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Rechtsanwalt in Detmold - Nachbarschaftsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Kurzfassung
Die Katze auf der Blech-Motorhaube: mit diesem Titel könnte man einen Nachbarstreit überschreiben, der die Justiz beschäftigte. Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg hatten dabei darüber zu befinden, ob Kratzer auf einem Auto von der Nachbarskatze herrührten – und daher der Nachbar Schadensersatz leisten muss.
Nach Zeugenvernehmung und Einschaltung eines Gutachters stellten beide Gerichte schließlich fest: dass die Kratzer von der angeblichen Übeltäterin stammten, war nicht zu beweisen. Aus dem Schadensersatz wurde daher nichts.
Sachverhalt
Zwischen zwei Nachbarn hatte sich eine Hauskatze zum Streitobjekt gemausert. Beharrlich bestieg sie den Pkw, der gerade nicht ihrem Herrchen gehörte, um ... weiter lesen
Notweg nicht für Maschinen jeder Größe
Kurzfassung
Auch ein Notwegerecht zu landwirtschaftlichen Nutzflächen hat Grenzen. Der Inhaber eines solchen Rechtes kann nämlich nicht verlangen, mit jedem denkbaren landwirtschaftlichen Gerät zu seinen Feldern zu gelangen. Er muss sich vielmehr gegebenenfalls auf kleinere Traktoren und Maschinen verweisen lassen.
Das entschied das Landgericht Coburg und erteilte dem Begehren mehrerer Notwegeberechtigter, eine breitere Notwegetrasse zu erhalten, eine Absage. Die vorhandenen 3,45 Meter seien in jedem Fall genug, um mit ausreichendem Gerät zu den Feldern zu gelangen.
Sachverhalt
Die landwirtschaftlichen Flächen mehrerer Eigentümer hatten „Inselcharakter“ – sie lagen ... weiter lesen
Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines Grenzbaums verursacht wurden
Der u. a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zum Ersatz von Schäden, die dem Nachbarn durch das Umfallen eines auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze stehenden Baumes entstanden sind, entschieden.
Die Parteien sind (Mit-)Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zumindest teilweise auf der Grundstücksgrenze stand eine alte Steineiche, die seit mehreren Jahren eine verringerte Belaubung sowie totes Holz in der Krone zeigte; außerdem hatte sich rings um den Stamm der Fruchtkörper eines Pilzes (Riesenporling) gebildet. Im Jahr 1996 ließ ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts in Zivilsachen
Nachbarrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Die Kläger und der Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Unterfranken. Die Kläger haben das ihnen gehörige Grundstück vom Voreigentümer im August 1994 erworben. Zu diesem Zeitpunkt war auf dem Nachbargrundstück des Beklagten bereits ein Erweiterungsbau im Rohbau vorhanden. Der vormalige Eigentümer des klägerischen Grundstücks hatte dem Erweiterungsbau privatschriftlich zugestimmt. Der Erweiterungsbau überschreitet die zulässigen Abstandsflächen um bis zu zwei Meter.
Mit ihrer Klage haben die Kläger begehrt, das ohne Baugenehmigung errichtete Erweiterungsanwesen auf dem Nachbargrundstück zu beseitigen. ... weiter lesen
Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts
Kurzfassung
Ein Notwegerecht kann nur der vom Nachbarn beanspruchen, der zu seinem Grund und Boden nicht über ein anderes eigenes Grundstück ausreichend gelangen kann. Dafür muss er gegebenenfalls von unbequemeren oder teureren Zugangsmöglichkeiten Gebrauch machen.
Im Einzelfall kann dabei auch verlangt werden, dass der Eigentümer eines zugangslosen Gartengrundstücks einen Steg über einen Wassergraben baut und nutzt. Das entschieden jetzt Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg – und wiesen deshalb eine Nachbarklage auf Einräumung eines Notweges ab.
Sachverhalt
Das Gartengrundstück des späteren Klägers ist ohne Zugang zu öffentlichen Wegen und vom ... weiter lesen
"Störendes Gartenhaus"
LG München I, Beschluss vom 30.01.2004, Az. 1 T 14169/03
Wohnungseigentümer müssen grundsätzlich ein Gartenhaus in ihrer Anlage nicht dulden. Derartige Baulichkeiten wirken in der Regel störend und müssen beseitigt werden, wenn die übrigen Wohnungseigentümer dies verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung eines Gartenhauses besteht ausnahmsweise nur dann nicht, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten keine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer feststellbar ist.
