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Über die Folgen von Zivilisationsleiden im Arbeitsrecht. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass eine französische Beamtin wegen Langeweile im Büro einen sogenannten Bore-Out erlitten hat. Scheinbar kann auch Unterforderung zu psychischen Leiden – wie bei einem Burn-Out – führen. Medienberichten zufolge ist psychisches Leiden derzeit der statistisch gesehen am stärksten wachsende Grund für krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz. Oft stellen psychische Leiden auch den Grund dar, weswegen körperliche Leiden – wie etwa eine der Volkskrankheiten ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen
Urlaub ist des Deutschen liebste Zeit. Doch immer mehr Menschen verbringen ihn teilweise mit Arbeit. Viele Arbeitgeber verlangen die Erreichbarkeit des Mitarbeiters auch während des Urlaubs. Einer Studie der Firma lastminute.de zufolge werden über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen kontaktiert. Experten meinen, dass dadurch der Erholungszweck vereitelt wird. Wie ist die Rechtslage? Danach darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gar nicht im Urlaub anrufen. Der Arbeitnehmer muss auch nicht erreichbar sein. Nur in Ausnahmefällen, das Bundesarbeitsgerichts (NZA 2001, 100, 101) spricht von „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht ... weiter lesen
Nicht selten kommt es vor, dass ein Arbeitgeber, der mit der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmer unzufrieden ist, das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund beenden möchte. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, ist dies jedoch leichter gesagt als getan. Denn bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes braucht der Arbeitgeber einen ausreichenden Kündigungsgrund, wenn er das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen will. Und diesen Kündigungsgrund muss er im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht auch beweisen. Mangelnde Eignung oder „absichtliche" Schlechtleistung ? Minderleistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können darauf ... weiter lesen
Focus online berichtet am 6.12.2011, dass Vattenfall die Entscheidung über die Zukunft von 900 Stellen in Berlin und Hamburg bis zum Jahresende vertagt hat. Entschieden wird darüber, ob die Jobs des Kundenservices ausgelagert werden, oder ob es innerhalb des Unternehmens zu einem Stellenabbau kommt. Im Zusammenhand derartiger Umstrukturierungen kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Was ist den hiervon betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Hat ein Arbeitnehmer die Kündigung erhalten, sollte er sich fragen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Wer sein Arbeitsverhältnis weiterführen, oder zumindest eine möglichst hohe Abfindung erstreiten möchte und zudem eine ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.10.2020 zum Aktenzeichen 3 AZR 410/19 entschieden, dass beim Vorliegen eines Falles der planmäßigen Überversorgung im öffentlichen Dienst die Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen, wie etwa die Einführung einer sogenannten Nettolimitierung, rechtfertigen können. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 35/2020 vom 13.10.2020 ergibt sich: Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit könnten die Änderung einer Anpassungsregelung stützen, so das BAG. Dem Kläger war von seinem früheren Arbeitgeber – einer ... weiter lesen
Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Kündigungsschutzgesetz gewährt dem Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsschutz. Während dieser Wartezeit kann der Arbeitgeber ohne Grund eine Kündigung aussprechen. Ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht, ist dafür unerheblich. Aber darf der Arbeitgeber auch am letzten Tag der Wartezeit noch kündigen? Kündigung am letzten Tag der Wartezeit: Auch am letzten Tag des halben Jahres ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, das Kündigungsschutzgesetz findet also keine Anwendung. Trotzdem kann sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen Arbeitnehmerbegriff ein? Das könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die bisher Praktikanten beschäftigen. Diese gelten dann unter Umständen nämlich künftig als Arbeitnehmer, mit allen ... weiter lesen
Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu. In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) ... weiter lesen
Am 14.12.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einer für großes Aufsehen sorgenden Entscheidung der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt . In unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung erschienenen Presseberichten war bereits von verheerenden Folgen für die Zeitarbeitsbranche die Rede. In der Online-Ausgabe des Focus war etwa zu lesen, das BAG habe „eine ganze Branche das Fürchten gelehrt". In der Tat könnten die Folgen des BAG-Urteils für viele Zeitarbeitsfirmen vernichtend sein. Denn da aufgrund der BAG-Entscheidung von der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge auszugehen ist, haben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 18.02.2010 (Az.: 38 Ca 12879/09) entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass eine Kündigung eines Compliance-Managers zulässig sein soll, wenn er objektiv rechtswidrig gehandelt hat und dies auch wusste. Diesbezüglich treffe die Beweislast aber den Arbeitgeber, wenn der Compliance-Manager keine juristische Ausbildung innehabe oder andere Mitarbeiter ebenfalls keine Bedenken gegen die Handlung des Compliance-Managers gehabt oder geäußert hätten. Der Arbeitnehmer müsse ... weiter lesen