Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Kochel - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Betriebsrat hat bei Störungen oder Behinderungen seiner Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch. Unter Umständen ist sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers denkbar. Behinderung der Betriebsratstätigkeit: Der Begriff der Behinderung nach § 78 S. 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. September 2011 – 16 TaBV 105/11 –, juris). Gemeint ist damit insbesondere jede unzulässige Erschwerung und Störung, erst recht die Verhinderung der Betriebsratsarbeit. Behinderung durch ... weiter lesen
Neues Urteil vom EuGH zur Erfassung von Arbeitszeiten – kein Grund zur Panik für Arbeitgeber Urteil des EuGH Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Nur so kann nach Ansicht der Richter überprüft werden, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Ruhepausen eingehalten werden. Heißt dies jetzt, dass die Stechuhr wieder kommt und jeder Gang zur Toilette erfasst werden muss? Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Die technische Umsetzung der geforderten Arbeitszeiterfassung dürfte aller Voraussicht nach nicht so kompliziert sein, wie viele auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig. Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung). Hier ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen
Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern herrscht der weit verbreitete Irrglaube, man müsse bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich innerhalb von drei Tagen den Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Damit habe der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllt. Das ist unzutreffend. Gem. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Unverzüglich heißt, sobald es dem Arbeitnehmer zumutbar möglich ist. Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Arbeitnehmer morgens mit einer schweren Erkältung aufwacht, muss er sofort ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass wenn in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt sei, die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gelte. In dem konkreten Fall war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag weise lediglich eine Formulierung auf, welche beinhalte, dass die Klägerin auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitnehmer kann nicht zum Drogentest gezwungen werden Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Verdacht hat, während der Arbeit unter dem Einfluss von Drogen zu stehen, wird er über eine Kündigung nachdenken. Zu Nachweiszwecken wäre hierfür ein Drogentest hilfreich. Das Problem für Arbeitgeber: der Arbeitnehmer kann einen Drogentest verweigern und sich insofern auf seine grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit berufen (Art. 2 Abs. 2 GG). Verdachtskündigung des Arbeitgebers Deshalb empfiehlt es sich, die ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bezugnahme in einem von dem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig eine Gleichstellungsabrede. Sie soll die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und zur schuldrechtlichen Anwendung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis führen, der für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes gilt. An dieser Auffassung hält der Senat für Bezugnahmeklauseln in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen fest. Er beabsichtigt jedoch, die Auslegungsregel nicht mehr auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln anzuwenden, die mit In-Kraft-Treten des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Anhörung als Voraussetzung für Verdachtskündigung Wenn ein Arbeitgeber seine Kündigung auf den bloßen Verdacht einer Verfehlung des Arbeitnehmers stützen will, muss er diesen zuvor anhören. Sofern Arbeitnehmer Grund zur Vermutung haben, dass es in diesem Zusammenhang um eine Straftat geht, die sie möglicherweise begangen haben sollen, sollten sie unbedingt frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Problematik Die besondere Schwierigkeit ergibt sich in solchen Fällen aus dem Umstand, dass sowohl in arbeitsrechtlicher Hinsicht Konsequenzen ... weiter lesen
Einführung von Mitarbeitergesprächen - nach einem formalisierten Beurteilungskatalog hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Ein Beitrag zum Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 (16 Sa 1134/11 –, juris) von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Wenn ein Arbeitgeber regelmäßige Mitarbeitergespräche einführen will, kommt grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Betracht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei solchen Maßnahmen mitzubestimmen, die das ... weiter lesen