Infos zum Rechtsanwalt für Personengesellschaften
Eine Personengesellschaft ist definiert als Zusammenschließung zweier oder mehrerer Personen, die ein gemeinsames Ziel, einen Zweck verfolgen. Steuern muss diese Gesellschaft nach dem Transparenzprinzip bezahlen. Das Transparenzprinzip sagt aus, dass eine Personengesellschaft, also zum Beispiel eine KG oder einen OHG, eine Kommanditgesellschaft oder eine Offene Handelsgesellschaft, für sich keine der Einkommensteuer unterliegendes Steuersubjekt ist. Dieses Prinzip gilt im Übrigen nicht für die Gewerbesteuer, und das aufgrund der Tatsache, dass nach § 5 GewStG keine Verlagerung der fälligen Steuerschuld zum Gesellschafter hin erfolgt, weil die Personengesellschaft für sich Steuerschuldner ist. Nach dem § 2 Absatz 1 S. 1 EStG sind Unternehmer einer Personengesellschaft und Gesellschafter natürliche Personen, die der Einkommenspflicht unterliegen. Den Gewinn oder Verlust, den die Gesellschaft macht, verteilt man auf die Mitunternehmer, die diesen Gewinn, so allgemein der Fall, versteuern als „Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb“. Das Gegenüber des Transparenzprinzips ist das Trennungsprinzip, das vorwiegend bei Kapitalgesellschaften zum Tragen kommt. Hier wird festgestellt, dass die Kapitalgesellschaft unabhängig von den Besteuerungserträgen aus den einzelnen Anteilen der Anteilseigner zu berechnen ist.
Keine juristische Personen
Eine Gesellschaft ist berechtigt, Träger von Pflichten und Rechten zu sein, sie ist, obwohl sie über eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit verfügt, keine juristische Person. Die eingeschränkte Rechtsfähigkeit bedeutet, dass sie nach § 14 BGB lediglich mit der Fähigkeit ausgerüstet ist, Verbindlichkeiten auf sich zu nehmen und Rechte zu kaufen. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften stehen die Kapitalgesellschaften. Bei der Personengesellschaft ist die Haftung so gelegt, dass die Anteilseigner, also die Gesellschafter, mit ihrem Privatvermögen neben dem Gesellschaftsvermögen haften. Lediglich in der Kommanditgesellschaft haftet der Kommanditist nur mit dem im jeweiligen Handelsregister festgehaltenen Geldbetrag. In der Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter lediglich für ihren Anteil am Gesellschaftsvermögen.
Typische Personengesellschaften
Es gibt einige herkömmliche Gesellschaftsformen der Personengesellschaften. Da ist zuerst die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche die Basisform der OHG ist. Um eine OHG zu gründen bedarf es zwingend eines handelsgewerblichen Betriebes. Weiter existieren die Personenhandelsgesellschaften, die Kommanditgesellschaft, ebenso als GmbH und Co KG, in den freien Berufen die Partnergesellschaft. Außerdem gibt es die Partenreederei, die stille Gesellschaft und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Zu beachten ist, dass bei Personenhandelsgesellschaften die Konnektion der Personen zu Handelsgeschäften, die sie gemeinsam tätigen, das Wichtigste ist, anders als bei Kapitalgesellschaften, also bei der GmbH und der Aktiengesellschaft, wo das Kapital und dessen Verbindung im Vordergrund steht und damit den rechtlichen Vordergrund bildet. Üblicherweise nennt man Personenhandelsgesellschaften und Partnergesellschaften Personengesellschaften. Diese Gesellschaften können nicht in Anspruch nehmen als juristische Personen im Sinne des geltenden Gesellschaftsrechts zu gelten. Sie sind aber trotzdem erfasst als juristische Personen vom Verfassungsrecht, indem und dadurch sie nämlich Träger von Grundrechten sein dürfen.
Herausragendes Beispiel für eine Personengesellschaft ist in der Bundesrepublik die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist eine Verbindung von wenigstens zwei juristischen oder aber auch natürlichen Personen, die mit Hilfe eines Gesellschaftsvertrages übereinkommen, ein bestimmtes Ziel auf bestimmte Weise zu verfolgen und zu erreichen. Das ergibt sich aus Paragraf 705 des BGB. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann durchaus auch eine Fahrgemeinschaft sein, auch eine Wohngemeinschaft. In aller Regel finden sich unter dieser Bezeichnung aber eher Firmen oder auch Handwerker, die zusammenarbeiten. Bei der GbR im deutschen Recht handelt es sich um die simpelste Form einer Personengesellschaft. Die GbR ist eine Innengesellschaft die nicht am Rechtsverkehr teilnimmt, wenn sie zum Beispiel eine Ehegattengesellschaft, eine Gemeinschaft von Praxen oder eine Bauherrengemeinschaft ist. Eine GbR ist nie Kaufmann. Die GbR ist eine Gesellschaft die nicht kaufmännisch ist. Wird ein Gewerbe betrieben, ist sie eine Offene Handelsgesellschaft oder auch unter Umständen eine Kommanditgesellschaft. Man kann eine GbR, im Gegensatz zu früher, heute als Partei in einem Prozess verklagen. Früher war es nötig, die einzelnen Gesellschafter zu verklagen. Eine GbR kann nicht als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen werden, sie kann keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes durchführen, sie ist jedoch auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.