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Luxemburg (jur). Arbeitgeber können eine Massenentlassung nicht durch Änderungskündigungen umgehen. Wird nach einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, so zählt dies bei der Schwelle zur Massenentlassung mit, urteilte am Mittwoch, 11. November 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-422/14). Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber die Arbeitsagentur und frühzeitig auch den Betriebsrat informieren. Der Betriebsrat kann gegebenenfalls Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan verlangen. Als Massenentlassung gilt in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten bereits die Entlassung von ... weiter lesen
Wenn es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermehrten Entlassungen kommt, stellt dies für die Betroffenen meist einen einen erheblichen Schock dar. Dies ist auch durchaus verständlich, da der Arbeitsplatz meist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Betroffenen und Ihre Familienangehörigen darstellt. Aber was ist nach einer Kündigung zu tun? Zunächst ist es wichtig, dass die Betroffenen keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manchmal legt der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vor und bittet um Unterzeichnung. Dies sollte unbedingt unterlassen werden, ohne zuvor rechtlichen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeholt zu haben. Wenn in dem Betrieb mehr als 10 Angestellte ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: 1. Häufige Kurzzeiterkrankungen 2. Langzeiterkrankung 3. krankheitsbedingte Leistungsminderung 4. dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Momentan geht der Fall eines Mitarbeiters der Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH durch die Presse. Auf einem Video ist zu sehen, wie dieser massiv rassistische und hetzerische Äußerungen über Flüchtlinge und die gegenwärtige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung machte. Das Video lässt auch klar die Dienstjacke des Mitarbeiters mit der Aufschrift des Arbeitgebers Gegenbauer erkennen. Das ist umso problematischer, als die Firma und der Mitarbeiter mit der Bewachung der Flüchtlinge am Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin-Moabit beauftragt waren. Der Mitarbeiter wurde sofort ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In Deutschland hat es ein Arbeitnehmer, der Missstände in einem Unternehmen bei der Polizei zur Anzeige bringt, nicht leicht. Auf der einen Seite hat er doch das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Das garantiert ihm das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Unter Umständen ist er sogar verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen. Andererseits trägt er aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine Fürsorgepflicht und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund einer Strafanzeige gegen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Regelmäßig kommt das Thema Stasitätigkeit und Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis auf die Tagesordnung, so aktuell im Fall des Berliner Staatssekretärs Holm. Was sagt eigentlich die Rechtsprechung dazu? Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Dazu das Bundesarbeitsgericht für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst: Eine bewusste Tätigkeit für das MfS sowie die Weitergabe von Informationen oder Schriftstücken an das MfS kann je nach den Umständen auch ohne vorherige Abmahnung geeignet sein, eine ... weiter lesen
Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung unzulässig Die Klägerin ist als Ärztin in einem Krankenhaus der beklagten Stadt beschäftigt. Der erste Arbeitsvertrag sah eine Befristung für die Zeit vom 1. September 1995 bis 31. August 1997 vor. Nach dem zweiten am 20. August 1996 unterschriebenen Arbeitsvertrag wurde die Klägerin "für die Zeit vom 1. September 1997 an für die Dauer der Weiterbildung bis zur Facharztanerkennung als Assistenzärztin" eingestellt. Die Klägerin bestand am 19. Januar 2000 ihre Facharztprüfung. Daraufhin teilte die beklagte Stadt der Klägerin mit Schreiben vom 1. Februar 2000 mit, daß sie das Arbeitsverhältnis als beendet ansehe. Mit ihrer am 8. Februar 2000 erhobenen Klage hat die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Bei der Pfändung des Gehalts eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber es mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand zu tun. Dadurch können ihm in der Personalabteilung rasch zusätzliche Kosten entstehen. Berechtigt das den Arbeitgeber aber auch zu einer Kündigung? Erste Lohnpfändung berechtigt nicht zur Kündigung Die erste Lohnpfändung stellt jedenfalls noch keinen Kündigungsgrund dar, so das Landesarbeitsgericht Hamm: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schon wegen einer einzigen Lohnpfändung kündigen, selbst wenn sie schuldhaft ausgelöst ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber hat innerhalb von zwei Wochen nach der Arbeitsaufnahme durch den neuen Mitarbeiter diesen bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger anzumelden (§§ 28a ff. SGB IV). • Meldestellen sind die Träger der Krankenversicherung (die AOK, eine Betriebs- bzw. Innungskrankenkasse oder eine Ersatzkasse). • Von dem Träger der Krankenkasse erfolgt nach Prüfung und Auswertung die Weiterleitung an die Träger der Rentenversicherung. Von dort werden dann die Daten an die Bundesanstalt für Arbeit weitergeleitet. • Gemeldet werden müssen Beginn und Beendigung der Beschäftigung. • Änderungen in einem laufenden ... weiter lesen
Lebenspartner von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, denen eine Versorgungszusage entsprechend den Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes gewährt wurde, steht eine Hinterbliebenenrente zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 15.09.2009, AZ 3 AZR 294/09 entschieden. Ein Arzt war als Geschäftsführer für eine Körperschaft öffentlichen Rechts tätig. Der Dienstvertrag war als Arbeitsvertrag ausgestaltet, es wurde jedoch an vielen Stellen auf die für Bundesbeamte geltenden Bestimmungen verwiesen, so auch bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Vor seinem 65. Lebensjahr ging er eine Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann ein. Die Arbeitgeberin weigerte sich zu ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen