muss allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wird die Frist versäumt, ist gegen die ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Berlin (jur). Im Zuge von Vorwürfen über Vetternwirtschaft beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss der frühere Verwaltungsdirektor Hagen Brandstätter nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin auf sein Ruhegehalt verzichten. Der Dienstvertrag, welcher ein Ruhegehalt auf Grundlage der monatlichen Brutto-Vergütung in Höhe von rund 20.900 Euro vorsieht, ist sittenwidrig und damit nichtig, urteilten am Freitag, 1. September 2023 die Berliner Richter (Az.: 21 Ca 1751/23 ). Die Vereinbarung zum Ruhegehalt widerspreche auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gebunden sei. Hintergrund des Rechtsstreits waren bekanntgewordene Vorwürfe über ... weiter lesen