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Bei Fehlen einer Tarifbindung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers kommen nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge regelmäßig nicht unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung. Arbeitsverträge verweisen freilich häufig auf den Inhalt von Tarifverträgen. Das ist zulässig. Ob die Arbeitsvertragsparteien eine statische Verweisung allein auf das bei Vertragsabschluss geltende Tarifrecht oder eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers. Nach diesen Grundsätzen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts den 1997 zwischen einer Krankenschwester ... weiter lesen
Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21). Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit. Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war. Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 1 Ca 1225/18 entschieden, dass wenn ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen sichert, er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden haftet, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom Nr. 6/2019 vom 08.11.2019 ergibt sich: Der Beklagte war bei der Klägerin, einem großen Postdienstleister, als Postzusteller zu einem Stundenlohn von 12,00 EUR beschäftigt. Der Beklagte stellte den ihm überlassenen VW Transporter beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße (Gefälle ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich: Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen
Die Klägerin war für den beklagten Verein u.a. auf der Grundlage des Vertrags vom 25.04.2006 in dessen Museum als Kustodin oder Museumshüterin tätig. Mit ihrer Klage hat sie sich bei dem Arbeitsgericht Solingen gegen die erfolgte Kündigung des Vertrages vom 25.04.2006 gewehrt und die Zahlung von knapp 50.000,00 Euro an Vergütung gefordert. Sie hat gemeint, sie sei für den beklagten Verein als Arbeitnehmerin tätig gewesen. Das Arbeitsgericht Solingen hat sich in Bezug auf die Vergütungsklage für unzuständig erklärt, weil kein Arbeitsverhältnis gegeben sei, und den Rechtsstreit an das Landgericht Wuppertal verwiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einem Compliance Manager treffen bestimmte Rechte und Pflichten. Dazu gehören unter anderem die Verhinderung von Rechtsverstößen. Somit soll ihn insbesondere die Pflicht treffen, Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens zu nennen. Sofern ein Compliance-Manager jedoch objektiv rechtswidrig handeln sollte und darüber hinaus um die Rechtswidrigkeit seines Handelns wusste, kann eine Kündigung unter Umständen zulässig sein. Dies soll aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2010 ... weiter lesen
Leipzig (jur). Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten wirkt sich nicht auf ihre späteren Versorgungsbezüge aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 9. November 2023, in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 12.2). Teilzeitbeschäftigte Beamte, die häufig Mehrarbeit leisten, sollten daher auf eine Überprüfung ihrer Teilzeitquote hinwirken. Geklagt hatte ein früherer Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für etwa ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er einen vollen Beamtenposten erhielt. Dabei hatte er nach eigenen Angaben aber von Beginn an erheblich mehr gearbeitet, als nach seinen ... weiter lesen
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet aktuell auf seinem Onlineportal („Opel droht 170 Mitarbeitern Kündigung an", letzter Zugriff 2.8.2011), dass beim Opel-Werk in Bochum 170 Mitarbeiter mit einer Kündigung bedroht würden. Den Mitarbeitern wurde - so der Bericht - ein Abfindungspaket angeboten. Für 120 Mitarbeiter gebe es die Möglichkeit, im Werk in Rüsselsheim unterzukommen. Falls Mitarbeiter das Abfindungspaket nicht annehmen oder sich weigerten, in das Rüsselsheimer Werk zu wechseln, würden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Der WDR berichtet in dem Artikel, dass dies die ersten betriebsbedingten Kündigungen bei Opel in den letzten 50 Jahren seien. Mitte August ... weiter lesen
Werden mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschlagen, als der zu wählenden Wahlvorstandmitglieder hat, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Beitrag zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 –, juris - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Grundsätzlich ist es möglich den Wahlvorstand ohne Wahl zu bestellen, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, als der Wahlvorstandmitglieder haben muss. Im vorliegenden Fall war dies aber anders. Es gab insgesamt mehr Kandidaten. Trotzdem war eine Wahl unterblieben. Die Entscheidung: Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober Aktuellen Pressemeldungen zufolge droht 1400 Mitarbeitern aus Verwaltung und Bodenpersonal bei Air Berlin der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Dafür laufen einige wichtige Fristen, die ein sofortiges Handeln der Arbeitnehmer erforderlich machen. Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit Zunächst sollten sich Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, noch am selben oder am nächsten Werktag bei der ... weiter lesen