

Rechtsanwälte und Kanzleien
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Münster (jur). Die Kosten einer Ehescheidung sind nach wie vor steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Nach dem Finanzgericht (FG) Neustadt hat dies mit einem am Mittwoch, 10. Dezember 2014, bekanntgegebenen Urteil auch das FG Münster entschieden (Az.: 4 K 1829/14). Beide Gerichte haben aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen.
2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ... weiter lesen
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat Bauherren mehr Flexibilität für die künftige Nutzung ihres Gebäudes verschafft. Nach einem am Mittwoch, 11. Juli 2012, veröffentlichten Urteil gehen die während der Bauzeit angefallenen Zinsen steuerlich nicht verloren, wenn sich der Eigentümer entgegen ursprünglich anderer Pläne kurzfristig für eine Vermietung entscheidet; die Bauzeitzinsen können dann in die Herstellungskosten eingerechnet werden und fließen so in die Abschreibung ein (Az.: IX R 2/12). Wird ein Haus zum Zweck der Vermietung gebaut, können die während der Herstellungsphase angefallenen Zinsen als vorweggenommene Werbungskosten ... weiter lesen