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Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Portugal
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Mit Urteil vom 06.03.2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch nach der Kündigung eines Bauvertrages noch eine nachträgliche Bauhandwerkersicherung sowohl für die gezahlte als auch für die noch nicht gezahlte Vergütung möglich ist, wenn diese jeweils schlüssig berechnet ist (AZ.: VII ZR 349/12).
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Die Klägerin, die von der Beklagten mit Bauarbeiten beauftragt wurde, verlangt von der Beklagten eine Bauhandwerkersicherung für die bereits erbrachten Leistungen und für ihren entgangenen Gewinn. Der BGH sprach ihr eine Sicherheit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der offenen Immobilienfonds vielfach zu Enttäuschungen für die Anleger. Die negativen Entwicklungen der Fonds entsprachen nicht den Erwartungen der Anleger, insbesondere da zum Beispiel versprochene Renditen nicht erwirtschaftet wurden und mehrere der offenen Fonds auch geschlossen wurden. Vielen Anlegern sollen in dem Beratungsgespräch im Rahmen der Zeichnung des betreffenden Fonds bestehende Risiken verschwiegen worden sein. Auch über Rückvergütungen ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen