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VERMEIDBARE FEHLER IN SPANISCHEN IMMOBIILENANGELEGENHEITEN
IMMOBILIENSCHENKUNG IM KLEID EINES KAUFVERTRAGES Spanischer Tribunal Supremo verkündet Nichtigkeit der Transaktion
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Wer als Ausländer eine Spanienimmobilie besitzt, unterliegt insoweit der entsprechenden spanischen Gesetzgebung. Wie in Deutschland und anderswo werden die Gesetze verbindlich durch die Gerichte interpretiert und in Urteilen oder Beschlüssen umgesetzt. Was die oberen Gerichte jeweils verlautbaren, ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil die Untergerichte an die Entscheidungen gebunden sind. Das jüngst erlassene Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Dezember 2009 hat die ... weiter lesen
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ist ein zwischen einem Makler und einem Interessenten geschlossener Maklervertrag unwirksam, so hat der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf eine Provision. Voraussetzung hierfür wäre zunächst, dass der Makler als Kaufmann für den Interessenten tätig wird und dieser dies auch erkennen kann. Außerdem müsse das Tätigwerden des Maklers durch die zwischen den Beteiligten bestehende Beziehung gerechtfertigt sein, d.h. er dürfte aus Sicht des Interessenten nicht ... weiter lesen