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"Erbschaft fürs Pflegeheim" LG München I, Teilurteil vom 26.05.2004, Az.: 26 O 12525/03 Wer im Pflegeheim lebt, kann den Träger des Heims nur unter bestimmten Voraussetzungen als Erben einsetzen. Der Heimträger kann wegen des Verbots der Vorteilsnahme nur Erbe werden, wenn die Heimleitung nichts von der Erbeinsetzung weiß oder die zuständige Heimaufsichtsbehörde noch zu Lebzeiten des Heimbewohners nach sorgfältiger Prüfung eine Ausnahmegenehmigung erteilt (§ 14 HeimG). Ursula W. war Kinderkrankenschwester und leitende Hebamme der Schwesternschaft des BRK. Im Alter von 86 Jahren starb sie nach mehreren Schlaganfällen im Juni 2002 im Pflegeheim der BRK-Schwesternschaft in Gründwald bei München. Sie hinterließ ... weiter lesen
Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
Was ist bei behinderten Erben zu beachten? Wenn ein behindertes Kind, dass Sozialleistungen bezieht, zur Familie gehört, ist das Ziel der erbrechtlichen Gestaltung, die Lebensführung des beinderten Kindes über den Sozialhilfestandard hinaus zu verbessern und den Kern des Familienvermögens zu erhalten. Die Ziele werden durch ein Beindertentestament erreicht. Durch ein Testament weicht man von der gesetzlichen Erbfolge und den daraus resultierenden unerwünschten sozialhilferechtlichen Auswirkungen ab Konkret werden die Ziele durch zwei zentrale erbrechtliche Maßnahmen erreicht: nur Vorerbschaft des Behinderten und Testamentsvollstreckung für den Erbteil des behinderten Kindes. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte in einem Fall hinsichtlich der Erfordernisse eines Erbnachweises des Erben eines verstorbenen Kunden gegenüber einer Bank zu entscheiden. Mit Urteil vom 01.10.2012 (AZ: I-31 U 55/12) hat das OLG entschieden, dass die Erbberechtigung eines Erben gegenüber einer Bank wohl nicht notwendigerweise durch einen Erbschein nachgewiesen werden muss. Der Nachweis der Erbschaft könne vom Erben auch in anderer Weise als durch einen Erbschein, beispielsweise durch einen Erbvertrag oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil der deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Bei der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, kommt es nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Anders ist ... weiter lesen
Der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein (OGH) hat mit Urteil vom 7. 12. 2012, AZ 03 CG.2011.93 entschieden, dass 1) die Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht vor dem Erbfall läuft, wenn die Stiftung vom Willen des Stifters abhängig ist. 2) die Stiftung zur Auskunft über Zuwendungen des Stifters (Stiftungsgeschäft, Zustiftung) verpflichtet ist. Anmerkungen 1) In dem vom OGH entschiedenen Fall war bekannt, dass die Stiftung vom dem Willen des Stifters durch einen Mandatsvertrag gebunden war (abhängige Stiftung). Ob der Pflichtteilsberechtigte auf Erteilung von Auskunft über das Bestehen des Mandatsvertrags hat, geht aus der Entscheidung ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
Meistes ist es so, dass man sich zunächst freut, wenn man erfährt, dass man geerbt hat. Diese Freude ist leider häufig schnell vorbei, denn eine Erbschaft ist nicht immer gleichbedeutend mit einem Geldsegen und daraus resultierendem sorgenfreien Leben: auch sämtliche Verbindlichkeiten, welche der Erblasser besessen hat, werden mit übernommen. Oft genug ist man als Erbe dann gut damit beraten, das Erbe auszuschlagen. Doch wie funktioniert eine Erbausschlagung im Erbrecht? Ausgangspunkt in der Praxis Zunächst ist zu beachten, dass in der Praxis davon ausgegangen wird, dass der Erbe die Erbschaft annimmt. Hierfür bedarf es keinerlei extra Zustimmung oder Bestätigung der Annahme. Es ist ... weiter lesen
BGH klärt Rechtslage beim „Behindertentestament" In einer ganz aktuellen Entscheidung vom 19.01.2011 (IV ZR 7/10) hat der Bundesgerichtshof eine klare Stellungnahme zur Frage der Sittenwidrigkeit von so genannten „Behindertentestamenten" - hier im Zusammenhang mit Pflichtteilsverzichten - abgegeben (IV ZR 7/10): Der Bundesgerichtshof erklärt die Gestaltung zu Gunsten der bedürftigen bzw. behinderten Leistungsempfänger als wirksam und stärkt somit entgegen dem Begehren mancher Sozialhilfeträger die Familien mit behinderten Angehörigen. In dem konkreten Fall hatten Eheleute mit drei Kindern - eines davon behindert - sich in einem Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, das ... weiter lesen
Wenn ein Todesfall eintritt, dann sind meist viele Angelegenheiten zu regeln. Daneben kann es zu der unschönen Situation kommen, dass die Aufteilung der Erbschaft durch den Erblasser nicht eindeutig geregelt wurde und es nunmehr unter den potentiellen Erben zum Streit kommt. Diese Situation war in den allermeisten Fällen auch sicherlich vom Erblasser nicht gewollt. Aber leider kommt es ziemlich häufig vor, dass der Erblasser meint, seinen letzten Willen völlig unmißverständlich formuliert zu haben- tatsächlich ist dies aber keineswegs der Fall. Um einer solchen Situation vorzubeugen und einen potentiellen Streit unter den zukünftigen Erben möglichst zu vermeiden, kann nur empfohlen werden, ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu seinem Urteil vom 25. März 2014 – X ZR 94/12. Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung. Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen