Namensrechte
Das Namenrecht in der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Gesamtheit der Vorschriften, in denen geregelt ist, welche Namen zu führen erlaubt ist und regelt, welche Voraussetzungen dafür und für eine Änderung des Namens von juristischen und natürlichen Personen notwendig ist. Während der Name im Alltag weniger Probleme bereitet, kann die Namensgebung im Internet leicht zu Missverständnissen und Schwierigkeiten bis hin zur juristischen Auseinandersetzung führen.
Internetseite oder E-bay-Account
Wer eine eigene Webseite ins Netz stellt oder sich auch lediglich einen Account bei eBay oder einer anderen Plattform zulegt, benötigt einen Namen für seinen Internetauftritt. Im Allgemeinen sind hier der Phantasie keine Grenzen gesetzt, doch gibt es auch hier durchaus Grenzen. Verwendet ein User zur Namensgebung markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich geschützte Namen oder Formulierungen, ist es ohne weiteres möglich, dass gegen ihn ein Abmahnverfahren eröffnet wird, das ganz leicht in die Tausende von Euro gehen kann. Benützt man also fremde Namen im World Wide Web, sollte man vorsichtig sein. Dies betrifft sowohl das Handeln im geschäftlichen Verkehr als auch bei privaten Tätigkeiten. Auch beim Keywordadvertising ist die Rechtsprechung in der Zwischenzeit angelangt. Es ist also nicht möglich, markenbezogene Keywords problemlos in einen Text einzuarbeiten. Nach der Entscheidung des BGH sind fremde Kennzeichen als Metatags im Quelltext einer Seite durchaus ein Markenrechtsverstoß.
Eingehende Prüfung
Ist die Abmahnung, die man eventuell erhält, nicht eindeutig und stellt sich die Frage, ob ein Verstoß gegen das Namensrecht oder auch das Kennzeichenrecht überhaupt vorliegt, dann sollte man einen solches Schreiben unbedingt eingehend prüfen lassen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in dem entsprechenden Rechtsgebiet hinzuziehen.