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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts in Zivilsachen
Nachbarrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Die Kläger und der Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Unterfranken. Die Kläger haben das ihnen gehörige Grundstück vom Voreigentümer im August 1994 erworben. Zu diesem Zeitpunkt war auf dem Nachbargrundstück des Beklagten bereits ein Erweiterungsbau im Rohbau vorhanden. Der vormalige Eigentümer des klägerischen Grundstücks hatte dem Erweiterungsbau privatschriftlich zugestimmt. Der Erweiterungsbau überschreitet die zulässigen Abstandsflächen um bis zu zwei Meter.
Mit ihrer Klage haben die Kläger begehrt, das ohne Baugenehmigung errichtete Erweiterungsanwesen auf dem Nachbargrundstück zu beseitigen. ... weiter lesen
- Der Betreiber eines Lokals kann für den von seinen Gästen ausgehenden Lärm verantwortlich sein (einschließlich Motorgeräusche beim Wegfahren)
- Die Gaststätten-Erlaubnis entbindet nicht von der Beachtung des Lärmschutzes
- Bei der Wertung des Lärms als "wesentlich" ist auf den verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 1.2.2000, Az. 13 S 5083/99
Endurteil
Dem Beklagten wird geboten, durch den Betrieb seines Vereinsheimes ... veranlaßten ruhestörenden Lärm, durch den die Nachtruhe der Kläger im Anwesen .... in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr wesentlich beeinträchtigt wird, zu unterlassen.
Entscheidungsgründe ... weiter lesen
Der u. a. für das private Immissionsschutzrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte in zwei parallel gelagerten Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem Unternehmen verlangt werden kann, den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen wegen der davon ausgehenden elektromagnetischen Felder zu unterlassen.
Die Beklagte zu 1 betreibt seit 1999 auf dem Kirchturm der Jakobuskirche in Bruchköbel eine Mobilfunksendeanlage. Den Standort nutzt sie aufgrund eines auf 20 Jahre befristeten Mietvertrages mit der Beklagten zu 2. Die Kläger beider Verfahren wohnen in der Nähe bzw. gehen dort einer beruflichen Tätigkeit nach. Die für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte nach § 2 in ... weiter lesen
Notweg nicht für Maschinen jeder Größe
Kurzfassung
Auch ein Notwegerecht zu landwirtschaftlichen Nutzflächen hat Grenzen. Der Inhaber eines solchen Rechtes kann nämlich nicht verlangen, mit jedem denkbaren landwirtschaftlichen Gerät zu seinen Feldern zu gelangen. Er muss sich vielmehr gegebenenfalls auf kleinere Traktoren und Maschinen verweisen lassen.
Das entschied das Landgericht Coburg und erteilte dem Begehren mehrerer Notwegeberechtigter, eine breitere Notwegetrasse zu erhalten, eine Absage. Die vorhandenen 3,45 Meter seien in jedem Fall genug, um mit ausreichendem Gerät zu den Feldern zu gelangen.
Sachverhalt
Die landwirtschaftlichen Flächen mehrerer Eigentümer hatten „Inselcharakter“ – sie lagen ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 22.11.2018 zum Aktenzeichen 213 C 15498/18 entschieden, dass die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, im konkreten Einzelfall noch zumutbar sein kann.
Das Amtsgericht München hat am 22.11.2018 die Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer auf sein Grundstück ausgerichteten Überwachungskamera und Unterlassung der Anbringung anderer auf sein Grundstück ausgerichteter Kameras abgewiesen.
Die verheirateten Kläger bewohnen mit ihren Kindern ein Haus in München-Neuaubing mit einem angebauten Wintergarten. Der Beklagte bewohnt das unmittelbar angrenzende Haus. Die Parteien sind seit mehreren Jahren ... weiter lesen
Kurzfassung
Wer sein Grundstück nicht über öffentliche Wege erreichen kann, darf dazu auf einem sogenannten Notweg den Grund und Boden des Nachbarn benutzen – allerdings nur in dem Umfang, den die Beschaffenheit des eigenen Grundstücks erforderlich macht. Und gegen „Notwegrente“ – also Bezahlung.
Statt der eingeklagten drei Meter breiten Trasse, die jederzeit benutzt werden kann, bekam darum der Eigentümer eines Gartengrundstückes vom Landgericht Coburg nur einen Ein-Meter-Notweg zugesprochen, den er nur in bestimmten Zeiträumen benutzen darf. Und er hat dafür jedes Jahr 1.000.- DM an den Nachbarn zu bezahlen.
Sachverhalt
Im entschiedenen Fall stritten sich zwei nebeneinander wohnende Grundstückseigentümer, von ... weiter lesen
Zur Frage, ob derjenige, der einen öffentlichen Feldweg aufschottert, für Schäden am Nachbargrundstück durch das deswegen veränderte Abflussverhalten haftet
Kurzfassung
Das Aufschottern eines öffentlichen Feld- oder Waldweges kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Fließt wegen des geänderten Fahrbahnaufbaus verstärkt Wasser auf ein Anliegergrundstück, muss der „Aufschotterer“ die Schäden zahlen. Das entschied das Landgericht Coburg und verurteilte eine Baufirma zu Schadensersatz und Beseitigung der Beeinträchtigung.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Aufschotterung einen Wassereintritt in den Keller des Klägers verursacht. Den Feuchtigkeitsschaden (rund 1.600,- DM) muss die Baufirma nun ... weiter lesen
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 1.2.2000, Az. 13 S 5083/99
Entscheidungsgründe
Die zulässige Berufung ist unbegründet.
Der Beklagte ist aus den vom Amtsgericht genannten Gründen, auf die unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen Bezug genommen wird (§ 543 ZPO), verpflichtet, es zu unterlassen, Filmaufzeichnungen mittels einer Videokamera auf dem Grundstück Fl.Nr. ... zu machen, soweit hierdurch das Anwesen Fl.Nr. ..., die dahinter befindliche öffentliche Straße und das Hofgrundstück Fl.Nr. ... betroffen sind.
Auch das Berufungsvorbringen führt zu keiner anderen Beurteilung.
1) Durch die Filmaufzeichnungen ist der Kläger jedenfalls in seiner Individualsphäre betroffen, da er ... weiter lesen
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Diese gefestigte, auch durch den Bundesgerichtshof gestützte Rechtssprechung hat das Amtsgericht München in einem kürzlich gesprochenen Urteil erneut bestätigt.
Geklagt hatten zwei Miteigentümer eines Anwesens mit Garten aus Unterhaching. Sie fühlten sich durch die Grillaktionen eines Nachbarn – der das daneben liegende Haus gemietet hatte – massiv gestört. Vor Gericht trugen die Kläger vor, der Beklagte habe im Jahre 2002 von Mai bis August insgesamt 16 mal im Garten gegrillt. Die ... weiter lesen
Zum Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer alten Scheune, die wegen Ausschachtungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück einstürzt
Kurzfassung
Wer sich eine Grube gräbt, sollte Vorsorge treffen, dass nicht des Nachbarn Scheune hineinfällt. Denn wenn er durch seine Ausschachtungsarbeiten dem Bauwerk die erforderliche Stütze entzieht, haftet er für den eintretenden Schaden. Auch bei einem betagten Stadel können dann ohne weiteres Summen auflaufen, die die Fundamente der finanziellen Existenz zu erschüttern geeignet sind.
Das zeigt ein jetzt rechtskräftig entschiedener Fall vor dem Landgericht Coburg. Dort wurden ein Bauherr und der einen Fundamentgraben aushebende Arbeiter zu rund 55.000,- DM Schadenersatz verurteilt. ... weiter lesen
Kein Unterlassungsanspruch von Nachbarn gegen Mobilfunkanlagen, wenn die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die Richter des 23. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatten darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen näheren Voraussetzungen man sich dagegen wehren kann, dass auf dem Nachbargrundstück eine Mobilfunkanlage betrieben wird.
Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde im Rhein-Main-Gebiet auf Unterlassung verklagt, nachdem eine Mobilfunkanlage auf dem nahe gelegenen Kirchturm installiert worden war.
Der Senat bestätigte die Abweisung der Klage durch die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau.
Zwar handele es sich bei den von der Sendeanlage ausgehenden ... weiter lesen
Kurzfassung
Die Katze auf der Blech-Motorhaube: mit diesem Titel könnte man einen Nachbarstreit überschreiben, der die Justiz beschäftigte. Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg hatten dabei darüber zu befinden, ob Kratzer auf einem Auto von der Nachbarskatze herrührten – und daher der Nachbar Schadensersatz leisten muss.
Nach Zeugenvernehmung und Einschaltung eines Gutachters stellten beide Gerichte schließlich fest: dass die Kratzer von der angeblichen Übeltäterin stammten, war nicht zu beweisen. Aus dem Schadensersatz wurde daher nichts.
Sachverhalt
Zwischen zwei Nachbarn hatte sich eine Hauskatze zum Streitobjekt gemausert. Beharrlich bestieg sie den Pkw, der gerade nicht ihrem Herrchen gehörte, um ... weiter lesen