Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Erbschaftsteuerrecht in Albufeira
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Erbschaftsteuerrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Neben der Ehe („ matrimonio “) können nach dem Recht der meisten spanischen autonomen Gemeinschaften zwei nicht verheiratete Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts eine auf Dauer angelegte faktische Partnerschaft („ Pareja de hecho “) in ein Register eintragen lassen. Im Erbschaftsteuerrecht der autonomen Gemeinschaften werden die Partner Eheleuten gleich gestellt. Dies hat zur Folge, dass der überlebende Partner nicht in der schlechten Steuerklasse erbt, sondern in der besten. Die Anwendung des Erbschaftsteuerrecht einer autonomen Gemeinschaft setzt immer voraus, dass ein Bezug zu der Autonomen Gemeinschaft besteht und der Begünstigte (Erbe) seinen dauerhaften Aufenthalt ... weiter lesen
Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.7.12 (II R 38/10) 1. Ein auf einer Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen. 2. Ein Erbanfall i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist gegeben, wenn nach dem maßgebenden ausländischen Recht der Tod einer Person unmittelbar kraft Gesetzes zu einer Gesamtrechtsnachfolge in ihr Vermögen führt. Ist dies der Fall, entspricht dies sowohl hinsichtlich der Rechtsfolgen als auch des wirtschaftlichen Ergebnisses einem Erwerb durch Erbfolge gemäß §§ 1922 und 1967 BGB. Unerheblich ist, wie das ausländische Recht den Erwerb zivilrechtlich ... weiter lesen
Der Beitrag gibt eine Einführung zur Steuerpflicht bei deutsch–spanischen Erbfällen. Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer und weitere Gesichtspunkte der spanischen Erbschaftsteuer werden gesondert dargestellt.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Während es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt, gibt es auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer kein DBA. Ob deutsche oder spanische Erbschaftsteuer – oder beide gleichzeitig – anfallen, richtet sich daher nach den nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzen Spaniens und Deutschlands.
... weiter lesen