Orte
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Polen
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Angeblich unbemerkter Drogenkonsum: Gericht glaubt Autofahrer nicht
VG Neustadt, Beschl. v. 2. Dezember 2014 – 3 L 994/14
Die Entscheidung des VG Neustadt ist keine überraschende. Sie reiht sich vielmehr in eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung ein. Es ging um die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer sich erfolgreich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zur Wehr setzen kann, indem er behauptet, vor der Fahrt habe ihm jemand unbemerkt Drogen in sein Getränk getan. Grundsätzlich nicht, so das Gericht.
Der Autofahrer und Antragsteller gab im Eilantrag an, dass bei einem Disco-Besuch am 7. Juni 2014 eine andere Person in einem Moment der Unachtsamkeit ein Amphetamin in sein Getränk ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auf Fahrradstraßen darf höchstens Tempo 30 gefahren werden. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlichten Beschluss vom 7. November 2006 (Az.: 2 SS 24/05) ein Urteil des Freiburger Amtsgerichts aufgehoben. Dessen Richter hatten vor zwei Jahren einen 36jährigen Autofahrer von dem Vorwurf freigesprochen, in einer Fahrradstraße zu schnell gefahren zu sein. Er war mit 43 km/h unterwegs gewesen. Ein zuvor verhängtes Bußgeld war ihm erlassen worden.
Das Oberlandesgericht stellte nun in seiner Grundsatzentscheidung fest, dass auf den mit einem Fahrrad in einem blauen Kreis gekennzeichneten Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Solche Straßen ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle.
Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen
