Private Insolvenz
Umgangssprachlich wird die Verbraucherinsolvenz auch als Privatinsolvenz bezeichnet, die ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen darstellt. Sie ermöglicht zahlungsunfähigen Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren eine sogenannte Restschuldbefreiung zu erlangen. Sinnvoll ist eine Privatinsolvenz in den Fällen, in denen
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die Summe der pfändbaren Einkünfte sowie
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die Verwertung der Vermögenswerte
mit größter Wahrscheinlichkeit in den kommenden sechs Jahren nicht zur vollständigen Tilgung der Schulden inklusive Kosten und Zinsen ausreichten.
Um der Schuldenfall zu entkommen, sind folgende Schritte erforderlich:
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Schuldenbereinigungsplan:
Mit den Gläubigern muss ein Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt werden, der Voraussetzung für die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens ist. Dieses muss über eine Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt erfolgen und bescheinigt werden. Ein Schuldenbereinigungsplan bietet verschiedene Möglichkeiten, sich mit den Gläubigern zu einigen, z. B.
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die Stundung der Schulden,
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eine Ratenzahlungsvereinbarung,
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ein Erlass.
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Verbraucherinsolvenzverfahren:
In diesem vereinfachten Kleinverfahren wird bereits im Eröffnungsbeschluss vom Insolvenzgericht ein Treuhänder bestimmt, der die Insolvenzmasse verwertet.
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Wohlverhaltensperiode/Restschuldbefreiung:
Die Wohlverhaltensperiode, die sechs Jahre dauert, beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Werden während dieser Zeit alle dem Schuldner auferlegten Obliegenheiten erfüllt, erfolgt nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung.
Ein Rechtsanwalt für Privatinsolvenz sollte mit der Vertretung der eigenen Interessen betraut werden, wenn ein Schuldner die Privatinsolvenz anstrebt. Der Rechtsanwalt kann mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen durch einen Schuldenbereinigungsplan eine Einigung mit den Gläubigern herbeiführen. Sollte ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch zu keinem Erfolg führen, kann ein Rechtsanwalt für Privatinsolvenz in einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren die Interessen seiner Mandanten vertreten, um eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Wenn Sie eine Privatinsolvent anstreben, ist es in jedem Fall anzuraten, sich an einen Anwalt zur Privatinsolvenz zu wenden.