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Die Nebenklage - ein sehr nützliches jedoch oft unterschätztes Instrument des Opferschutzes.
Im Allgemeinen erhebt die Staatsanwaltschaft sobald sie einen hinreichenden Tatverdacht hat, Anklage bei dem zuständigen Gericht gegen den Tatverdächtigen. Zumeist ist dem Opfer der Tat nur bekannt, dass es in der Verhandlung als Zeuge eine Aussage machen muss und damit seine Rechte ausgeschöpft hat.
Dies ist jedoch nicht der Fall!
Aus § 395 StPO (Strafprozessordnung) ergibt sich für das Opfer in vielen Fällen das Recht der Nebenklage.
Der Nebenkläger tritt dabei im Strafverfahren mit seinem Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger (auch „Opferanwalt" genannt) als "zweiter Staatsanwalt" ... weiter lesen
Die Nebenklage - ein sehr nützliches jedoch oft unterschätztes Instrument des Opferschutzes.
Im Strafverfahren stehen das Opfer oder seine Angehörigen den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber und befinden sich häufig in einer ernsthaften Notsituation.
Im Allgemeinen erhebt die Staatsanwaltschaft sobald sie einen hinreichenden Tatverdacht hat, Anklage bei dem zuständigen Gericht gegen den Tatverdächtigen. Zumeist ist dem Opfer der Tat nur bekannt, dass es in der Verhandlung als Zeuge eine Aussage machen muss und damit seine Rechte ausgeschöpft hat.
Dies ist jedoch ... weiter lesen