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Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht in Portugal
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Eine ausländische Gerichtsentscheidung wird mit der Entscheidung des Gerichts der Republik Serbien gleichgesetzt und hat in der Republik Serbien nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie vom Gericht der Republik Serbien anerkannt wird.
Für die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in der Republik Serbien sind die Höheren Gerichte und Handelsgerichte, je nach rechtlicher Angelegenheit, zuständig. Das Verfahren und die Bedingungen für die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung sind im Gesetz zur Lösung von Gesetzeskonflikten mit Vorschriften anderer Länder (im Folgenden: das Gesetz) sowie in den bilateralen Verträgen zur Regelung dieser Angelegenheit festgelegt. ... weiter lesen
Vollstreckung aus deutschen Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln in Spanien
Nicht selten hat der Schuldner sich nach Spanien "abgesetzt" oder verfügt dort möglicherweise über Vermögenswerte, weshalb der Gläubiger an der Vollstreckung seines Anspruchs in Spanien interessiert ist. Ist ein Vollstreckungstitel in Spanien vollstreckbar, so sind die spanische Gerichte sogar verpflichtet, dem Gläubiger bei der Recherche nach Schuldnervermögen behilflich zu sein. Dies stellt für den Gläubiger eine erhebliche Erleichterung dar.
Liegt der „Vollstreckungstitel" - z.B. das Urteil - vor, regelt regelmäßig die EuGVVO (EG-VO 44/2001) die Formalitäten der Anerkennung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gläubiger können ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Liegen die in der Zivilprozessordung (ZPO) geregelten Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vor, kann der Gläubiger die Forderungen des Schuldners pfänden, wenn er einen Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht stellt. Das für die Zwangsvollstreckung zuständige Vollstreckungsgericht ist dabei in der Regel das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Der Gläubiger kann im Wege der ... weiter lesen