Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Baurecht, privat in Wien
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Baurecht
Haftung des Bauträgers bei nicht ordnungsgemäßer Weiterleitung von Baugeld
Informationen zum Sachverhalt:
Die Klägerin ist Subunternehmerin einer Bauträger-GmbH gewesen, die die beiden ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens wegen unterlassener Weiterleitung von Baugeld auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Die Bauträgerfirma ist mittlerweile in Insolvenz gefallen. Die Bauherren hatten zur Finanzierung ihres Bauvorhabens drei Darlehen über eine Gesamtsumme von über 200.000,00 DM bei einer Bank aufgenommen, für die in den Darlehensverträgen eine Sicherung durch eine auf dem Baugrundstück lastende Grundschuld vorgesehen war. Mehrere Raten ... weiter lesen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Der für das Bau- und Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im April 2002 entschieden, daß der Auftraggeber eines Bauvorhabens in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen darf, daß der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung die im Baugewerbe vielfach übliche "Bürgschaft auf erstes Anfordern" stellt (Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01, Pressemitteilung Nr. 43/2002). Eine solche Klausel ist unwirksam. Der VII. Zivilsenat hatte jetzt darüber zu befinden, ob wegen der durch den ersatzlosen Wegfall ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einer Entscheidung vom 18.11.2009, 1 U 491/09 zur Frage der Haftung von Bauunternehmern bei Einhaltung gültiger DIN-Normen wichtige Feststellungen getroffen. In dem zur Entscheidung anstehenden Fall hatte ein Bauunternehmer so genannte Rüttelarbeiten auf einem Grundstück ausgeführt. Einige Zeit später machte der Nachbar des von den Bauarbeiten betroffenen Grundstücks geltend, dass durch die Rüttelarbeiten Risse am Mauerwerk seines Hauses entstanden sein. Der Bauunternehmer erklärte hierzu, die maßgebliche DIN-Norm (DIN 4150) eingehalten zu haben, mithin für den Schaden nicht verantwortlich zu sein. Der Nachbar nahm den Bauunternehmer auf ... weiter lesen