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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.12.2014, dass die Warmwasserkosten bei hohem Wohnungsleerstand auf die übrigen Mieter umgelegt werden dürfen (AZ.: VIII ZR 9/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Hier klagt eine Wohnungsbaugenossenschaft gegen eine Mieterin, die von der Klägerin eine Wohnung in einem 28-Parteien-Haus gemietet hatte. Im Jahr 2011 waren nur noch wenige der Wohnungen bewohnt, weil das Haus abgerissen werden sollte. Durch den hohen Leerstand arbeitete die Heizungs- und Warmwasseranlage nur noch unwirtschaftlich, denn diese war auf eine große Leistung und ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Immobilienverkäufer müssen für die Beseitigung von Mängeln keine unverhältnismäßig hohen Kosten tragen. Das hat am Freitag, 4. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: V ZR 275/12). Anhaltspunkte für eine Grenze gaben die Karlsruher Richter dabei aber nur für erkannte Mängel mit prognostizierbaren Kosten. Die Grenze könnte dann beim Doppelten der durch den Mangel bedingten Wertminderung liegen.
Konkret ging es um ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück in Berlin. Nach der Übergabe stellte die Käuferin fest, dass der Dachstuhl mit echtem Hausschwamm befallen war. Eine erste Sanierung kostete 90.000 Euro, was die ... weiter lesen
Neue Grundsätze zur Berechnung durch aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 – VII ZR 172/13).
Die Ausgangslage:
Wer vom Bauträger kauft, handelt in hohem Maße riskant. Bei Vertragsschluss gibt es das Objekt ja regelmäßig nicht. Im weiteren Verlauf kann viel schief laufen und läuft auch in der Praxis regelmäßig viel schief. Fast ein Klassiker: Das Objekt wird nicht rechtzeitig fertig. In solchen Fällen schuldet der Bauträger grundsätzlich Nutzungsausfallentschädigung wegen ... weiter lesen