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Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 23.5.2000, Az. 13 S 10117 / 99; rechtskräftig
- Kein Abwehranspruch gegen ortsüblichen Laubfall von Bäumen aus benachbarten Gärten
- Kein Anspruch auf Zurückschneiden von Bäumen, um mehr Licht zu bekommen
Kurzfassung
Mit Laubfall von benachbarten Bäumen und mit gelegentlich herabfallenden Zweigen müssen sich Grundstücks-Besitzer abfinden, - jedenfalls dann, wenn solche Beeinträchtigungen ortsüblich sind. Auch den Schatten, den solche Bäume nun einmal werfen, müssen angrenzende Grundbesitzer als naturgegeben hinnehmen. Mit diesem Ergebnis endete ein Nachbarrechtsstreit vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Der Kläger hatte von den Eigentümern des angrenzenden ... weiter lesen
"Störendes Gartenhaus"
LG München I, Beschluss vom 30.01.2004, Az. 1 T 14169/03
Wohnungseigentümer müssen grundsätzlich ein Gartenhaus in ihrer Anlage nicht dulden. Derartige Baulichkeiten wirken in der Regel störend und müssen beseitigt werden, wenn die übrigen Wohnungseigentümer dies verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung eines Gartenhauses besteht ausnahmsweise nur dann nicht, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten keine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer feststellbar ist.
Das Landgericht München I hat am 30.1.2004 eine Entscheidung des Amtsgerichts München bestätigt, das einen Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der auf Beseitigung eines Gartenhauses gerichtet war, für ungültig ... weiter lesen
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 18.10.2000, Az. 12 U 2174/00
- Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Besitzer des Nachbargrundstücks verlangen, dass er überhängende Zweige von Bäumen oder Sträuchern entfernt.
- Beseitigt der Nachbar die auf das andere Grundstück hinüber hängenden Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden.
- Die Kosten der Selbsthilfe-Aktion trägt dann der säumige Nachbar.
Vorbemerkung
zum besseren Verständnis der nachfolgenden Entscheidung, die nach § 543 ZPO keinen Tatbestand und damit auch keine Sachverhalts-Schilderung enthält:
Die Klägerin und die beiden Beklagten sind ... weiter lesen
Notweg nicht für Maschinen jeder Größe
Kurzfassung
Auch ein Notwegerecht zu landwirtschaftlichen Nutzflächen hat Grenzen. Der Inhaber eines solchen Rechtes kann nämlich nicht verlangen, mit jedem denkbaren landwirtschaftlichen Gerät zu seinen Feldern zu gelangen. Er muss sich vielmehr gegebenenfalls auf kleinere Traktoren und Maschinen verweisen lassen.
Das entschied das Landgericht Coburg und erteilte dem Begehren mehrerer Notwegeberechtigter, eine breitere Notwegetrasse zu erhalten, eine Absage. Die vorhandenen 3,45 Meter seien in jedem Fall genug, um mit ausreichendem Gerät zu den Feldern zu gelangen.
Sachverhalt
Die landwirtschaftlichen Flächen mehrerer Eigentümer hatten „Inselcharakter“ – sie lagen ... weiter lesen
- Der Betreiber eines Lokals kann für den von seinen Gästen ausgehenden Lärm verantwortlich sein (einschließlich Motorgeräusche beim Wegfahren)
- Die Gaststätten-Erlaubnis entbindet nicht von der Beachtung des Lärmschutzes
- Bei der Wertung des Lärms als "wesentlich" ist auf den verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 1.2.2000, Az. 13 S 5083/99
Endurteil
Dem Beklagten wird geboten, durch den Betrieb seines Vereinsheimes ... veranlaßten ruhestörenden Lärm, durch den die Nachtruhe der Kläger im Anwesen .... in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr wesentlich beeinträchtigt wird, zu unterlassen.
Entscheidungsgründe ... weiter lesen
Kurzfassung
Die Katze auf der Blech-Motorhaube: mit diesem Titel könnte man einen Nachbarstreit überschreiben, der die Justiz beschäftigte. Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg hatten dabei darüber zu befinden, ob Kratzer auf einem Auto von der Nachbarskatze herrührten – und daher der Nachbar Schadensersatz leisten muss.
Nach Zeugenvernehmung und Einschaltung eines Gutachters stellten beide Gerichte schließlich fest: dass die Kratzer von der angeblichen Übeltäterin stammten, war nicht zu beweisen. Aus dem Schadensersatz wurde daher nichts.
Sachverhalt
Zwischen zwei Nachbarn hatte sich eine Hauskatze zum Streitobjekt gemausert. Beharrlich bestieg sie den Pkw, der gerade nicht ihrem Herrchen gehörte, um ... weiter lesen
Die spätere Klägerin – eine Münchener Bauträgergesellschaft – bebaute und veräußerte im Jahre 2003 ein Grundstück mit Doppelhaushälfte in der Dornröschenstraße in München. In dem notariellen Kaufvertrag verpflichtete sie sich gegenüber dem Erwerber, für die Beseitigung einer Fichte, die an der Grenze zum Grundstück des (später Beklagten) Nachbarn steht, zu sorgen. Da der Nachbar der Fällung der Fichte nicht zustimmte, kam der Fall vor das Amtsgericht München.
Die Klägerin bezog sich vor Gericht auf § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort ist bestimmt: “Steht auf der Grenze ein Baum, so kann jeder der Nachbarn dessen Beseitigung verlangen“, wobei die Kosten der Fällung grundsätzlich beiden Nachbarn hälftig zur Last fallen. ... weiter lesen
Kein Unterlassungsanspruch von Nachbarn gegen Mobilfunkanlagen, wenn die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die Richter des 23. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatten darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen näheren Voraussetzungen man sich dagegen wehren kann, dass auf dem Nachbargrundstück eine Mobilfunkanlage betrieben wird.
Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde im Rhein-Main-Gebiet auf Unterlassung verklagt, nachdem eine Mobilfunkanlage auf dem nahe gelegenen Kirchturm installiert worden war.
Der Senat bestätigte die Abweisung der Klage durch die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau.
Zwar handele es sich bei den von der Sendeanlage ausgehenden ... weiter lesen
Zum Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer alten Scheune, die wegen Ausschachtungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück einstürzt
Kurzfassung
Wer sich eine Grube gräbt, sollte Vorsorge treffen, dass nicht des Nachbarn Scheune hineinfällt. Denn wenn er durch seine Ausschachtungsarbeiten dem Bauwerk die erforderliche Stütze entzieht, haftet er für den eintretenden Schaden. Auch bei einem betagten Stadel können dann ohne weiteres Summen auflaufen, die die Fundamente der finanziellen Existenz zu erschüttern geeignet sind.
Das zeigt ein jetzt rechtskräftig entschiedener Fall vor dem Landgericht Coburg. Dort wurden ein Bauherr und der einen Fundamentgraben aushebende Arbeiter zu rund 55.000,- DM Schadenersatz verurteilt. ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts in Zivilsachen
Nachbarrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Die Kläger und der Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Unterfranken. Die Kläger haben das ihnen gehörige Grundstück vom Voreigentümer im August 1994 erworben. Zu diesem Zeitpunkt war auf dem Nachbargrundstück des Beklagten bereits ein Erweiterungsbau im Rohbau vorhanden. Der vormalige Eigentümer des klägerischen Grundstücks hatte dem Erweiterungsbau privatschriftlich zugestimmt. Der Erweiterungsbau überschreitet die zulässigen Abstandsflächen um bis zu zwei Meter.
Mit ihrer Klage haben die Kläger begehrt, das ohne Baugenehmigung errichtete Erweiterungsanwesen auf dem Nachbargrundstück zu beseitigen. ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Grundeigentümer auf das Grundstück des Nachbarn wachsende Baumwurzeln beseitigen und für durch das Wachstum der Bäume verursachte Schäden aufkommen muss
Kurzfassung
Des Nachbarn Baumwurzeln im eigenen Erdreich muss der Grundstückseigentümer jedenfalls dann dulden, wenn sie die Benutzung seines Eigentums nicht beeinträchtigen. Und er kann auch nicht jeden Schaden an seiner Gartenmauer, der auf das Baumwachstum zurückzuführen ist, vom Nachbarn ersetzt verlangen.
Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Grundeigentümers gegen seinen Nachbarn auf Beseitigung von Wurzeln und Schadensersatz in Höhe von rund 17.300,- € ab. Ansprüche wegen allein durch den wachstumsbedingten ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 22.11.2018 zum Aktenzeichen 213 C 15498/18 entschieden, dass die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, im konkreten Einzelfall noch zumutbar sein kann.
Das Amtsgericht München hat am 22.11.2018 die Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer auf sein Grundstück ausgerichteten Überwachungskamera und Unterlassung der Anbringung anderer auf sein Grundstück ausgerichteter Kameras abgewiesen.
Die verheirateten Kläger bewohnen mit ihren Kindern ein Haus in München-Neuaubing mit einem angebauten Wintergarten. Der Beklagte bewohnt das unmittelbar angrenzende Haus. Die Parteien sind seit mehreren Jahren ... weiter lesen