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Rechtsanwalt für Handelsrecht in Gdañsk
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Der unter anderem für das Recht der Handelsvertreter zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über das Verhältnis zweier Klagen entschieden, die die beiden Partner eines Handelsvertretervertrages wechselseitig gegeneinander zunächst im Ausland und dann im Inland erhoben haben. Die in Deutschland ansässige Klägerin war für die Beklagte, die ihren Sitz in Italien hat, als Handelsvertreterin tätig. Nach Meinungsverschiedenheiten kündigte die Beklagte der Klägerin fristlos. Als diese widersprach, erhob die Beklagte in Italien Klage, mit der sie unter anderem die Feststellung begehrt, daß für ihre Kündigung ein wichtiger Grund bestanden habe. Später verklagte die Klägerin die Beklagte in Deutschland auf Schadensersatz ... weiter lesen
Wann kostet Warten? Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Spediteur vom Empfänger der Fracht die Bezahlung von Standgeld verlangen kann, weil er auf das Entladen warten musste Kurzfassung Ein Spediteur kann nicht erwarten, dass sein Lkw vom Empfänger der Fracht immer sofort nach Ankunft entladen wird. Unter Umständen muss eine Wartezeit von einer Stunde ohne Bezahlung hingenommen werden. Das entschied das Amtsgericht Lichtenfels und wies die Klage eines Fuhrunternehmens gegen eine belieferte Firma auf sogenanntes Standgeld ab. Nicht jede objektiv angefallene Wartezeit begründe einen Anspruch auf Standgeld, sondern nur eine Überschreitung der im speziellen Fall angemessenen Zeit. Da der Lkw nicht ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für bereits bestehende Verbindlichkeiten Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat darüber entschieden, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretender Gesellschafter für bei seinem Eintritt bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft neben den bisherigen Gesellschaftern persönlich, d.h. mit seinem Privatvermögen, haftet. Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht. Die Haftung auch neu eingetretener Gesellschafter für bestehende Verbindlichkeiten folgt aus der Eigenart der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die – anders als etwa eine GmbH – über kein eigenes, ausschließlich zur ... weiter lesen