Naturschutz
Der Naturschutz hat sich drei Ziele gesetzt. Zum einen soll die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Wildnis erhalten werden, zum anderen wird die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes angestrebt. Darüber hinaus geht es um die Erhaltung von Natur, wobei hier vor allem die Biodiversität zu nennen ist. § 1 Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass Landschaft und Natur die Grundlage für Gesundheit und Leben sind und auch eine Verantwortung besteht, diese für folgende Generationen zu schützen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist auch eines der wichtigsten rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Naturschutzes. Darüber hinaus bestehen Naturschutzgesetze der einzelnen Länder.
Sehen Sie sich Vorwürfen der Missachtung von Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ausgesetzt? Nutzen Sie in diesem Fall die fachliche Hilfe eines Anwalts für Naturschutz. Dieser wird Sie umfassend beraten und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Interessant könnte dies etwa für Sie sein, wenn Sie der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft angehören. Für diese Bereiche bestehen besondere Richtlinien, die dem Naturschutz dienen. So darf etwa bei einer landwirtschaftlichen Nutzung die natürliche Gegebenheit der Nutzfläche nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt werden, das über die Erzielung eines nachhaltigen Ertrages hinausgeht. (§ 5 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz). Dies ist nur eines von vielen Beispielen an Richtlinien, an die sich insbesondere Landwirte zu halten haben. Ein Rechtsanwalt für Naturschutz kann Sie über die Feinheiten dieses Rechtsgebiets aufklären. Denn nur wenn Sie Ihren Betrieb rechtskonform betreiben, haben Sie, zumindest juristisch gesehen, eine sichere berufliche Zukunft. Vernachlässigen Sie diese Aspekte nicht, sondern nutzen Sie das Fachwissen eines Anwalts, der sich auf dem Gebiet des Naturschutzes auskennt.