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Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Szczecin/Polen
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Die Beklagte, eine Möbelhändlerin, verwendete bis zum Frühjahr 1999 in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klausel:
§ 1 Vertragsschluß
Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt.
Der klagende Verbraucherschutzverein begehrt von der Beklagten, die Verwendung der Sätze 1 und 3 der Klausel im nichtkaufmännischen Verkehr zu unterlassen. Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben und dem Kläger die Befugnis zugesprochen, die Urteilsformel mit der Bezeichnung der Beklagten auf deren Kosten ... weiter lesen
Kurzfassung
Neben seinem Fachgebiet sollte sich ein Kfz-Sachverständiger nicht um die Einziehung seiner Honoraransprüche vom Unfallschädiger kümmern. Jedenfalls dann, wenn er die ihm von seinen Kunden abgetretenen Ansprüche geschäftsmäßig beitreibt, verstößt er nämlich gegen das Rechtsberatungsgesetz. Folge: Die Abtretungen sind samt und sonders unwirksam. Seinen Lohn kann er dann nur von seinem Auftraggeber beanspruchen.
Das zeigt ein vom Amtsgericht Coburg entschiedener Fall, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht wies die Klage eines Kfz-Sachverständigen gegen die Unfallverursacherin auf Zahlung von rund 5.00 ,- € ab. Der Autofachmann lasse sich ständig Schadensersatzansprüche unfallgeschädigter ... weiter lesen
Update 2 zu Coronavirus und den rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht und Vertragsrecht – Schutz von Mietern vor Kündigungen wegen Zahlungsverzugs, Aussetzung von Zahlungen bei langfristigen Verträgen bei Verbrauchern und Kleinstunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Internet, Darlehen) u.a.
Schutz von Mietern und Pächtern vor Kündigungen wegen Zahlungsverzuges (Wohnraum u. Gewerberaum):
Die neueste gesetzliche Änderung sorgt dafür, dass Mietern – sowohl von Wohnungen als auch von Gewerberäumen – nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Der Zusammenhang zwischen Corona und der unterbliebenen ... weiter lesen