Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Lohfelden - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart. Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Beleidigung droht Kündigung Eine Beleidigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich als Grund für eine Kündigung geeignet. Anhängig von der Schwere der Beleidigung kann der Arbeitgeber unter Umständen auch fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kündigung gerechtfertigt. Ein interessantes Urteil des LAG Hamm zeigt, dass der Schutz der Kunstfreiheit Arbeitnehmer vor einer Entlassung bewahren kann. Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der einen ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Im Rahmen von Arbeitsverträgen werden häufig Ausschlussfristen vereinbart. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird davon abhängig gemacht, dass dies innerhalb einer bestimmten Zeit geschieht. Arbeitgeber sichern sich dadurch gegen rückwirkende Ansprüche von Arbeitnehmern, z.B. auf Überstundenvergütung ab. Die Entscheidung: Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin Schmerzensgeldes wegen „Mobbings“ verlangt. Im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, Aktenzeichen 27 Ca 87/15. Ausgangslage: Eine Kündigung wegen Straftaten gegen den Arbeitgeber, etwa wegen Diebstahls, ist für Arbeitnehmer in der Regel schwer angreifbar. Grundsätzlich rechtfertigt auch der Diebstahl geringwertiger Sachen eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Fall: Die betroffene Arbeitnehmerin im vorliegenden Fall arbeitete seit 23 Jahren bei ihrem Arbeitgeber und war zwischenzeitlich sogar unkündbar. Sie entnahm nun acht halbe belegte Brötchen aus einem Kühlschrank im Pausenraum, die dort eigentlich für ... weiter lesen
Erfurt (jur). Nicht jeder Fehler eines Arbeitgebers über die Unterrichtung des Betriebsrats zu Massenentlassungen führt automatisch zu unwirksamen Kündigungen. Denn hat der Betriebsrat abschließend erklärt, dass er ausreichend vom Arbeitgeber informiert worden ist, können die Kündigungen trotz einer fehlerhafter Unterrichtung wirksam sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 9. Juni 2016 (Az.: 6 AZR 405/15). Das Kündigungsschutzgesetz sieht bei geplanten Massenentlassungen ein vorgeschriebenes Verfahren vor. Danach muss nicht nur die Bundesagentur für Arbeit, sondern auch der Betriebsrat vorab schriftlich unterrichtet werden. Dabei muss laut Gesetz der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Freier Mitarbeiter gründet GmbH: Eine beliebte Lösung in der Praxis, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist die Gründung einer GmbH durch den Auftragnehmer. Indem die GmbH anstelle des freien Mitarbeiters für den Auftraggeber tätig wird, soll das Problem der Scheinselbstständigkeit vermieden werden. GmbH schützt nicht immer vor Scheinselbstständigkeit: Mit einer solchen Konstruktion umgehen die Beteiligten allerdings oftmals die gesetzlichen Vorschriften. Die Sozialgerichte werden meistens wenig begeistert sein, wenn sie es mit solchen Versuchen zu tun bekommen. ... weiter lesen
Außerordentliche Kündigung eines Werksrennfahrers wegen vorsätzlich herbeigeführter Kollision mit einem Konkurrenten Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Fahrervertrag eines Werksrennfahrers außerordentlich gekündigt werdenkann. Der Kläger war als Werksfahrer im Fahrerteam der Beklagten, die die rennsportlichen Aktivitäten eines großen Autoherstellers wahrnimmt, tätig. Er nahm für die Beklagte u.a. an der Deutschen Tourenwagenmeisterschaft (DTM) teil. Schon vor dem Rennen hatte er über einen Konkurrenten, der demselben Team angehörte, geäußert: "Wenn er nicht aus dem Weg geht, ist er fällig". Im Verlaufe der 6. Runde rammte der Kläger bei einer Geschwindigkeit von ... weiter lesen
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Dadurch soll es den Wahlberechtigten ermöglicht werden, sich von der Einleitung der Wahl bis zu deren Abschluss über die zur Ausübung ihres Wahlrechts maßgeblichen Umstände und Vorschriften zu informieren. Diese Möglichkeit muss für alle Wahlberechtigten gleichermaßen bestehen. Das Wahlausschreiben muss so ausgehängt werden, dass es von allen Wahlberechtigten ... weiter lesen
Aufgrund der aktuellen Coronakrise steigt der arbeitsrechtliche Beratungsbedarf, sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Immer wieder werden wir dabei mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine Corona Kündigung wirksam sei. Viele Arbeitgeber scheinen dem Glauben zu unterliegen, dass aufgrund der Coronakrise die arbeitsrechtlichen Spielregeln keine Geltung mehr haben. Sie kündigen pauschal wegen Corona. Dem ist jedoch nicht so. Die Coronakrise selbst ist schlicht kein Kündigungsgrund. Im deutschen Arbeitsrecht benötigt der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, wenn Kündigungsschutz gegeben ist. Kündigungsschutz wiederum ist gegeben, wenn in einem Betrieb rechnerisch mehr ... weiter lesen
Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam kündigen, muss er dies schriftlich tun. Dies kann er z.B. mit folgender Erklärung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“ Immer wieder kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Formulierung. Im entschiedenen Fall war sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht ganz sicher, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wahrscheinlich um besonders vorsichtig zu sein, hatte er folgende Formulierung gewählt: ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 05.08.2015, Az. 2 Sa 1210/14 . Ausgangslage: Das WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sieht in § 2 Abs. 2 Satz 1 vor, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig ist, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und der Arbeitnehmer überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird. Fall: Elf Jahre lang war ein Mathematiker an der Universität Gießen mit insgesamt 16 ... weiter lesen