Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Apeldoorn
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Vertragsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 23.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: I-8 U 281/11) wohl, dass für Anleger eines geschlossenen Investmentfonds auch die Vorschriften über den Widerruf bei Haustürgeschäften nach dem BGB gelten, wenn sie die betreffende Anlage im Rahmen einer Haustürsituation gezeichnet haben. Dies gelte selbst dann, wenn es zu mehreren Beratungsgesprächen in der Wohnung des Anlegers gekommen sei. Vorliegend hatten sich die Kläger im Jahr 2008, nach mehreren ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Kauf einer fertiggestellten Eigentumswohnung nichtig ist, weil die Wohnung anders geschnitten als im Teilungsplan enthalten ist
Kurzfassung
Der Kauf einer bereits fertigen Eigentumswohnung ist nicht ohne weiteres nichtig, wenn der Zuschnitt der Wohnung vom Bauausführung und Grundbuch zugrundegelegten Teilungsplan abweicht. Solange die äußeren Grenzen der Wohnung mit dem Plan übereinstimmen, kann trotzdem wirksam ein Kaufvertrag geschlossen werden.
Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt rechtskräftig bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Der Aufteilungsplan solle nur bestimmen, wie weit das Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer reiche und wo das ihnen allen gehörende ... weiter lesen
Hintergrund
Die Wunderwerk AG ist eine Marke der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG und versorgt Kunden bundesweit mit Gas und Strom. Auf ihrer Internetseite stellt sich die Wunderwerk AG als „bekannt aus Funk und Fernsehen“ dar.
In dem vorliegenden Fall hat der Kunde mit der Wunderwerk AG einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen. Alsbald erhielt der Kunde eine Email, welche unter der Überschrift „Änderung ihrer monatlichen Zahlbeträge“ wie folgt lautet:
Sicherlich haben Sie auch schon über die Medien (und vielleicht auch über Ihren letzten Tankstellenbesuch) mitbekommen, dass die seit mehreren Wochen andauernde Energiekrise mit extremen Steigerungen der ... weiter lesen