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Mit Beschluss vom 24.2.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Testamentsvollstreckervermerk nicht in eine eingereichte Gesellschafterliste aufgenommen werden kann (Az.: II ZB 17/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der BGH führte aus, grundsätzlich dürfe das Registergericht prüfen, ob eine eingereichte Gesellschafterliste die Anforderungen, welche das Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) an diese stellt, erfüllt. Nach dem GmbHG müssen die GmbH-Geschäftsführer nach jeder wirksamen Veränderung hinsichtlich ihrer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 15 W 79/12), dass die von einem Erblasser erteilte transmortale Vollmacht erlischt, wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um den Alleinerben handelt. Im vorliegenden Fall lehnte das Grundbuchamt eine beantragte Eigentumsumschreibung des Ehemanns der Erblasserin wohl ab. Die im Jahr 2011 verstorbene Ehefrau hatte ihrem Ehemann scheinbar eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch nach ihrem Tode wirksam bleiben sollte und somit eine ... weiter lesen
Damit der Rechtsverkehr geschützt wird, braucht der rechtmäßige Erbe einen Nachweis über seine Erbenstellung – den Erbschein. Doch wie kommt man eigentlich zu einem solchen Erbschein? Für außenstehende Dritte ist oft schwer erkennbar, wer nach dem Tode eines Menschen dessen Erbe geworden ist. Dabei kann die Erbenstellung eine große Rolle spielen. Vor allem für diejenigen, die wissen wollen, wer ihr neuer Vertragspartner geworden ist. Diese Dritten müssen sich darauf verlassen können, dass der „neue Erbe“ auch wirklich zur Betätigung von Geschäften berechtigt ist. Der Erbschein dient dem Nachweis der rechtmäßigen Erbenstellung ... weiter lesen
Der deutsche Testamentsvollstrecker und Spanienvermögen I. Anwendbares Recht und Aufgaben des Testamentsvollstreckers Das auf einen Erbfall anwendbare Recht - das sog. „Erbstatut" - beurteilt sich sowohl aus deutscher (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) wie auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Das Erbstatut regelt nicht nur die „gängigen" erbrechtlichen Fragen wie die des gesetzlichen Erbrechts, des Pflichtteilsrechts oder der inhaltlichen Wirksamkeit von Testamenten. Nach ihm beurteilt sich auch das Recht der Testamentsvollstreckung. War der Verstorbene also deutscher Staatsangehöriger, findet auf ihn deutsches Erb- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies sei auch dann der Fall, wenn dies nach dem Willen und den Weisungen des Erblassers erfolgt und von ihm unterschrieben worden ist. Der Beschluss des OLG Hamm besagt, dass nur dann von einer Formgültigkeit des Testaments auszugehen sei, wenn dieses ohne fremde Einwirkung eigenhändig geschrieben worden ist. Konkret ging es im vorliegenden Fall um einen im Alter von 71 Jahren verstorbenen Erblasser. Dieser soll zwei Monate vor seinem Tod im Dezember 2011 sein Testament erstellt haben. Um sich als Erben ausweisen zu lassen beantragten die ... weiter lesen
Was ist bei behinderten Erben zu beachten? Wenn ein behindertes Kind, dass Sozialleistungen bezieht, zur Familie gehört, ist das Ziel der erbrechtlichen Gestaltung, die Lebensführung des beinderten Kindes über den Sozialhilfestandard hinaus zu verbessern und den Kern des Familienvermögens zu erhalten. Die Ziele werden durch ein Beindertentestament erreicht. Durch ein Testament weicht man von der gesetzlichen Erbfolge und den daraus resultierenden unerwünschten sozialhilferechtlichen Auswirkungen ab Konkret werden die Ziele durch zwei zentrale erbrechtliche Maßnahmen erreicht: nur Vorerbschaft des Behinderten und Testamentsvollstreckung für den Erbteil des behinderten Kindes. ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Eine differenzierte Beurteilung des anwendbaren Rechts ist geboten, wenn der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Hierbei kann im Besonderen auf seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Verlauf des ... weiter lesen
Bei wirksamer Anfechtung wegen Demenzerkrankung kann das Testament des Erblassers ungültig werden. Die Beweislast ist in der Praxis aber erdrückend. Demenz als Geißel einer alternden Gesellschaft Unsere Gesellschaft wird immer älter. Die Anzahl der Demenzkranken wächst daher in Deutschland rasant. Einer von zehn der über 65-Jährigen, einer von fünf der über 80-Jährigen sind schon heute von Demenz betroffen. Im Jahre 2050 werden schätzungsweise drei Millionen Deutsche an Demenz erkrankt sein. Von der Erkrankung kann nicht nur das Gedächtnis, sondern auch das generelle Denkvermögen, die Auffassungsgabe und die Persönlichkeitsstruktur ... weiter lesen
Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. ist in seinem Beschluss vom 11.02.2013 (Az.: 20 W 542/11) auf die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments eingegangen. Demnach sei ein Pfeildiagramm nicht geeignet um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Es könne im Sinne der allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Formwirksamkeit eines Testaments nicht nur darauf ankommen, ob das Diagramm wirklich vom Erblasser erstellt wurde. Es liege hierbei schon grundsätzlich ein Mangel dergestalt vor, dass ... weiter lesen
Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter ... weiter lesen