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Rechtsanwalt für GmbH-Recht in Szczecin (Stettin)
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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Sie sind Geschäftsführer einer GmbH oder wollen es werden? Dann sollten Sie den folgenden Artikel lesen, um bestens vorbereitet zu sein und insbesondere bei Ihrem Anstellungsvertrag (Geschäftsführervertrag) und Ihrer Bestellung zum Geschäftsführer nichts Wichtiges zu übersehen.
Als Geschäftsführer führen Sie – wie der Name schon sagt – die GmbH und vertreten sie nach außen . Sie schließen Geschäfte für die GmbH ab, vertreten diese in Streitfällen (sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht) und sind dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, z.B. zur ordnungsgemäßen Buchführung ... weiter lesen
Viele EU Unternehmer überlegen was man so alles in Polen benötigt um eine Firma zu Gründen und welche Form sollte eine Firma in Polen haben. Die Antwort ist nicht schwer. Will man ein seriöser Unternehmer in Polen sein, sollte man die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auswählen ( polnische GmbH - spółka z ograniczoną odpowiedzialnością). Dies ist die meist angetroffene Kapitalgesellschaft in Polen.
Das Verfahren zur Gründung einer GmbH in Polen ist nicht kompliziert. Das Gründungskapital (Stammkapital) einer GmbH in Polen ist viel niedriger als in Deutschland. Sie können die GmbH schon mit dem Stammkapital von 5.000 PLN (also ca. 1.150 Euro) ... weiter lesen
1. Die Wichtigkeit des Stimmrechts für die Gesellschafter in einer GmbH
In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist das Stimmrecht ein zentrales Instrument zur Willensdurchsetzung der Gesellschafter und Ausübung von Einfluss und Kontrolle. Es ermöglicht den Gesellschaftern unter anderem, über wichtige Unternehmensentscheidungen abzustimmen und die Geschäftsführung zu leiten.
Allerdings kann es in bestimmten Situationen zu einem Stimmrechtsausschluss oder einem Stimmrechtsverbot kommen, insbesondere im Falle eines Gesellschafterstreits.
§ 47 Abs. 4 des GmbHG regelt hierzu einzelne streitige Fälle.
2. Die Begrifflichkeiten Stimmrechtsausschluss und Stimmrechtsverbot
Ein ... weiter lesen