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Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
SAARBURG/BERNKASTEL-KUES (DAV). Ein Kleinunternehmer ist nicht verpflichtet, den Schaden an einem seiner Autos ohne Einschaltung eines Anwalts geltend zu machen. Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe verstoße beispielsweise ein Taxiunternehmer nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, urteilte das Amtsgericht Saarburg. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitteilten, war ein Auto auf das Taxi des Klägers geprallt. Dieser schaltete zur Schadensregulierung einen Anwalt ein. Die gegnerische Versicherung zahlte zwar alle Schäden, verweigerte aber die Begleichung der Anwaltsrechnung mit dem Argument, der Fall sei ?sehr einfach gelagert?. Dem widersprach ... weiter lesen
Mainz (jur). Nach einem Tempoverstoß kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden, wenn der Halter angibt, den Verstoß selbst begangen zu haben. Das ist angebracht, wenn das Blitzerfoto nicht mit dem Aussehen des Halters übereinstimmt, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag, 4. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 L 68/22.MZ). Das Auto des Antragstellers war außerhalb einer Ortschaft mit bereinigt 28 Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. In dem von der Bußgeldbehörde zugesandten Anhörungsbogen gab der Halter an, den Verstoß selbst begangen zu haben. Die Behörde stellte allerdings ... weiter lesen
Frankfurt/Berlin (DAV). Schraffierte Sperrflächen auf Fahrbahnen dienen in erster Linie der Sicherheit des Autoverkehrs. Sie sind nicht dazu da, Fußgängern ein sicheres Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 18. Oktober 2007 (AZ: 1 U 100/07). Eine Fußgängerin hatte eine schraffierte und so für den Autoverkehr gesperrte Fläche überquert. Dabei war sie gestürzt, als sie in eine Vertiefung trat, die durch einen Kanaldeckel entstanden war. Die Frau klagte auf Schadensersatz und argumentierte unter anderem damit, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sei. Dem widersprachen ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer bei einem Autoverkauf unter Privatleuten den Wagen als "scheckheftgepflegt" anpreist, übernimmt in der Regel keine Garantie dafür, dass auch alle anstehenden Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Dies hat das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, der wenige Wochen nach dem Verkauf einen schweren Motorschaden hatte. Dem Wartungsnachweis zufolge waren bei der 30.000-Kilometer-Inspektion nicht, wie vorgeschrieben, die Zündkerzen gewechselt worden. Dies sei aber ganze zwei Wochen vor dem Wartungstermin geschehen, behauptete der Beklagte. Die ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Verkehrsunfallrecht Fußgänger muss bei Betreten der Fahrbahn vorrangigen Autoverkehr beachten, sonst hat er keinen Schadensersatzanspruch Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger versuchte Ende Februar morgens gegen 9.00 Uhr als Fußgänger eine Hauptstraße im ländlichen Wohngebiet zu überqueren und wurde dabei von einem herannahenden Pkw erfasst und schwer verletzt. Der beklagte Autofahrer war mit einer innerorts zulässigen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h gefahren, als der Kläger in Fahrtrichtung gesehen von rechts nach links die Fahrbahn betrat. Die Entscheidung des Gerichts: Der für Verkehrssachen zuständige 5. Zivilsenat des ... weiter lesen
WITTMUND/OSTFRIESLAND (DAV). Wenn ein Bauer einen schlecht erkennbaren Weidezaun über eine Straße spannt, muss er einem Autofahrer, der gegen das Hindernis fährt, Schadensersatz zahlen. So entschied das Amtsgerichts Wittmund in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilt haben und dessen Grundsätze nicht nur für Ostfriesland gelten. Passiert war das Missgeschick einem Urlauber aus dem Saarland, der mit den norddeutschen Usancen nicht recht vertraut war. Er geriet mit seinem Wagen in die nur mit silberner Kunststofffolie versehene ?Falle? und riss sich unter anderem die Dachbox ab. Das Auto wurde erheblich beschädigt. Die Argumente des beklagten Bauern, ... weiter lesen
München (DAV). Autofahrer müssen in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren einer Katze zu vermeiden. Dies geht aus einem Urteil vom 06. Juni 2005 (Az.: 331 C 7937/05) des Amtsgerichts München hervor, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt hat. Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem PKW in einer 30er-Zone in einem Wohngebiet als von links eine Katze die Straße überqueren wollte. Sie fuhr die Katze an, woraufhin der Katzenliebhaber vom Fahrer Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 ? haben wollte. Er behauptete, die Beklagte sei zu schnell und generell nicht aufmerksam genug gefahren. Die Beklagte meinte, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen, da ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Seit dem 1.7.1996 gilt gemäß der 2. Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in der Europäischen Union der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Aber spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Kapper vom 29.4.2004 boomt das Geschäft mit dem Erwerb von EU-Führerscheinen. So vor allem in Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien. Mit dieser Entscheidung und in den darauffolgenden Entscheidungen in den Fällen Halbritter und Kremer stellte der EuGH nämlich klar, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung es verbietet, den Einsatz solcher erworbenen Führerscheine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer im Zuge eines Fahrspurwechsels auf der Autobahn nicht aufpasst, haftet bei einem Unfall für die Folgen. Für ein angebliches Fehlverhalten des Unfallgegners trifft den ?Wechsler? die Beweislast, entschied das Amtsgericht Hamburg in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall. Darin ging es um eine Kollision auf einer dreispurigen Autobahn, deren Verlauf auch vor Gericht im Detail umstritten blieb. Klar war, dass der Kläger vom linken auf den mittleren Fahrstreifen gewechselt war und dass es dabei zum Zusammenstoß mit dem von der Beklagten gesteuerten Auto gekommen war. Die Beklagte erklärte, sie sei vom Kläger abgedrängt worden, habe bremsen und dabei das Auto ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen