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Münster (jur). Der steuerliche Zuschlag bei einer erst nachträglichen Versteuerung bestimmter Veräußerungsgewinne ist verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 17. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil zum sogenannten Gewinnzuschlag auf Veräußerungsgewinne bei Grundstücken, Immobilien und Schiffen entschieden (Az.: 7 K 3764/19 E). Anders als bei dem 2021 vom Bundesverfassungsgericht als zu hoch verworfenen Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahler greife der Vorwurf einer verfassungswidrigen Höhe hier nicht.
Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern entstehen häufig sogenannte Veräußerungsgewinne, weil ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Anschrift einer deutschen Briefkastenfirma in einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich kein Hindernis. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Unternehmen im Inland auch vorwiegend seinen Geschäften nachgeht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 1158/14).
Im konkreten Fall ging es um Rechnungen einer im Schrotthandel tätige, GmbH. Das Unternehmen war damit im Handelsregister eingetragen, es gab zudem eine deutsche Steuernummer. Als Firmenanschrift wurde der Sitz einer Anwaltskanzlei angegeben. Zwar gab es darunter eine inländische Festnetznummer, Angestellte, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
