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(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu seinem Urteil vom 25. März 2014 – X ZR 94/12. Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung. Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München äußerte sich mit Beschluss vom 17.07.2014 zur Reichweite der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände (AZ.: 34 Wx 161/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führt aus, dass der Testamentsvollstrecker nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zwar nur dann Verbindlichkeiten für den Nachlass wirksam eingehen könne, wenn die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung dies erfordere, allerdings auch dazu berechtigt sein könne, Verbindlichkeiten zu Verfügungen ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein Miterbe für von ihm vor dem Erbfall vorgenommene Geldabhebungen vom Konto des Erblassers haftet Kurzfassung Kaum ist die Trauerfrist um den Verlust eines geliebten Menschen abgelaufen, kommt es nicht selten zu Steitereien unter den Erben. Bezichtigt ein Miterbe den anderen, den Nachlass zu seinen Lasten verringert zu haben, muss er dies allerdings nachweisen. Gerade das war einem klagenden Miterben in einem jetzt vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall nicht geglückt. Das Gericht wies daher seine Klage gegen einen ebenfalls vom Erblasser Bedachten auf Erhöhung des Erbanteils um (weitere) rund 16.000 € ab. Sachverhalt Der spätere Kläger hatte seine Tante zu 20 % beerbt. Das von den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte der Fall eintreten, dass das Originaltestament verschwindet, könne der Wille des Erblassers auch auf anderen Wegen erwiesen werden. Nach der gerichtlichen Entscheidung sei es fortan möglich, durch eine Kopie des Testaments das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Bedingung sei allerdings, dass das Testament ohne jegliche Zweifel vom Erblasser stamme. Zudem sei zu ermitteln, ob dieser das Originaltestament nicht bewusst habe verschwinden lassen wollen, denn daraus würde ein Widerruf resultieren. Im vorliegenden Fall zweifelte das Gericht keinesfalls ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In Einzelfällen soll jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein, wie eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) zeigt. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch auf anderen Wegen nachgewiesen werden. Falls das Originaltestament nicht auffindbar sei, könne auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Das Original müsse dafür zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erblasser hatte testamentarisch verfügt, dass der Großteil der Erbmasse in seinem Todesfall an die Person geht, welche sich bis zu seinem Tode um ihn kümmert. Nach dem Tod des Erblassers waren sich die Hinterbliebenen nun nicht einig, wer sich wirklich und in welchem Umfang um den Verstorbenen gekümmert hat und damit Erbe wird. Mit der Frage mussten sich im Anschluss die Gerichte beschäftigen. Zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 31 Wx 55/13), welches mit Beschluss vom 22.05.2013 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling gelte aufgrund des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
BFH mindert das Kostenrisiko von Zivilprozessen - Zivilprozesskosten sind nun als außergewöhnliche Belastung abziehbar bei der Einkommensteuererklärung Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Darauf verweist der Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn aus der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll. Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juli 2011 zum Urteil vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10. Nach ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Der Eintritt eines Erbfalls stellt für die Erben in den meisten Fällen eine Ausnahmesituation dar. Dies kann zum einen an den emotionalen Auswirkungen und zum anderen an den juristischen Folgen, die ein Erbfall mit sich bringt, liegen. Das geschlossene Mietverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Mieter geht normalerweise nach dem Tod des Erblassers auf dessen Erben über. Der Erbe hat jedoch die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristgerecht zu kündigen. Folglich sind Forderungen aus ... weiter lesen
Um ein Testament zu schreiben, bedarf es grundsätzlich nicht viel. Stift und Papier reichen als Erstes aus, um den letzten Willen niederzuschreiben. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit das Geschriebene auch wirksam ist. Die Handschriftlichkeit Das Testament kann entweder vor einem Notar oder aber eigenhändig handschriftlich verfasst werden. Sollte Letzteres der Fall sein, muss die Verfügung vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben werden- von der ersten bis zur letzten Zeile. Dabei darf kein Computer oder Smartphone benutzt werden. Auch Tonträger dürfen nicht verwendet werden. Ein ... weiter lesen