Das Landgericht München I hat am 30.1.2004 eine Entscheidung des Amtsgerichts München bestätigt, das einen Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der auf Beseitigung eines Gartenhauses gerichtet war, für ungültig ... weiter lesen
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 23.5.2000, Az. 13 S 10117 / 99; rechtskräftig
- Kein Abwehranspruch gegen ortsüblichen Laubfall von Bäumen aus benachbarten Gärten
- Kein Anspruch auf Zurückschneiden von Bäumen, um mehr Licht zu bekommen
Kurzfassung
Mit Laubfall von benachbarten Bäumen und mit gelegentlich herabfallenden Zweigen müssen sich Grundstücks-Besitzer abfinden, - jedenfalls dann, wenn solche Beeinträchtigungen ortsüblich sind. Auch den Schatten, den solche Bäume nun einmal werfen, müssen angrenzende Grundbesitzer als naturgegeben hinnehmen. Mit diesem Ergebnis endete ein Nachbarrechtsstreit vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Der Kläger hatte von den Eigentümern des angrenzenden ... weiter lesen
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Diese gefestigte, auch durch den Bundesgerichtshof gestützte Rechtssprechung hat das Amtsgericht München in einem kürzlich gesprochenen Urteil erneut bestätigt.
Geklagt hatten zwei Miteigentümer eines Anwesens mit Garten aus Unterhaching. Sie fühlten sich durch die Grillaktionen eines Nachbarn – der das daneben liegende Haus gemietet hatte – massiv gestört. Vor Gericht trugen die Kläger vor, der Beklagte habe im Jahre 2002 von Mai bis August insgesamt 16 mal im Garten gegrillt. Die ... weiter lesen
Kein Unterlassungsanspruch von Nachbarn gegen Mobilfunkanlagen, wenn die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die Richter des 23. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatten darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen näheren Voraussetzungen man sich dagegen wehren kann, dass auf dem Nachbargrundstück eine Mobilfunkanlage betrieben wird.
Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde im Rhein-Main-Gebiet auf Unterlassung verklagt, nachdem eine Mobilfunkanlage auf dem nahe gelegenen Kirchturm installiert worden war.
Der Senat bestätigte die Abweisung der Klage durch die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau.
Zwar handele es sich bei den von der Sendeanlage ausgehenden ... weiter lesen
Zur Frage, ob derjenige, der einen öffentlichen Feldweg aufschottert, für Schäden am Nachbargrundstück durch das deswegen veränderte Abflussverhalten haftet
Kurzfassung
Das Aufschottern eines öffentlichen Feld- oder Waldweges kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Fließt wegen des geänderten Fahrbahnaufbaus verstärkt Wasser auf ein Anliegergrundstück, muss der „Aufschotterer“ die Schäden zahlen. Das entschied das Landgericht Coburg und verurteilte eine Baufirma zu Schadensersatz und Beseitigung der Beeinträchtigung.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Aufschotterung einen Wassereintritt in den Keller des Klägers verursacht. Den Feuchtigkeitsschaden (rund 1.600,- DM) muss die Baufirma nun ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein Freisitz für den Nachbarn eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt
Kurzfassung
Ein Hauseigentümer muss nicht immer hinnehmen, dass sein Ausblick durch nachbarliche Bauten gestört wird. Liegt eine unzumutbare Beeinträchtigung vor, kann er auf Beseitigung des Bauwerkes, z. B. eines Freisitzes, klagen.
Das entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg. Sie verurteilten einen Grundeigentümer, einen in Holzbaubauweise errichteten Freisitz zu beseitigen. Begründung: Die Sicht der klagenden Nachbarin aus ihrem Küchenfester werde durch den Holzbau in nicht hinzunehmender Art und Weise eingeschränkt.
Sachverhalt
Zwischen Nachbarn schwelten schon seit Jahren – teilweise vor Gericht ... weiter lesen
Kurzfassung
Nicht erst seitdem der „Maschendrahtzaun“ zum Synonym für Nachbarstreitigkeiten geworden ist, schalten zankende „Nebenlieger“ Gerichte ein. Ob Grenzbebauung, Wegerecht, Gartenzwerge oder Hundegebell: die Anlässe, sich nicht mehr grün zu sein, sind mannigfaltig. So kann auch eine Fichte manchen Nachbarn fuchtig werden lassen.
Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg hatten nun in Sachen Fichte zu richten und sich mit der Frage zu befassen, inwieweit auf das Nachbargrundstück überhängende Äste und Zweige eines mehr als fünfzigjährigen Baumes zu entfernen sind. Ergebnis der Prüfung: die benadelten Baumausläufer muss der Baumeigentümer bis zu einer Höhe von fünf Metern beseitigen - mehr jedoch nicht. ... weiter lesen
