Orte
Rechtsanwalt für Zivilrecht in Niederlande
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Zivilrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Lampenhersteller dürfen keine Energiesparlampen mit einem zu hohen Quecksilbergehalt verkaufen. Werden die gesetzlichen Grenzwerte überschritten, kann aus Gesundheitsschutzgründen ein Verkaufsverbot erlassen werden, urteilte am Mittwoch, 21. September 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 234/15).
Damit bekam die Deutsche Umwelthilfe recht, die den niedersächsischen Lampenhersteller Brilliant auf Unterlassung verklagt hatte. Die Umweltschützer wollten einen Verkaufsstopp für einige von der Firma vertriebene Energiesparlampen erreichen. Diese würden viel zu viel des giftigen Quecksilbers enthalten, deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten.
Das ... weiter lesen
Zwei Gewerbetreibende sind Nachbarn in einem Anwesen in Milbertshofen und haben dort Geschäftsräume angemietet. Der Kläger hat im Untergeschoss Lagerräume angemietet, die einen Ausstieg, der nicht als Notausstieg gekennzeichnet ist, über ein Kellerfenster zum Parkplatz im Hof haben. Zur Hoffläche ist der Ausstieg durch ein waagerechtes, aber aufklappbares Metallgitter geschützt. Auf diesem Metallgitter lagerte in der Vergangenheit immer wieder Material. Der Kläger hat den Beklagten mehrfach darauf hingewiesen und aufgefordert, den Ausstieg freizuhalten. Der Beklagte leitete die Briefe des Klägers, teilweise zerknüllt und mit Anmerkungen wie „Notausfahrt freihalten“ oder „Unsinn“ versehen, an den Kläger zurück. Auch ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich kann der Käufer einer Sache, die mit einem Mangel behaftet ist, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Damit wird das sogenannte "Recht zur zweiten Andienung" des Verkäufers geschützt, der erst einmal selbst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung erhalten soll. An einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom ... weiter lesen