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Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Pokémon Go im Hype Das Smartphone-Game Pokémon Go erlebt zurzeit einen Hype und erfreut sich größter Beliebtheit. Es wird daher wohl auch einige Arbeitnehmer geben, die mit dem Gedanken spielen, am Arbeitsplatz ein wenig zu spielen. Davor kann man nur dringend warnen. Zocken während der Arbeitszeit tabu Während der Arbeitszeit darf man keinen privaten Vergnügungen nachgehen, sondern muss auch tatsächlich arbeiten. Das wird man nicht ordnungsgemäß tun, wenn man parallel dazu auf seinem Smartphone Pokémon jagt. Man muss sich also auf jeden Fall auf das Spielen ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 -. Ausgangslage: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wegen Mobbing/Bossing in Anspruch nehmen wollen, haben es vor deutschen Gerichten schwer. Das liegt zum einen an dem völlig unzureichenden gesetzlichen Schutz der Mobbingopfer und zum anderen an einer sehr restriktiven Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Umso erfreulicher ist, dass das Bundesarbeitsgericht in dem folgenden Fall zumindest einem allzu sorglosen Umgang der Instanzgerichte mit dem Instrument der Verwirkung der Ansprüche einen Riegel vorgeschoben hat. Das ... weiter lesen
Münster (jur). Die Arbeit der Richter in Nordrhein-Westfalen wird ausreichend vergütet. Die Besoldung entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie das Verwaltungsgericht Münster in einem am Freitag, 5. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil zu den Jahren 2013 und 2014 entschied (Az.: 5 K 1609/14). Nordrhein-Westfalen hatte sich bei seinen Besoldungserhöhungen für Richter und Beamte an den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst angelehnt. Danach sollte die Besoldung 2013 und 2014 um insgesamt 5,6 Prozent steigen. Das galt allerdings nur für die Besoldungsgruppen bis A 10. Ab Besoldungsgruppe A 11 (das entspricht einem Grundeinkommen von je nach Diensterfahrung 2.733 bis 3.646 ... weiter lesen
München (jur). Auch bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit muss der Arbeitgeber einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden haben. Denn der Betriebsrat kann entsprechende Auskünfte verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2022 entschied (Az.: 4 TaBV 9/22). Dies sei erforderlich, damit die Arbeitnehmervertreter ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können. Bei Vertrauensarbeitszeit können Beschäftigte weitgehend „kommen und gehen, wann sie wollen“. Ohne Kontrollen vertraut der Arbeitgeber darauf, dass sie ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und die ihnen aufgetragene Arbeit erledigen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wintereinbruch bedeutet wieder vermehrt Schnee und Eis und damit schwierige Straßenverhältnisse sowie Verspätungen und Ausfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Arbeitnehmer haben dann mit erschwerten Bedingungen bei der Anfahrt zur Arbeit zu kämpfen. Womit müssen Mitarbeiter rechnen, die deshalb verspätet am Arbeitsplatz erscheinen? Verspätung bedeutet keinen Lohn: Wer sich verspätet, kriegt für die Zeit, die er zu spät ist, keine Vergütung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwas für seine Verspätung kann oder nicht. Das ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 21.08.2020 zum Aktenzeichen 10 TaBVGa 2/20 entschieden, dass bei einer hinreichenden Ungewissheit über den Fortbestand eines Dienstverhältnisses als Beamter aufgrund eines Disziplinarverfahrens das Bundesamt nicht verpflichtet ist, die Amtsführung des Beamten als Bezirksschwerbehindertenvertreter zu dulden. Dies ergibt sich aus einer gebotenen Parallelwertung zum Verhältnis bei der Amtsführung von Betriebsräten. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Duldung der Amtsausübung des Bezirksschwerbehindertenvertreter. Der Beteiligte zu 1) ist auf Lebenszeit verbeamtet und bis Januar ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 25.10.2017 zum Aktenzeichen 1 Ca 37/17 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Richter, der eine Streitverkündung des Beklagten rechtmäßig macht, nicht befangen ist. Im Rechtsstreit bat die Beklagte das Arbeitsgericht um einen Hinweis, ob das Gericht eine Streitverkündung gegenüber dem Land Baden-Württemberg für zulässig erachte. Der abgelehnte Richter antwortete mit Verfügung. Der Kläger hält den rechtlichen Hinweis nicht im Sinne von § 139 ZPO sondern für eine ... weiter lesen
Berlin (jur). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin hat die Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe nun auch für die Jahre 2012 und 2013 bestätigt. Das teilte das LAG am Donnerstag, 9. Juli 2015, mit (Az.: 4 BVL 5004/14 und 3 BVL 5003/14). Der Sozialkassentarifvertrag regelt einen Urlaubsausgleich und eine Zusatzversorgung für das Alter. Die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Die Zusatzversorgungskasse soll einen Rentenausgleich dafür schaffen, dass Bauarbeiter während der Schlechtwetterperiode häufig entlassen werden. Die Urlaubskasse wurde eingeführt, weil Bauarbeiter häufig ihren Arbeitgeber wechseln. Durch die von den ... weiter lesen
Verlust einer betrieblichen Rentenanwartschaft durch Aufnahme einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet Die Parteien streiten darum, ob der Kläger gegen die beklagten Zusatzversorgungskasse einen Anspruch auf Beihilfe zur Berufsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag für eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA) hat. Er war zunächst für verschiedene Bauunternehmen im alten Bundesgebiet tätig gewesen, die für mehr als die vom Tarifvertrag verlangten 220 Monate Beiträge zur Zusatzversorgungskasse zahlten. Nach kurzer Zeit der Arbeitslosigkeit im Sommer 1992 übernahm er eine Stelle bei einem Bauunternehmen mit Sitz in Erkner (Brandenburg). Dort arbeitete er 16 Monate, ehe er erneut arbeitslos wurde. Ab 14. Juni ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Pressemeldungen zufolge will der französische Reifenbauer Michelin sein Werk in Oranienburg schließen. Das Werk der auf die Rundumerneuerung von Reifen spezialisierten Michelin-Tochter Pneu Laurent solle bis Ende 2016 dichtmachen. Den 180 Beschäftigten solle eine "passende Lösung angeboten werden, so Michelin. Das sollten die betroffenen Arbeitnehmer jetzt beachten. Auch wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bedeutet dies in der Praxis nicht, dass auf Arbeitnehmer nicht ein erheblicher Druck aufgebaut wird, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Hierzu werden Arbeitnehmern ... weiter lesen