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Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend. Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger war von Dezember 2000 bis August 2001 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Lager- und Versandarbeiter/Hilfskraft in Berlin beschäftigt. Der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn betrug zunächst 11,99 DM und dann ab 1. Mai 2001 12,38 DM. Der Kläger meint, der vereinbarte Lohn sei sittenwidrig, weil er in einem auffälligen Missverhältnis zu dem vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Durchschnittslohn für ungelernte Arbeiter im produzierenden Gewerbe in Berlin in Höhe von 23,35 DM stehe. Mit seiner Klage verlangt er die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn und dem seiner Meinung nach ortsüblichen Lohn in Höhe von 23,35 DM. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. ... weiter lesen
Führen mehrere Unternehmen gemeinsam einen Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hat der Betriebsrat bei einer Versetzung auch dann nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn die beteiligten Unternehmen je für sich weniger als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Betriebsrats eines zahntechnischen Labors entschieden, das von zwei Unternehmen mit achtzehn bzw. vier Mitarbeitern betrieben wird. Zwar stellt § 99 Abs. 1 BetrVG in der Fassung des Reformgesetzes von 2001, anders als zuvor, dem Wortlaut nach nicht mehr auf die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, sondern im Unternehmen ab. Dabei ist jedoch der Sonderfall eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, möchten sie nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Der hat schließlich auch kein Interesse mehr an ihnen. Dennoch möchten sie sich zumindest noch eine möglichst hohe Abfindung sichern. Greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz stehen die Chancen dafür sehr gut. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich dann entsprechender Druck auf den Arbeitgeber aufbauen, der dann regelmäßig gegen Beendigung des ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen, dh. auch zur Zahlung von Schmerzensgeld, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, und die Arbeitskollegen sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zur Arbeit. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Sammeltransport ... weiter lesen
Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen sind unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig und damit unwirksam. Die betreffenden Arbeitnehmer haben Anspruch auf unbefristete Beschäftigung und können diesen einklagen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: In den vergangenen Wochen wurde in der Presse immer wieder von einem besonders haarsträubenden Fall von Kettenbefristung berichtet. Eine Postbotin hatte innerhalb von 17 Jahren insgesamt 88 Verträge, immer wieder befristet bekommen. Als die Arbeitnehmerin dann eine Zeit lang krankgeschrieben war, wurde der Vertrag nicht erneut verlängert. Der Fall zeigt sehr deutlich, wie ... weiter lesen
Nach Erhalt einer Kündigung geht es vielen Arbeitnehmern darum, zumindest nicht ohne eine Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Nur in wenigen Ausnahmefällen hat ein Arbeitnehmer aber einen „echten" Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung kann er deshalb im Regelfall nur dann erreichen, wenn er diese mit dem Arbeitgeber aushandelt. Besteht - wie in der Regel - kein Anspruch auf eine Abfindung, sondern muss diese mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ist selbstverständlich auch die Höhe der Abfindung nicht vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Im Rahmen von Abfindungsverhandlungen stellt sich die Frage, wie hoch die Abfindung ausfallen muss, damit man sie als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Inhalt des Personalgesprächs Ein Personalgespräch mit dem Arbeitgeber kann im Prinzip alles zum Gegenstand haben, das irgendwie mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat. Das reicht von der Verständigung auf eine Zielvereinbarung über die Besprechung von Gehaltsänderungen hin zum Thema Kündigung oder Angebot eines Aufhebungsvertrags. Für Arbeitnehmer gilt es also, ein bisschen zu antizipieren, worum es dem Arbeitgeber gehen könnte. Abhängig davon sind unterschiedliche Dinge zu beachten bzw. vorzubereiten. Jährliches klassisches Personalgespräch Oftmals wird der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dauerbrenner im Sommer Wenn im Sommer die Temperaturen hochgehen und sich am Arbeitsplatz die Hitze staut, kommt speziell in den Medien immer wieder das Thema Hitzefrei auf und die Frage, wie heiß es auf der Arbeit eigentlich werden darf. Grundsätzlich kein Anspruch auf bestimmte Raumtemperatur Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Raumtemperatur an ihrem Arbeitsplatz haben. Sie sind aber auf der anderen Seite auch nicht schutzlos gestellt. So regeln dies die sog. Technischen Regeln für Arbeitsstätten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung während des Urlaubs besonders ärgerlich: Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer immer unangenehm, gerade wenn man nicht damit gerechnet hat. Besonders ärgerlich wird, wenn der Arbeitgeber auch noch kündigt, während man gerade im Urlaub ist. Neben der bösen Überraschung ist für Arbeitnehmer zudem problematisch, dass sie nur innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorgehen können. Versäumt man diese Frist, lässt sich gegen die Kündigung in der Regel nichts mehr unternehmen und auch eine ... weiter lesen
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung). Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 9 AZR 352/15. ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben zitierten Entscheidung noch einmal klargestellt. Der dortige Arbeitnehmer war seit 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund ... weiter lesen