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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Wer sich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto setzt gefährdet nicht nur Leib und Leben, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Das Oberlandesgericht Celle ließ einen Beifahrer die Hälfte der Unfall- und Folgekosten übernehmen. Auf das Urteil vom 10. Februar 2005 weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin (Az.: 14 U 132/04). Zwei Freunde hatten vor dem nachmittäglichen Bierkonsum bestimmt, dass abends einer das Auto fahren sollte. Der andere würde zu diesem Zeitpunkt schon zu viel getrunken haben. Der Auserkorene übernahm auch zunächst das Steuer, später kam es jedoch entgegen der Absprache zu einem Fahrerwechsel. Der Fahrer hatte einen Blutalkoholkonzentrationswert von 1, 87 Promille und verursachte einen Unfall. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Versäumnisse der Justiz und dadurch entstehende Verfahrensverzögerung verletzten den Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest (Urteil vom 9. Februar 2005, Az.: 2 Ws 15/05). Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltauskunft gab das Gericht damit einem Alkoholsünder seinen vorläufig entzogenen Führerschein zurück, weil sein Prozess nach mehr als 16 Monaten immer noch nicht abgeschlossen war. Wenn nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis vorläufig einbehalten wird, dann müsse die Justiz das Verfahren rasch zu Ende bringen, befanden die Richter. Außerdem gebiete die Europäische Menschenrechtskonvention eine "angemessene Beschleunigung" des Prozesses. Damit gab ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch auf einem Betriebsgelände muss man vorsichtig ausparken, da man sonst auf seinem Schaden sitzen bleibt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 20. Juli 2006 (Az: 4 Sa 396/06) entschieden, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Dabei ist es unerheblich, ob auf dem Betriebsparkplatz die Straßenverkehrsordnung entsprechend oder einfach nur das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Der Kläger wollte auf dem Betriebsparkplatz rückwärts ausparken. Dabei stieß er mit dem Auto eines Kollegen zusammen, der auf dem Gelände fuhr. Der beklagte Kollege konnte nicht ausweichen, da die Fahrbahn sehr eng und durch eine Mauer begrenzt war. Der Kläger hatte behauptet, der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Zahlt ein deutscher Fahrzeughalter bei Nutzung ungarischer Straßenabschnitte nicht die dort vorgesehene Straßenmaut, kann das Geld in Deutschland eingetrieben werden. Diese alleinige Haftung gilt auch für Autovermieter, deren Kunden die ungarischen Straßen befahren haben, urteilte am Mittwoch, 28. September 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 7/22). Im konkreten Fall ging es um die Hertz Autovermietung. Kunden hatten mit vier Mietfahrzeugen im November 2017 insgesamt fünfmal einen Abschnitt der ungarischen Autobahn befahren, ohne zuvor die dafür vorgesehene ungarische Straßenmaut zu entrichten. Hierfür muss eine virtuelle ... weiter lesen
Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen. BGH – Urteil vom 10.07.2007, Aktenzeichen: VI ZR 199/06weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Das Be- und Entladen von LKW-Transportern, aber auch von PKWs ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Strafrechtlich interessant ist die Konstellation, wenn es beim Be- und Entladen zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommt. Angesichts der vielfältigen Fallvariationen gibt es dazu aber keine einheitliche rechtliche Bewertung. Über einen juristisch bemerkenswerten Fall hatte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten (Beschluss vom 16.07.2008, (290 Cs) 3032 PLs 5850/08) im Jahre 2008 zu entscheiden. Dort war beim Beladen eines LKW-Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz ein Teil der Ladung mit einem hinter dem LKW parkenden Auto in Berührung gekommen. Dies hatte einen Schaden in Höhe von ... weiter lesen
Naumburg/Berlin (DAV). Auch für einen zum Behindertentransport genutzten Kleinbus gibt es nach einem Unfall Geld für den Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass auf die teure Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. August 2013 (AZ: 2 U 147/12). Der Kleinbus eines gemeinnützigen Vereins, der dem Behindertentransport dient, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Verein mietete keinen Ersatztransporter an. Die Fahrten übernahmen die übrigen Fahrzeuge. Hierfür mussten die Dienstpläne dementsprechend angepasst werden. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine ausdrückliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten gibt es nicht. Wer aber bei Schnee und Straßenglätte mit seinem Auto und ?unpassender? Bereifung ins Rutschen gerät und dadurch einen Unfall erleidet, sollte von seinem Vollkaskoversicherer keine Leistungen erwarten. ?Nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen bei einem Unfall wegen falscher Bereifung?, kommentiert Rechtsanwalt Oliver Meixner, Hamburg, von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. ?Sommerreifen bei Schneefall stellen zudem eine grobe Fahrlässigkeit dar, und der Vollkaskoversicherer kann völlig zu Recht die Leistung verweigern oder zumindest erheblich einschränken.? Dies bestätigt auch ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 28.06.2004, Az: 8 U 202/03 1. Der Segelsport, auch wenn er wettkampfmäßig in Form einer Regatta betrieben wird, gehört nicht zu den Sportarten, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht. 2. Bei Segelwettfahrten besteht deswegen keine Haftungsfreistellung der Teilnehmer untereinander BGB § 823 Abs. 1 Auszung vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../u_8u202_03.pdf weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer ohne erkennbaren Grund von der Straße in den Graben fährt, ist dies nicht immer grob fahrlässig. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 7. Februar 2007 (Az: 20 U 134/06) entschieden, dass die Vollkaskoversicherung zahlen muss. Bisher mussten Autofahrer immer nachweisen, dass sie keinen solchen schwerwiegenden Fehler begangen haben. Nach diesem Urteil haben die Versicherungen die Beweispflicht, so die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall weigerte sich die Beklagte, dem Kläger seinen Unfallschaden in Höhe von 7.350,00 EUR im Rahmen seiner Vollkasko-Versicherung zu zahlen, da dieser grob fahrlässig gehandelt habe. Der Kläger war während einer ... weiter lesen