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Rechtsanwalt für Erbschaftsteuerrecht in Albufeira
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Familienheimen vorliegt, ist stets von einer Entscheidung im Einzelfall abhängig. Es geht letztlich um die Frage, was im Einzelnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen zu verstehen ist. Hierbei ist stets der Sinn und Zweck der Vorschriften ausschlaggebend. Die Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen ist nach dem Erbschaftssteuergesetz an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die ... weiter lesen
Grundstücke unterliegen der Erbschaftsteuer nach dem gemeinen Wert. Der Erbe hat die Möglichkeit, einen tatsächlich geringeren Wert nachzuweisen, z. B. durch Gutachten:
Die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens können laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2013 (Az.: II R 19/12) als Nachlaßverbindlichkeiten abgezogen werden.
Ebenso wie Steuer- und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs- und Wertfeststellungsverfahrens sind Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten durch den Erbfall veranlasst; sie stehen unmittelbar mit der Regelung und Abwicklung des Nachlasses in Zusammenhang; nicht relevant ist, ob die Bewertung des Grundstücks von ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 in der Rechtssache C‑181/12 - Yvon Welte gegen Finanzamt Velbert entschieden, dass § 16 (2) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) europäisches Recht verletzt.
Hintergrund
Nach § 16 (2) ErbStG haben in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige bei der Erbschaftsteuer nur einen Freibetrag von EUR 2.000,--, während unbeschränkt Steuerpflichtige zwischen EUR 20.000,-- (Steuerklasse II und III) und EUR 500.000 (Ehegatte) haben. Beschränkt Steuerpflichtig ist eine Erbschaft, wenn sowohl der Erblasser als auch die Erwerber keine "Inländer" sind.
Beispiel:
Erblasser E, spanischer ... weiter lesen