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Hamm (jur). Ein wirksames Testament muss „einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers“ erkennen lassen. Bei kleinen Zetteln mit grob fehlerhafter Überschrift ist ein solcher Wille nicht feststellbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 5. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 10 W 153/15). Im entschiedenen Fall war die Erblasserin im Juli 2013 im Alter von 102 Jahren verstorben. Sie hatte eine kinderlose Tochter sowie einen 2009 verstorbenen Sohn mit vier Kindern. Nach dem Tod ihrer Großmutter verlangten die Enkel deren Haus im ostwestfälischen Lübbecke für sich. Sie legten zwei Schriftstücke vor, die sie als wirksames Testament ansahen. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Geht eine Forderung auf einen anderen Gläubiger über, laufen begonnene Verjährungsfristen weiter. Wann der neue Gläubiger Kenntnis von seinen Ansprüchen hatte, spielt keine Rolle, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 16. Mai 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IV ZR 30/13). Dabei ging es um einen verworrenen Erbschaftsstreit in Südhessen. Vater und Großvater waren sich offenkundig nicht grün und hatten zudem unterschiedliche Lieblinge in der Enkelgeneration. So setzte der im Oktober 2001 verstorbene Großvater allein seine Enkelin als Erbin ein. Im März 2002 starb auch der Sohn des Großvaters, der seinen Sohn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 18.07.2011 (AZ: I-3 Wx 124/11) hat das OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel Stellung genommen. Nicht erforderlich sei die erfolgreiche, gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.Eine Pflichtteilsstrafklausel mit der Formulierung "Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …" soll ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Der Eintritt eines Erbfalls stellt für die Erben in den meisten Fällen eine Ausnahmesituation dar. Dies kann zum einen an den emotionalen Auswirkungen und zum anderen an den juristischen Folgen, die ein Erbfall mit sich bringt, liegen. Das geschlossene Mietverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Mieter geht normalerweise nach dem Tod des Erblassers auf dessen Erben über. Der Erbe hat jedoch die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristgerecht zu kündigen. Folglich sind Forderungen aus ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird. Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder – sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschied mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12), dass eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erlassen wurde, wohl erlischt sofern der Bevollmächtigte Alleinerben sei. In dem von dem OLG zu entscheidenden Fall soll eine beantragte Eigentumsumschreibung eines Ehemanns der Erblasserin anscheinend von dem Grundbuchamt abgelehnt worden sein. Vor ihrem Tod soll die verstorbene Ehefrau ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt haben. Diese sollte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Rahmen einer Miterbschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dem pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Recht auf Grundbucheinsicht zustehen. Dieses Recht kann vor allem dann möglicherweise bestehen, wenn Pflichtteilsberechtigten vor dem Erbfall durch den Erblasser ein Grundstück übertragen worden ist. Besteht ein solcher Pflichtteilsergänzungsanspruch, so ist es für den Pflichtteilsberechtigten gegebenenfalls günstiger, das testamentarische Erbe auszuschlagen. In diesem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. ist in seinem Beschluss vom 11.02.2013 (Az.: 20 W 542/11) auf die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments eingegangen. Demnach sei ein Pfeildiagramm nicht geeignet um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Es könne im Sinne der allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Formwirksamkeit eines Testaments nicht nur darauf ankommen, ob das Diagramm wirklich vom Erblasser erstellt wurde. Es liege hierbei schon grundsätzlich ein Mangel dergestalt vor, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 19.06.2013 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sich aus höherrangigem Recht keine Pflicht zur Anrechnung ergeben habe (Az.: II R 10/12). Weiter führte der BFH aus, dass diese Doppelbesteuerung aber unter gewissen Umständen aus Billigkeitsgründen gemildert werden müsse. Vorliegend klagte eine Miterbin, welche ihr Kapitalvermögen unter anderem in Frankreich angelegt hatte. Zum Kapitalvermögen gehören das Bankguthaben und festverzinsliche Wertpapiere. In Frankreich ... weiter lesen
Die sog. Erbrechtsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 – tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft. Das hat erhebliche Auswirkungen für ausländische Staatsangehörige in Deutschland! Bislang werden alle Erbfälle von Italienern, die in Deutschland ihren letzten Wohnsitz hatten, nach dem italienischen Erbrecht geregelt, wenn sie im Testament keine andere Wahl getroffen haben, Art. 25 I EGBGB und Art. 46 I legge 218 vom 31.051995. Entscheidend für das anwendbare Erbrecht ist bis dahin die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Diese grundsätzliche Regel ändert sich nun ab dem 17.08.2015. Nach diesem Datum richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem Recht des ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen