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Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Szczecin/Polen
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger offener Immobilienfonds wurden in der Vergangenheit oft enttäuscht. Versprochene Renditen wurden nicht erwirtschaftet und es kam in einigen Fällen sogar zu der Schließung von Fonds, so dass die Anleger nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen konnten. Häufig wurden die betroffenen Anleger bei der Zeichnung ihrer Fonds nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder ihnen wurde nichts über an ihre Anlageberater fließende Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") ... weiter lesen
Eine Hausverwaltung soll die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung entlasten. Hierzu zählen auch die Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der darin getroffenen Beschlüsse. Dabei spielt die Aufstellung und Ausformulierung der Tagesordnung sowie auch die Formulierung der in der Eigentümerversammlung durch die Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse eine besondere Rolle.
Gerade bei der Aufstellung der Tagesordnung und der Beschlussfassung in der Versammlung selbst bestehen erhebliche juristische Fallstricke, die oftmals aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit von dem Verwalter außer Acht gelassen werden, mit der Folge, dass in der Versammlung getroffene ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Rostock hat in einer aktuellen Entscheidung (10.09.2009 3 U 229/08) über eine durchaus häufiger vorkommende Situation zu entscheiden: Auf einem Grundstück wird ein Gebäude errichtet. Die Fertigstellung des Gebäudes gerät ins Stocken, woraufhin das Bauvorhaben über eine längere Zeit im Rohbau verharrt. Im konkreten Fall wurden erst einige Jahre später die Bauarbeiten beendet und die Immobilie dann verkauft. Der Verkäufer wies auf diesen Umstand nicht hin, sondern war der Meinung, dass die Bezugsfertigstellung als mitzuteilender Zeitpunkt ausreiche. Dem hat das Oberlandesgericht widersprochen und auf die Anfechtung des Käufers hin den Verkäufer ... weiter lesen